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Beim Hans-Georg-Albrecht-Weg handelt es sich derzeit um eine Stichstra&szlig;e mit Wendehammer. Geplant ist, die Stra&szlig;e bis zur Ostumfahrung zu verl&auml;ngern und die Einm&uuml;ndung &auml;hnlich der an der Otto-Hahn-Stra&szlig;e auszubauen. Da der Hans-Georg-Albrecht-Weg bisher lediglich als Baustra&szlig;e hergestellt ist, l&auml;sst sich die ge&auml;nderte Ausf&uuml;hrung auch wirtschaftlich gut durchf&uuml;hren.</p>
 
Beim Hans-Georg-Albrecht-Weg handelt es sich derzeit um eine Stichstra&szlig;e mit Wendehammer. Geplant ist, die Stra&szlig;e bis zur Ostumfahrung zu verl&auml;ngern und die Einm&uuml;ndung &auml;hnlich der an der Otto-Hahn-Stra&szlig;e auszubauen. Da der Hans-Georg-Albrecht-Weg bisher lediglich als Baustra&szlig;e hergestellt ist, l&auml;sst sich die ge&auml;nderte Ausf&uuml;hrung auch wirtschaftlich gut durchf&uuml;hren.</p>
 
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Der neue Anschluss ist prim&auml;r f&uuml;r die Feuerwehr vorgesehen und steht derzeit f&uuml;r den Individualverkehr nicht zur Verf&uuml;gung. Der Anschluss wird jedoch bereits jetzt als leistungsf&auml;hige Einm&uuml;ndung ausgebaut, um eine etwaige sp&auml;tere Freigabe f&uuml;r den Gesamtverkehr ohne weitere einschr&auml;nkende Bauma&szlig;nahmen zu erm&ouml;glichen.</p>
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Der neue Anschluss steht f&uuml;r die Feuerwehr und f&uuml;r den Individualverkehr zur Verf&uuml;gung.</p>
 
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Durch die neue Stra&szlig;enplanung werden die angrenzenden Baufelder entsprechend angepasst, die bisherigen Nutzungsm&ouml;glichkeiten, eingeschr&auml;nktes Gewerbegebiet, Sondergebiete Flugplatz und erneuerbare Energien bleiben bestehen. In der rechtskr&auml;ftigen 7.&nbsp;Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes sind die Fl&auml;chen bereits entsprechend ausgewiesen.</p>
 
Durch die neue Stra&szlig;enplanung werden die angrenzenden Baufelder entsprechend angepasst, die bisherigen Nutzungsm&ouml;glichkeiten, eingeschr&auml;nktes Gewerbegebiet, Sondergebiete Flugplatz und erneuerbare Energien bleiben bestehen. In der rechtskr&auml;ftigen 7.&nbsp;Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes sind die Fl&auml;chen bereits entsprechend ausgewiesen.</p>

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 08:57 Uhr

Sachvortrag:

Mit dem Bau der Feuerwache Ost im Solpark ist es sinnvoll und notwendig einen direkten Straßenanschluss an die Ostumfahrung über den bestehenden Hans-Georg-Albrecht-Weg herzustellen, um die Einsatzzeiten der Feuerwehr so gering wie möglich zu halten.

Beim Hans-Georg-Albrecht-Weg handelt es sich derzeit um eine Stichstraße mit Wendehammer. Geplant ist, die Straße bis zur Ostumfahrung zu verlängern und die Einmündung ähnlich der an der Otto-Hahn-Straße auszubauen. Da der Hans-Georg-Albrecht-Weg bisher lediglich als Baustraße hergestellt ist, lässt sich die geänderte Ausführung auch wirtschaftlich gut durchführen.

Der neue Anschluss steht für die Feuerwehr und für den Individualverkehr zur Verfügung.

Durch die neue Straßenplanung werden die angrenzenden Baufelder entsprechend angepasst, die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten, eingeschränktes Gewerbegebiet, Sondergebiete Flugplatz und erneuerbare Energien bleiben bestehen. In der rechtskräftigen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Flächen bereits entsprechend ausgewiesen.

Im Einmündungsbereich an der Ostumfahrung ist es erforderlich, die bestehende Lärmschutzwand mit Solarmodulen um etwa 15 m zu verkürzen. Von den Stadtwerken Schwäbisch Hall, die die Anlage betreiben, wurde bereits Zustimmung signalisiert, da diese Module am westlichen Ende der Anlage wieder angedockt werden können.

Anlage 1: Lageplan Bestand

Anlage 2: Lageplan Änderung

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung“

Der B-Plan Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung" wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 07.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

 

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1 und § 13 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 07.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/18 „Solpark Hans-Georg-Albrecht-Weg - 3. Änderung". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen)

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