2697575/meetingminutes/3243720/paragraph

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siehe BSSK vom 25.02.13</p>
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In der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2012, &sect; 228, hat Herr Stadtrat Baumann darum gebeten, in der n&auml;chsten Sitzung des Ausschusses f&uuml;r Bildung, Soziales, Sport und Kultur die Geb&uuml;hrenordnung der Kindertagesst&auml;tten auf den Pr&uuml;fstand zu stellen. Er bittet insbesondere, eine Erm&auml;&szlig;igung bei bei Geschwisterkindern - egal welches Angebot sie nutzen (Kita, Krippe o.&auml;.) - einzuf&uuml;hren.</p>
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Wie die aktuelle Beitrags&uuml;bersicht zeigt, sind in folgenden Betreuungsbausteinen Geschwistererm&auml;&szlig;igungen festgelegt:</p>
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Regelbetreuung von Kindergartenkindern bis 6 Stunden am Tag
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Hier sind die Beitr&auml;ge f&uuml;r das 2 Kind um 36% erm&auml;&szlig;igt.</li>
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Das 3. Kind, das gleichzeitig eine Einrichtung besucht, ist vom Beitrag befreit.</li>
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Kinder aus Familien mit 4 und mehr Kindern zahlen jeweils den halben Beitrag der Kinder aus Familien bis 3 Kindern.<br />
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Betreuung von Kindergartenkindern bis 8 Stunden am Tag
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Hier sind die Beitr&auml;ge f&uuml;r das 2. Kind um 23% erm&auml;&szlig;igt.</li>
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Das 3. Kind ist im Beitrag dann um weitere 31% erm&auml;&szlig;igt.<br />
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Elternbeitr&auml;ge der Kinderh&auml;user Badtorweg und Villa Kunterbunt
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Die langen Betreuungszeiten der beiden Kinderh&auml;user sind wie folgt erm&auml;&szlig;igt:<br />
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2. Kind 10 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 17%<br />
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2. Kind 10 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 19%<br />
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2. Kind 8 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 20%<br />
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2. Kind 8 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 23%<br />
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Erg&auml;nzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe
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Diese beiden erg&auml;nzenden Angebote weisen die gleiche Erm&auml;&szlig;igung f&uuml;r das 2. Kind auf wie bei der Regelbetreuung = 36%</li>
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F&uuml;r alle diese Erm&auml;&szlig;igungen gilt bisher:
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Erm&auml;&szlig;igung f&uuml;r ein 2. oder 3. Kind nur innerhalb des jeweiligen Betreuungsbausteins.</li>
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Nimmt ein Geschwisterkind einen anderen Baustein in Anspruch, so wird hierf&uuml;r keine Geschwistererm&auml;&szlig;igung gew&auml;hrt.</li>
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Keine Geschwistererm&auml;&szlig;igung gibt es bislang f&uuml;r folgende Betreuungsbausteine
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6 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten</li>
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8 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten<br />
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Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 6 Std. am Tag</li>
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Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 6 Std. am Tag<br />
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Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 8 Std. am Tag</li>
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Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 8 Std. am Tag<br />
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Hortbetreuung von Schulkindern im Badtorweg<br />
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Erg&auml;nzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe soweit es sich um Kinder unter 3 Jahren handelt.</li>
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Vorschlag einer Neuregelung der Geschwistererm&auml;&szlig;igung
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Die bestehenden Geschwistererm&auml;&szlig;igungen betragen zwischen 17 % und 36 %.<br />
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F&uuml;r die Betreuungsbausteine f&uuml;r die es noch keine Geschwistererm&auml;&szlig;igung gibt, wird eine Erm&auml;&szlig;igung in H&ouml;he 25% (ca. Mittelwert der bestehenden Erm&auml;&szlig;igungen) neu eingef&uuml;hrt.</li>
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Die bestehenden Geschwistererm&auml;&szlig;igungen werden beibehalten.</li>
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Die Geschwistererm&auml;&szlig;igungen gelten baustein&uuml;bergreifend.</li>
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Als 1. Kind wird das &auml;lteste Kind einer Familie gerechnet, das eine Tageseinrichtung besucht.</li>
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Die Geschwistererm&auml;&szlig;igung gilt nur innerhalb der Einrichtung eines Tr&auml;gers.</li>
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Die Neuregelung gilt ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 (01.09.2013)</li>
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Die Verwaltung beabsichtigt, die Kindergartenbeitr&auml;ge in einer einfacheren Form zu gestalten. Hierzu sollen mit den anderen Kindergartentr&auml;gern und dem Gesamtelternbeirat L&ouml;sungsm&ouml;glichkeiten erarbeitet werden.</li>
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Die betreffenden Ortschaftsr&auml;te in den Teilorten werden in ihrer n&auml;chsten Sitzung &uuml;ber den Sachverhalt informiert.</p>
 
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Anlage: [[Media:53-13_Anlage.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Neuregelung Elternbeitr&auml;ge/ Geschwistererm&auml;&szlig;igung]]</p>
 
Anlage: [[Media:53-13_Anlage.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Neuregelung Elternbeitr&auml;ge/ Geschwistererm&auml;&szlig;igung]]</p>

Aktuelle Version vom 24. April 2013, 10:59 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2012, § 228, hat Herr Stadtrat Baumann darum gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur die Gebührenordnung der Kindertagesstätten auf den Prüfstand zu stellen. Er bittet insbesondere, eine Ermäßigung bei bei Geschwisterkindern - egal welches Angebot sie nutzen (Kita, Krippe o.ä.) - einzuführen.

