§ 10/1 - Ausweisung des Sanierungsgebiets "Am Wichernweg" - Diakgelände; hier: Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. März 2013, 12:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im vergangenen Jahr wurde der Beschluss der Landesregierung veröffentlicht, dass das Diak, die für den Neubau eines Klinikums erforderlichen Zuschüsse durch das Land erhält. Der Rechtsrahmen für den Neubau eines Klinikums wurde bereits mit dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 0124-01 „Diakonie-Klinikum“ geschaffen.
Für die übrigen Flächen nördlich und südlich des neuen Klinikums, sind in den kommenden Jahren erhebliche Umstrukturierung beziehungsweise Umnutzungen zu erwarten. Für die Stadt bieten sich hier erhebliche Chancen, für die ergänzende Bereitstellung stadtnaher Wohnbauflächen. Um Voraussetzungen für eine Umstrukturierung zu schaffen, sind erhebliche Ordnungsmaßnahmen erforderlich. Das Gebiet ist aus Sicht der Verwaltung ideal-typisch für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes. Es wird daher vorgeschlagen, die gesamte Gebietskulisse des Diakonieklinikums als Sanierungsgebiet auszuweisen. Das Sanierungsgebiet soll den Namen Sanierungsgebiet „Am Wichernweg“ erhalten. Der Wichernweg ist sowohl in historischen Karten, als auch als derzeitige Straßenbenennung im gesamten Diakgelände auffindbar.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Zur Vorbereitung der notwendigen städtebaulichen Untersuchungen wird gemäß § 141 BauGB der Beginn der vorbereitenden Untersuchung für den genannten Bereich beschlossen. Das Untersuchungsgebiet (maßgebender Abgrenzungsplan) ist im Lageplan M 1 : 1000 des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 08.01.2013 dargestellt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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