§ 16/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Brückenarbeiten durch die Deutsche Bahn AG; hier: Straßenschäden durch die Umleitung der L 1060/ Bühlertalstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA 03.12.12, § 272/2

Stadtrat Frank bemängelt Schäden durch die o. g. Umleitung insbesondere in den Ortsdurchfahrten von Sulzdorf, Tüngental und Matheshörlebach. Er hat diesbezüglich auch eine Anfrage an den Landkreis gestellt; in der Antwort wurde mitgeteilt, dass für die Straße zwischen Tüngental und Altenhausen die Stadt Schwäbisch Hall die Baulastträgerin ist. Er bittet zu prüfen, ob die Bahn für die entstandenen Straßenschäden in Regress genommen werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim hat erhebliche Bedenken für eine 30 Jahre alte Straße die Bahn in Regress zu nehmen.

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