§ 38 - Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal, Teil I; hier: Umstellung des Verfahrens und Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie Änderung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Entsprechend dem Auftrag vom 12.12.2012 wurde das oben genannte Bebauungsplanverfahren öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die im Rahmen der Beteiligung vom 14.01.2013 bis 14.02.2013 zum Entwurf vom 26.11.2012 ergänzt am 20.12.2012 eingegangen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle mit hierzu formulierten Abwägungsvorschlägen zusammengestellt.

Von Seiten des Landratsamts wurden Anregungen zu Abfallwirtschaft/ Altlasten und öffentlichen Gewässern vorgebracht. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich in den Bebauungsplan aufgenommen oder werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abgearbeitet.

Die Untere Naturschutzbehörde fordert weitere Aussagen zum Artenschutz. Der Anregung wird durch eine weitere artenschutzrechtliche Erhebung vom Ingenieurbüro Blaser, Esslingen und die Erarbeitung des Umweltberichts durch das Büro Traub Landschaftsarchitektur, Schwäbisch Hall nachgekommen.

Entsprechend der Stellungnahme der Stadtwerke werden die Leitungen und notwendige Trafostation als Leitungsrechte in den Bebauungsplan übernommen.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein.

Aufgrund Bedenken der Anwohnerinnen/Anwohner hinsichtlich von Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen wurde ein Gutachten vom Büro Dr.-Ing. Dröscher erstellt. Des Weiteren werden die im Genehmigungsverfahren ermittelten, erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Geltungsbereich im Süden wurde geringfügig geändert, um die Bestandsbebauung zu berücksichtigen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und um eine zeitnahe Überplanung des Gebiets mit städtebaulicher Ordnung und Erschließung sicherzustellen, wird das Verfahren auf ein „normales“ Verfahren nach BauGB umgestellt. Ein Umweltbericht wird erstellt.

Die erfolgte Beteiligung wird als frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet. Aufgrund der notwendigen Ergänzungen und der Verfahrensumstellung muss der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans mit dem zugehörigen Umweltbericht nochmals öffentlich ausgelegt werden.

Der Flächennutzungsplan, für den bisher eine Berichtigung nach § 13 a BauGB vorgesehen war, muss nun in einem gesonderten Verfahren geändert werden. Vorgesehen sind die Darstellung einer gewerblichen Baufläche sowie die Darstellung der notwendigen Lärmschutzvorkehrungen, die die Vereinbarkeit der gewerblichen Bauflächen mit der angrenzenden schutzbedürftigen Wohnnutzung ermöglichen.

Anlage 1: Abwägungen

Anlage 2: Lageplan

Anlage 3: Lageplan Abgrenzung Teilbereiche

 

Dipl.-Ing. Stadtplanerin Schäfer stellt den Bebauungsplan Karl-Kurz-Areal, Teil I, das das künftige Busdepot enthalten soll, anhand beiliegender Präsentation kurz vor. Aufgrund der eingegangenen Einwendungen wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in ein normales Bebauungsplan-Verfahren umgewandelt. Dies bedeutet, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen muss. Den ursprünglichen Gedanken (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) hält sie aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung auf Konversionsflächen handelt, für gerechtfertigt. Nun ist jedoch der Fall eingetreten, dass aufgrund des geforderten Umweltberichts und der verschiedensten Einwendungen auch die Teile II und III zeitnah in Angriff genommen werden müssen. Die Vorteile des beschleunigten Verfahrens sind somit hinfällig. Der Bebauungsplan-Entwurf vom 12.03.2013 (S. 9) wird nach vollständiger Einarbeitung aller Anregungen und Bedenken erneut öffentlich ausgelegt. Dies erfolgt noch vor der Sommerpause.

Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt, dass Grund für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens das Busdepot ist. Durch Einsprüche, die fehlende Erschließung sowie den offenen Förderzeitpunkt macht es jedoch keinen Sinn, das beschleunigte Verfahren weiter anzuwenden. Der Einspruch der fehlenden Erschließung kann durch die Umsetzung des zweiten Teils abgefangen werden. Hier eine andere Rechtsgrundlage anzuwenden ist nicht sinnvoll. Im dritten Teil ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbe (G) bereits vorhanden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt wünscht im Verfahren zügig fortzufahren, da ein Bedarf gegeben ist.

Stadträtin Jörg-Unfried hält die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB für grob fehlerhaft - dies hätte die Verwaltung erkennen müssen.

Dipl.-Ing. Stadtplanerin Schäfer rechtfertigt die Anwendung des beschleunigten Verfahrens damit, dass es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und eine Entwicklung eines Konversionsgeländes handelt. Nur für Teil I wäre dieses Verfahren in Ordnung gewesen. Auch Prof. Büchner hat dies in seiner rechtlichen Beurteilung so gesehen. Nun muss bedingt durch die gleichzeitige Entwicklung des Teils II aus Gründen der Rechtssicherheit in das ordentliche Verfahren übergewechselt werden.

Stadträtin Jörg-Unfried lässt das Argument „Maßnahme der Innenentwicklung und Konversionsgelände“ gelten, ein Busdepot ist jedoch etwas völlig anderes.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht in der Vorgehensweise kein Problem: Hätte man Teil I im beschleunigten Verfahren ohne Einsprüche abwickeln können, wäre das für ihn in Ordnung gewesen. Jetzt liegen neue Gesichtspunkte vor - aus seiner Sicht ist es unproblematisch in das andere Verfahren zu wechseln.

Stadtrat Baumann hält es für legitim, das Handeln der Verwaltung zu hinterfragen. Er stellt fest, dass mit einer rechtlichen Beurteilung in einem Bebauungsplanverfahren der Gemeinderat als ehrenamtlich tätiges Organ überfordert ist.

Stadträtin Herrmann hinterfragt, warum nicht ein Bebauungsplan für das gesamte Gelände erstellt wurde.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann entgegnet, dass hierfür die Zeitachse nicht ausreicht.

Stadtrat Neidhardt weist darauf hin, dass dieses Gelände bereits früher Industriegelände war. Es herrscht Einvernehmen zwischen der Stadt und den Stadtwerken, dieses Gebiet einer neuen Nutzung zuzuführen. Diesen Weg sollte man weitergehen.

Stadtrat Dr. Pfisterer hinterfragt die Lärmschutzmaßnahmen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann erläutert anhand Seite 9 der Präsentation die vorgesehenen Lärmschutzwände.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung (Abwägungsvorschläge Stand: 08.03.2013) erläutert, entschieden. Der Textteil/ die Begründung wird ergänzt.

A) Bebauungsplan Nr. 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB  endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Baldauf, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet 0315-03 „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung  mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner, Stuttgart vom 12.03.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Karl-Kurz-Areal Teil I“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

C) Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Änderung wird im nächstfolgenden Verfahren eingearbeitet. 
(20 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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