§ 51 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für 2013; a) Anträge der Fraktionen; b) Verabschiedung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anträge:

CDU-Fraktion: Antrag vom 18.12.2012 / Antwort der Verwaltung vom 30.01.12

Bündnis 90/ Die Grünen:  Anfrage vom 19.02.2013Antwort der Verwaltung vom 21.02.13

FWV-Fraktion: Antrag vom 25.02.13 / Antwort der Verwaltung vom 20.03.2013

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die umfangreichen Vorberatungen.
Der Antrag der FWV zur Förderung des Gesundheitswesens wird in soweit aufgenommen, dass aus dem Jahresüberschuss 2012 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 250.000 € gebildet wird. Aus dieser Rücklage können in den nächsten fünf Jahren Mittel für investive Zuschüsse zur Förderung des Gesundheitswesens abgerufen werden. Diese Mittel sind nicht ausschließlich für das Diakoniekrankenhaus reserviert. Vor Ausschüttung dieser Zuschüsse muss ohne Anwendung der Wertgrenzenfestlegung ein Beschluss des Hospitalausschusses bzw. des Gemeinderats erfolgen.
Die Anregungen des CDU-Antrags wurden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen aufgenommen. Angesichts des neu geplanten Seniorenwohnheims im Keckenweg in der Heimbachsiedlung werden jedoch nicht alle Anregungen umgesetzt.
Der Umbau bzw. die Umnutzung der ehem. Musikschule im Gebäude Gelbinger Gasse 25 in eine Krankenpflegeschule des Diaks wird über die Mietausgleichszahlungen der Stadt (s. GR-Beschluss vom 06.02.2013, § 29) ergebnisneutral finanziert.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte die sozialen Leistungen des Hospitals aus den Erträgen und nicht aus der Substanz finanzieren. Er möchte außerdem eine genaue Aufschlüsselung, in welcher Form die Erträge wieder durch soziale Leistungen ausgeschüttet werden. Er lehnt es ab, soziale Leistungen aus Fremdkapital zu finanzieren. Fremdkapital ist für ihn nur in Ordnung, wenn hieraus Vermögen entsteht.

Stadtrat Kaiser bestätigt, dass die Schuldenentwicklung im Bereich des Hospitalhaushaltes anders verlaufen ist als geplant. Da die Ursache (Projekte Erwerb Wohnanlage Dr. Henryk-Fenigstein-Weg und Neubau Seniorenwohnanlage Keckenweg) dem Stiftungszweck entsprechen, ist dies für ihn in Ordnung. Der Forst verzeichnet eine positive Entwicklung, daneben sind Gesichtspunkte wie Naherholung, CO2-Speicher etc. nicht zu vernachlässigen. Auch die staatliche Hochschule ist ein Gewinn für die Jugendlichen und die Raumschaft. Die Beteiligung des Landes darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Für die private FH erwartet Stadtrat Kaiser ein Nutzungskonzept. Auch die zweckgebundene Rücklage für Investitionen im Gesundheitsbereich ist in seinem Sinne. Antragsberechtigt soll jedoch nicht nur das Diakoniekrankenhaus sein.
Stadtrat Kaiser ist glücklich über die neusten Entwicklungen bezüglich der Folgenutzung der ehem. Musikschule in der Gelbinger Gasse. Durch die Unterbringung einer weiteren Bildungseinrichtung dort wurde das Versprechen der Platzierung eines Frequenzbringers eingelöst. Die Stiftung nimmt heute zahlreiche Aufgaben wahr, die bei ihrer Gründung noch nicht absehbar waren. Sie entlastet den städtischen Haushalt und trägt viel zum sozialen Frieden der Stadt bei.

Stadtrat Felger lobt die positive Ausstrahlung der Stiftung auf das soziale Umfeld. Eine der zentralen Verantwortungen der Stiftung ist die Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Stiftung verfügt über eine hohe Eigenkapitalquote und über hohes Stiftungsvermögen. Sie ist insgesamt sehr gut aufgestellt - seine Fraktion wird dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung zustimmen.

Stadträtin Herrmann wird einer zweckgebundenen Rücklage für investive Maßnahmen zur Förderung des Gesundheitswesens zustimmen. Die Antragstellung soll offen gestaltet werden. Über die Anträge hat der Hospitalausschuss/ Gemeinderat ungeachtet der Wertgrenzen zu entscheiden. Sie unterstreicht ihre Anfrage vom 19.02.2013, möchte jedoch die Sanierungsmaßnahmen zur energetischen Einsparung ausbauen. Eine Abstimmung über ihre Anfrage ist nicht erforderlich. Auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unterstützen die Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Die Investitionen im Dr.-Henryk-Fenigsteinweg sind in Ordnung, der Standort der Wohnanlage im Keckenweg sollte nochmal überprüft werden. Ihrer Ansicht nach kommt auch ein Standort in Hessental (westlich der Bühlertalstraße) in Frage. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stiftung für das Jahr 2013 zustimmen.

Auch Stadtrat Preisendanz hält die Stiftung für einen Segen der Stadt. Ausgenommen von der Hospitalstiftung ist keine andere Stiftung in der Lage, soziale Leistungen über Schulden zu erbringen. Er weist darauf hin, dass den Schulden auch gewisse Werte entgegenstehen. In manchen Situationen ist es richtig, Schulden zum richtigen Zeitpunkt zu machen, um eine gute Entwicklung nicht zu verschlafen, so z. B. bei den Investitionen zur Einrichtung der Fachhochschule.

- Stadträtin Niemann bis 19.30 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim gibt Stadtrat Prof. Dr. Geisen Gelegenheit zu seinem Antrag Stellung zu nehmen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen hat Bedenken, ob angesichts der riesigen Investitionen, die dem Diak in naher Zukunft ins Haus stehen, noch Mittel für innovative Investitionen zur Diagnostik und Behandlung zur Verfügung stehen. Sein Antrag passt zum Stiftungszweck. Er möchte hiermit keinesfalls esoterische Behandlungsmethoden fördern.

Oberbürgermeister Pelgrim rechtfertigt die Einrichtung der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 250.000 € zu einer Auszahlung in den nächsten fünf Jahren zur Förderung des Gesundheitswesens wie folgt:

1. Die Bündelung ist sinnvoll und notwendig um flexibel auf die jeweiligen Anträge reagieren zu können.

2. Eine Förderung ist beschränkt auf Investitionen für gemeinnützige Zuschussempfänger.

3. Eine Kontrolle und Evaluierung erfolgt.

4. Anträge werden ohne Anwendung der Wertgrenzen im Hospitalausschuss/ Gemeinderat entschieden.

Darüber hinaus stellt Oberbürgermeister Pelgrim klar, dass mit dem Beschluss des Haushaltsplans und der -satzung der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist keinesfalls eine Vorwegnahme der Entscheidung hinsichtlich dem altersgerechten Wohnen Keckenweg/ An der Breiteich erfolgt. Eine endgültige Entscheidung über dieses Projekt erfolgt mit Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans.

Beschluss:

  1. Aus dem Überschuss des Jahres 2012 wird eine einmalige zweckgebundene Rücklage in Höhe von 250.000 € gebildet. Aus dieser Rücklage können auf Antrag in den nächsten fünf Jahren Investitonsmittel zur Förderung des Gesundheitswesens abgerufen werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Zuschussempfänger. Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Hospitalausschuss/ Gemeinderat.
    (einstimmig - 39 -)
     
  2. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist" für das Jahr 2013 wird zugestimmt.
    (einstimmig - 39 -)
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