§ 30 - Kocherquartier (Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt an der Salinenstraße); hier: Grundsatzbeschluss über die Bebauung (öffentlich)

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Sachvortrag:


Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb der VR-Bank zum Bau eines neuen Gebäudes im o. g. Bereich wurde von der Stadt bzw. den städtischen Töchtern GWG und Stadtwerke auch die Bebauung der weiteren Flächen untersucht. Grundlage hierfür ist der Bau einer Tiefgarage mit ca 550 Stellplätzen, eine Handelsnutzung mit ca 10 000 bis 11 000 m², der Bau eines Ärztehauses sowie Wohnungen auf dem Dachgeschoss. Entsprechende Planungsentwürfe wurden sowohl in dem neugegründeten Beirat,als auch in den Aufsichtsratssitzungen der GWG und der Stadtwerke vorgestellt und erörtert. Auf der Grundlage der abgestimmten Entwürfe wurde die Firma Bräutigam & Krämer GmbH & Co. KG aus Stuttgart beauftragt, für die Handelsflächen Nutzer zu suchen.

Zwischen der GWG und der o. g. Firma wurde ein Maklervertrag abgeschlossen. Danach sollte bis Mitte Februar ein entsprechendes Mietinteresse von zwei Ankermietern oder ein Mietnachweis über mindestens 50 % der Handelsfläche erbracht werden.

Eine Entscheidung über weitere Planungsschritte sollte hiervon abhängig gemacht werden.

Am 20.02.2007 wurden die Verhandlungsergebnisse dem Oberbürgermeister vorgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass konkrete Mietinteressenten für eine Fläche zwischen 50 und 70 % vorhanden sind.

Als nächster Schritt können nun die weiteren konkreten Planungsaufträge erteilt werden, um Unterlagen für eine detaillierte Kostenschätzung und den Abschluss der entsprechenden Mietverträge zu erarbeiten. Die dafür anfallenden Kosten müssten nach Beratung im Aufsichtsrat von den Stadtwerken und der GWG übernommen werden. Parallel wären aus Sicht der Stadt die notwendigen planungsrechtlichen Schritte auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Entwürfe einzuleiten.

Stadträte Dr. Graf von Westerholt, Dr. Pfisterer und Prof. Dr. Geisen sprechen sich im Namen ihrer Fraktionen (CDU, SPD und FWV) für den Beschlussantrag der Verwaltung aus.

Stadträtin Herrmann und Stadtrat Preisendanz (Grüne und FDP) sind ebenfalls für das Vorhaben, wobei allerdings die Kosten und eine Reihe von Details noch vorgelegt und genau beraten werden müssen.

B e s c h l u s s:
  1. Der Gesellschafter Stadt beauftragt die Geschäftsführungen der Stadtwerke und der GWG, die detaillierte Vorplanung des Kocherquartiers auf der Grundlage der vorliegenden Konzeptentwürfe in den Aufsichtsräten zu beraten.
  2. Die Verwaltung soll das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage der entsprechenden Vorentwürfe einleiten.

(einstimmig - 33 -)

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