§ 33 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV, Hessental" - Erneuter Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:


Am 28.06.2006 wurde der o. g. Bebauungsplan westlich des Friedhofes Hessental im Entwurf aufgestellt. In dieser ersten Fassung ging man davon aus, dass nur ein geringer Flächenumfang in das bestehende Entwässerungssystem Richtung Hirtengasse eingeleitet werden kann. Eine nochmalige gründliche Untersuchung ergab inzwischen, dass es doch möglich ist, einen größer gefassten Flächenumfang in das bestehende Entwässerungssystem einzuleiten. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde der Bebauungsplanentwurf erneut überarbeitet. Die überbaubare Fläche konnte in Richtung Westen insgesamt um ca. 200 m aufgeweitet werden.

Der Entwurf ist nun von einer klaren städtebaulichen Figur gekennzeichnet. Das Erschließungssystem besteht aus einem halbkreisförmigen Strang, der durch eine Tangente parallel zur Hessentaler Straße verbunden ist. Von dieser zweigen zwei kleinere Erschließungsstraßen in Richtung Süden ab. Insgesamt können ca. 50 Häuser in einer, nach Meinung der Verwaltung, attraktiven Lage erschlossen werden.

Die Siedlung wird mit einem Kreisverkehrsbauwerk auf der Hessentaler Straße markiert. Die beidseits dieser Straße angrenzenden Gebäude schaffen einen klaren Siedlungsabschluss in Richtung Steinbach. Die im Bebauungsplanentwurf grün dargestellte Freifläche westlich der Siedlung entspricht in ihrer Ausdehnung den Empfehlungen des klimatologischen Gutachtens für den Bereich Mittelhöhe. Dieser Korridor ist für den Kaltluftabfluss in Richtung Grauwiesenbach wichtig und sollte im Rahmen der Bauleitplanung eingehalten werden. Diese Bedingungen sind mit dem vorliegenden Planentwurf erfüllt.

Für die HGE bedeutet die Erschließung dieses Gebietes, dass im Osten der Stadt ein bedarfsgerechtes Baulandangebot für die nächsten 2 Jahre bereit gestellt werden kann.

Stadträtin Parpart teilt mit, dass ihre Fraktion das Vorhaben ablehnen werde, da man endlich beginnen sollte, zeitgemäße neue Wohnformen anzubieten, die die alternde und schrumpfende Gesellschaft, immer mehr Single-Haushalte etc. berücksichtigen.

B e s c h l u s s:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0311-06 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros AGOS, M 1:2000 vom 15.02.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros AGOS vom 15.02.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0311-06 "Mittelhöhe IV". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

Meine Werkzeuge