§ 16/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Weitere Baumfällungen im Bereich des Unterwöhrds (öffentlich)

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Sachvortrag:

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann berichtet, dass sowohl zwei Kastanien als auch der Baum im Uferbereich aufgrund nicht mehr vorhandener Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Lt. einem Fachgutachen ist die Vitalität der Bäume stark eingeschränkt, sie haben Schrägwuchs und die bereits vorhandenen Faulstellen sind mit einem Pilz befallen. Die Schäden sind irreparabel und die Bäume müssen aus Haftungsgründe gefällt werden.

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