§ 7 - Straßenunterhaltung Aschenhausweg; hier: Neukonzeption der Gehwege (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben die Absicht, in diesem Jahr in den Aschenhausweg eine neue Fernwärmeleitung zur Versorgung der Gebietskulisse einzulegen. Die Fernwärmeleitung wird von der Daimlerstraße kommend über die Kreuzung Raibacher Straße im ganzen Aschenhausweg verlegt. Es wird dadurch das Bauareal Heimbacher Wohnpark (Aschenhausweg / Heimbacher Dorfstraße) mit Fernwärme versorgt.
Die Stadtwerke rechnen mit einer Bauzeit von April bis September. Die Grabenbreite für die Leitungen der Stadtwerke beträgt ca. 2,50 m. Die Baumaßnahme wird in Kooperation zwischen den Stadtwerken und dem städtischen Straßenbau durchgeführt. Von der Abteilung Tiefbau wurde bereits Ende Dezember/ Anfang Januar Bestandsvermessungen und Baugrunduntersuchungen veranlasst.

Nach den Bestandsunterlagen wurde der Aschenhausweg im Jahr 1955 gebaut. Die Straßenbeleuchtung ist ebenfalls über 40 Jahre alt. Die Fahrbahn und die Gehwege sind in einem sehr schlechten Zustand. Die ersten Ergebnisse bei den Baugrunduntersuchungen haben den bisher negativen optischen Eindruck bestätigt. Der Straßenunterbau ist unterdimensioniert, Gleiches gilt für die Asphaltschichten. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen ist es nicht sinnvoll, den Aschenhausweg nur im Bereich der Baugrube, die die Stadtwerke benötigen, zu sanieren. Der Aschenhausweg ist aufgrund seiner Verkehrsfunktion als Straße der Bauklasse 2 eingestuft, das heißt es ist eine Hauptsammelstraße, die auch Schwerlastenverkehr aufnehmen muss. Eine vollständige Erneuerung dieses Straßenzuges ist aus Sicht der Verwaltung geboten.

Diese negative Bestandssituation hat die Abteilung Tiefbau veranlasst, jetzt im Vorfeld der weiteren Planungen die Fahrbahn- und Gehweggeometrie zu untersuchen, zu bewerten und weiter zu optimieren. Ziel ist es, langfristig Unterhaltungskosten zu sparen und die Verkehrssituation für die Fahrzeuge, Fußgängerinnen/Fußgänger und den ÖPNV zu verbessern. Dies betrifft auch den ruhenden Verkehr mit der Neuorganisation der Parkplätze auf der Fahrbahn dort, wo es notwendig ist.

Momentan ist auf der Süd- und der Nordseite der Fahrbahn jeweils ein Gehweg angelegt. Ca. 2/3 des nördlichen Gehwegs ist nur ca. 1,20 m breit und verläuft entlang der neuen Feuerwache West und der Beschützenden Werkstatt für geistig und körperlich behinderte Menschen.

In Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung und nach Rücksprache mit dem Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung wird vom Fachbereich Planen und Bauen vorgeschlagen, die Gehwege auf der einen Seite zu optimieren und auf der anderen Seite teilweise zurück zu bauen.

Die neue Gehwegführung ist in einem Lageplan dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein durchgängiger, 2,50 m breiter Geh- und Radweg auf der Nordseite des Aschenhausweges sinnvoll, da sich hier aufgrund der Lage von der Beschützenden Werkstätte und dem neuen „Heimbacher Wohnpark“ die Fußgängerströme konzentrieren. Gleichzeitig wird erreicht, dass eine optimale Wegeführung für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer hinter der Moschee zur sicheren Furt an der Gaildorfer Straße B/19 entsteht, die die Stadtteile Rollhof/Reifenhof mit der Stadtheide auf kurzem Wege sicher verbindet.

Auf den südlichen Gehweg im Bereich von der Gaildorfer Straße bis zum Heidweg kann verzichtet werden, da dieser wenig bis gar nicht begangen wird und damit funktional entbehrlich ist.

Entlang der bestehenden Wohnanlage am Heidweg bleibt der bestehende Gehweg auf der Südseite erhalten, soll jedoch ebenfalls auf eine Breite von ca. 2,50 m ausgebaut werden, um die Anlage sinnvoll an das Wegenetz anzuschließen.

Im Zuge der Baumaßnahme ist geplant, die veraltete Straßenbeleuchtung zu erneuern und dem neuesten energetischen Standard anzupassen.

Bei den ersten Anliegergesprächen zum Bauablauf wurde von den Anliegern ebenfalls der Wunsch geäußert, nur einen einseitigen Gehweg auszuführen. Erste Vorgespräche wurden auch von der Liegenschaftsverwaltung vorbereitet. Auch hier gibt es schon positive Signale.

Nach der Entscheidung des BPA können dann die Planungen weiter fortgesetzt, die Kosten ermittelt werden und die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen.

Die Maßnahme soll aus dem Haushaltstitel „Grundhafte Sanierung von Straßen“ finanziert werden.

Anlage 1: Übersichtsplan Gehweg Bestand

Anlage 2: Lageplan Rückbau/ Erneuerung Gehweg

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann erläutert, dass in die Straße von den Stadtwerken Fernwärme eingebracht wird. Die Straße wird in einer Breite von 3 m aufgerissen, sie befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und muss grundhaft erneuert werden. In diesem Zug soll ein Geh- und Radweg nördlich in der Breite von 2,50 m eingerichtet werden. Die Straße selbst hat eine Breite von 6 – 6,50 m, der südliche Gehweg würde entfallen und könnte an die Anliegerinnen/ Anlieger veräußert werden.

Stadtrat Weber hält die Konzentration des Gehwegs auf der nördlichen Seite für sinnvoll.

Auch Stadträtin Niemann ist hiermit einverstanden, sie weist jedoch darauf hin, dass bei der Einmündung des Aschenhauswegs in die Planstraße 1 die Fußgängerampel auf der nördlichen Seite nachgerüstet werden muss.

Stadtrat Huppenbauer regt an, den Gehweg beidseitig fortzuführen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann hat Bedenken hinsichtlich der insgesamt zur Verfügung stehenden Breite.

Stadtrat Neidhardt regt an, den Aschenhausweg als Einbahnstraße zu führen.

Oberbürgermeister Pelgrim hält dies aufgrund der beschlossenen Feuerwache West für nicht möglich.
Er fasst zusammen: Im nördlichen Bereich soll ein ordentlich ausgebauter Geh- und Radweg entstehen, das Parksystem auf der südlichen Seite wird neu geordnet, die Fußgängerquerung im Bereich Aschenhausweg/ Raibacher Straße wird überprüft, eine Einbahnregelung ist aufgrund des Neubaus der Feuerwache West nicht möglich.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene neue Gehwegführung soll entsprechend dem Lageplan realisiert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen wie dargelegt fortzusetzen und die Bauausschreibung mit den Stadtwerken vorzunehmen. Vor der Auftragsvergabe werden die Detailplanungen sowie die Kosten vorgelegt.
(17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

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