§ 18 - Nachfolge für die Stadträte Hanspeter Schümann und Dieter Vogt; hier: Feststellung, dass keine Hinderungsgründe für die Nachrückerinnen Sindia Ziehl bzw. Birgit Kern gem. § 29 GemO vorliegen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2012, § 285/1, dem Antrag von Stadtrat Schümann, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden, zugestimmt. Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Juni 2009 rückt auf der Liste von CDU als Nächste für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall Frau Sindia Ziehl mit 2.814 Stimmen nach.
Frau Ziehl teilt mit dass sie das Mandat annimmt.

Auf der Liste von SPD rückt für den verstorbenen Stadtrat Dieter Vogt für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall Frau Birgit Kern mit 2.595 Stimmen nach.
Frau Kern teilt ebenfalls  mit, dass sie das Mandat annimmt.

Der Gemeinderat hat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 - 4 gegeben ist.

Anlage: Hinderungsgründe

Beschluss:

Frau Sindia Ziehl rückt in der CDU-Fraktion und Frau Birgit Kern in der SPD-Fraktion in den Gemeinderat nach.
Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.
(einstimmig - 33 -)

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