Wie die aktuelle Beitragsübersicht zeigt, sind in folgenden Betreuungsbausteinen Geschwisterermäßigungen festgelegt:

  • Regelbetreuung von Kindergartenkindern bis 6 Stunden am Tag
    • Hier sind die Beiträge für das 2 Kind um 36% ermäßigt.
    • Das 3. Kind, das gleichzeitig eine Einrichtung besucht, ist vom Beitrag befreit.
    • Kinder aus Familien mit 4 und mehr Kindern zahlen jeweils den halben Beitrag der Kinder aus Familien bis 3 Kindern.
       
  • Betreuung von Kindergartenkindern bis 8 Stunden am Tag
    • Hier sind die Beiträge für das 2. Kind um 23% ermäßigt.
    • Das 3. Kind ist im Beitrag dann um weitere 31% ermäßigt.
       
  • Elternbeiträge der Kinderhäuser Badtorweg und Villa Kunterbunt
    • Die langen Betreuungszeiten der beiden Kinderhäuser sind wie folgt ermäßigt:
      2. Kind 10 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 17%
      2. Kind 10 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 19%
      2. Kind 8 Std. Betreuung unter 3 Jahren um 20%
      2. Kind 8 Std. Betreuung ab 3 Jahren um 23%
       
  • Ergänzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe
    • Diese beiden ergänzenden Angebote weisen die gleiche Ermäßigung für das 2. Kind auf wie bei der Regelbetreuung = 36%

 

  • Für alle diese Ermäßigungen gilt bisher:
    • Ermäßigung für ein 2. oder 3. Kind nur innerhalb des jeweiligen Betreuungsbausteins.
    • Nimmt ein Geschwisterkind einen anderen Baustein in Anspruch, so wird hierfür keine Geschwisterermäßigung gewährt.

 

  • Keine Geschwisterermäßigung gibt es bislang für folgende Betreuungsbausteine
    • 6 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten
    • 8 Std. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergarten
       
    • Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 6 Std. am Tag
    • Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 6 Std. am Tag
       
    • Krippenbetreuung an 3 Tagen bis 8 Std. am Tag
    • Krippenbetreuung an 5 Tagen bis 8 Std. am Tag
       
    • Hortbetreuung von Schulkindern im Badtorweg
       
    • Ergänzende Angebote Mondscheingruppe und Samstagsgruppe soweit es sich um Kinder unter 3 Jahren handelt.

 

  • Vorschlag einer Neuregelung der Geschwisterermäßigung
    • Die bestehenden Geschwisterermäßigungen betragen zwischen 17 % und 36 %.
      Für die Betreuungsbausteine für die es noch keine Geschwisterermäßigung gibt, wird eine Ermäßigung in Höhe 25% (ca. Mittelwert der bestehenden Ermäßigungen) neu eingeführt.
    • Die bestehenden Geschwisterermäßigungen werden beibehalten.
    • Die Geschwisterermäßigungen gelten bausteinübergreifend.
    • Als 1. Kind wird das älteste Kind einer Familie gerechnet, das eine Tageseinrichtung besucht.
    • Die Geschwisterermäßigung gilt nur innerhalb der Einrichtung eines Trägers.
    • Die Neuregelung gilt ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 (01.09.2013)
    • Die Verwaltung beabsichtigt, die Kindergartenbeiträge in einer einfacheren Form zu gestalten. Hierzu sollen mit den anderen Kindergartenträgern und dem Gesamtelternbeirat Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Die betreffenden Ortschaftsräte in den Teilorten werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.

Anlage: Übersicht Neuregelung Elternbeiträge/ Geschwisterermäßigung

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass in einem ersten Schritt ein Mittelwert einer Gebührenermäßigung in Höhe von 25 % betreuungsübergreifend eingeführt werden soll.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm ergänzt, dass noch im Jahr 2013 eine komplette Überarbeitung der Elternbeiträge aller Betreuungsangebote erfolgen soll. Diese Ausarbeitung ist jedoch sehr arbeitsaufwändig und abstimmungsintensiv.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Sachvortag genannte Neuregelung der Geschwisterermäßigung zum Kindergartenjahr 2013/14 (01.09.2013) umzusetzen.
(einstimmig - 19 -)

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