§ 31/2 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Bewirtschaftung für die Umbaumaßnahme Alfred-Leikam-Straße 7 (ehem. NCO-Club, Solpark) - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aufgrund des Pächterwechsels bei der Immobilie Alfred-Leikam-Straße 7 (ehemals NCO-Club) zum 01.04.2012 wurden Umbaumaßnahmen notwendig. Der neue Pächter hat sich verpflichtet, diese Umbauten bis zum Betrag von 8.150 € zu übernehmen. Diese Maßnahmen resultieren aus einer Baugenehmigung aus dem Jahr 2003. Falls die Arbeiten einen Kostenaufwand über 8.150 € verursachen, hat sich die Stadt als Eigentümerin der Immobilie bereit erklärt, diese Aufwendungen zu übernehmen.

Im Zuge der Durchführung der geplanten Maßnahmen wurden unter anderem aufgrund von Auflagen aus brandschutzrechtlicher Sicht sowie aus einer neuen Baugenehmigung umfangreiche Mehrarbeiten notwendig. Zudem hat sich während der Bauarbeiten herausgestellt, dass die bestehenden Elektroleitungen den Sicherheitsanforderungen nicht entsprachen. Aus diesem Grund musste nahezu die gesamte Elektroinstallation erneuert werden. Die Baumaßnahme wurde im Auftrag der Stadt vom Globalmieter, der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, durchgeführt.
Die durch die Stadt zu tragenden Mehrkosten belaufen sich auf eine Summe von rund 91.500 €, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

Gemäß der städtischen Hauptsatzung ist der Gemeinderat für diese überplanmäßige Mittelbereitstellung zuständig. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 06.02.2013 statt.
Für die Bewirtschaftung der Mittel ist der Bau- und Planungsausschuss zuständig, dessen nächste Sitzung am 28.01.2013 stattfindet.

Gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung trifft der Oberbürgermeister am 17.12.2012 folgende Eilentscheidung:
Der Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von 91.500,00 € im Ergebnishaushalt 2012 auf Produkt 11.24.02.20, Konto 42110000 wird zugestimmt.
Der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die Umbaumaßnahme Alfred-Leikam-Straße 7 wird zugestimmt.

 

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

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