§ 36 - Müllentsorgung; hier: Antrag der FWV-Fraktion vom 13.02.07 über das geplante neue Gebührensystem des Landkreises (öffentlich)

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Sachvortrag:


Antrag der FWV-Fraktion

Stadtrat Baumann begründet und erläutert den Vorschlag der FWV-Fraktion und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Landkreis aufzufordern, die geplante Umstellung des Müllentsorgungskonzeptes zu stornieren und an einem runden Tisch mit den Städten Schwäbisch Hall, Crailsheim und Gaildorf alternative Konzepte zu erarbeiten.
Sollte der Landkreis dazu nicht zu bewegen sein, wird die Stadtverwaltung bevollmächtigt, den Rechtsweg unter der Prämisse, dass die neue Verordnung der Gleichbehandlung entsprechend dem Verursacherprinzip zu gestalten ist, zu beschreiten. Ein anwendbares Instrument wäre hierbei eine Normenkontrollklage.

Stadträte Baumann und Vogt äußern erheblichen Unmut über die "selbstherrlichen und arroganten" sowie wenig bürgernahen Machenschaften und Entscheidungen des Landkreises bzw. des Abfallwirtschaftsamtes und dessen Leitung.

Stadtrat Denz erläutert die Haltung der CDU-Fraktion zu dem Thema und beantragt folgendes: siehe Anlage

Stadtrat Vogt spricht sich dafür aus, dass die Stadt versuchen sollte, mittelfristig aus dem Müllsystem des Landkreises auszusteigen.

Stadträtin Nothacker hält die ganze Angelegenheit jetzt noch nicht für abstimmungsfähig, da erst heute ein Antrag und eine Resolution auf den Tisch gelegt wurden und die ganze Sache zunächst ausgiebig in den Fraktionen vorberaten werden müsste und sollte.
Außerdem seien bisher keinerlei praktikable Lösungsalternativen aufgezeigt worden.

Stadtrat Neidhardt spricht sich gegen die vorgelegten Anträge bzw. die Resolution der Verwaltung aus, da sie allesamt in der Thematik nicht weiter bringen.

- Stadträtin D. Müller bis 19.50 Uhr anwesend -

Stadträtin Herrmann hält die vorgeschlagene Resolution für populistisch, da jedermann wisse, dass sie zu spät komme und nichts mehr bewirken könne und werde.

Nach weiterer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Resolution zur Delegation der Abfallentsorgung im Stadtgebiet nach § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz an die Stadt Schwäbisch Hall

    Die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre in Schwäbisch Hall zeigen, dass sich die Übernahme der Abfallentsorgung durch den Landkreis nicht bewährt hat. Wie sehr dieses Thema die Menschen bewegt, spiegeln zahlreiche Leserbriefe in der lokalen Presse wider. Allein die Handhabung des Gelben Sacks ist seit der Einführung ein Dauerärgernis, das intensive Diskussionen zur Befüllung, zur Entsorgung fehl befüllter Säcke oder zur Reinigung der Sammelpunkte hervorruft und Anlass für umfangreiche Rechtsgutachten war.

    Die Einführung von Biotonne und Papiertonne hat die Diskussion um die Müllentsorgung weiter entfacht. Wohneigentümerinnen und Eigentümer in der historischen Altstadt wie auch in Wohnquartieren mit verdichteter Bebauung sahen sich bei der Aufstellung vor große Schwierigkeiten gestellt. Das einmalige Stadtbild von Schwäbisch Hall ist ein wichtiger Image- und Tourismusfaktor. Entsprechend hoch ist der Stellenwert des städtischen Erscheinungsbildes. Dies muss auch an Tagen gelten, an denen Müll entsorgt wird.

    Die Einführung des Identsystems bei der Müllentsorgung führt nun in der Bevölkerung zu weiteren Verunsicherungen. Es besteht die Sorge vor einer Zunahme nachbarschaftlicher Streitigkeiten, insbesondere in großen Mehrfamilienhäusern.

    Die Erfahrungen verdeutlichen wie schwierig es ist, die Besonderheiten der Stadt Schwäbisch Hall und die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer kreisweiten Lösung angemessen zu berücksichtigen. Das Landesabfallgesetz sieht in § 6 Abs. 2 die Möglichkeit vor, den kreisangehörigen Gemeinden auf deren Antrag bestimmte Entsorgungsaufgaben zu übertragen. Die Stadt Schwäbisch Hall bittet den Landkreis, die Abfallwirtschaftssatzung entsprechend anzupassen und der Stadt Schwäbisch Hall die Möglichkeit einzuräumen, die Aufgaben gemäß § 6, Abs .2 LAbfG der Stadt Schwäbisch Hall zu übernehmen. Die Übertragung soll im Einvernehmen und in enger Abstimmung mit dem Landkreis erfolgen.
    (29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Landkreis aufzufordern, die geplante Umstellung des Müllentsorgungskonzepts solange zurückzustellen, bis an einem runden Tisch mit den Städten Schwäbisch Hall, Crailsheim und Gaildorf alternative Konzepte erarbeitet wurden. Sollte der Landkreis dazu nicht zu bewegen sein, wird die Stadtverwaltung bevollmächtigt, den Rechtsweg unter der Prämisse, dass die neue Verordnung der Gleichbehandlung entsprechend dem Verursacherprinzip zu gestalten ist, zu beschreiten. Ein noch zu überprüfendes Instrument wäre hierbei eine Normenkontrollklage.
    (26 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
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