§ 25 - Bericht über Grünpflegemaßnahmen im Stadtgebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


s. a. Frage Stadträtin Frank, GR 07.02.07, § 18/5

Zur Pflege der Grünbestände in Schwäbisch Hall bleibt der Bauverwaltung jedes Jahr nur ein schmaler zeitlicher Korridor. Dieser reicht im Regelfall von Anfang Januar bis Ende Februar.

In dieser Zeit sind gemäß der geltenden Gesetzgebung sämtliche Baumfällarbeiten durchzuführen. Rechtlich besteht zwar die Möglichkeit, Baumfällungen bereits ab Oktober zu machen, dies wird jedoch nicht in Anspruch genommen, da die Bäume häufig zu diesem Zeitpunkt noch unter Laub stehen.

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Dezember nutzt der Werkhof die personellen Ressourcen primär für Neuanpflanzungen.

Wenn im Stadtgebiet von Schwäbisch Hall Bäume gefällt werden, hat dies in jedem Fall einen plausiblen und sachlichen Hintergrund. Gemäß den rechtlichen Vorgaben besteht eine Verpflichtung zu regelmäßigen Baumkontrollen. Sofern dabei strukturelle Schäden an den Gehölzen festgestellt werden, die ein Sicherheitsrisiko beinhalten, ist die Stadt zum Handeln verpflichtet. Das heißt, es werden nur Bäume gefällt, von denen ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung ausgeht. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich die Stadt von Bäumen trennen muss, die auf benachbarten Grundstücken eine nicht zumutbare Beschattung verursachen und ihr Lebensalter erreicht haben.

Aufgrund des knappen Zeitkorridors, der für Fällarbeiten übrig bleibt, wirken sich diese Arbeiten in den Augen der Bürgerinnen und Bürger sehr plakativ aus. Der Schwerpunkt der Pflegemaßnahmen lag in diesem Winter auf dem Bereich Weilergraben, Gymnasiumstraße und Ackeranlagen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der Pflegemaßnahmen und die geplanten Ersatzanpflanzungen beschrieben:

I. Weilergraben Hier mussten ein Teil der Gehölze und vier Bäume aufgrund der anstehenden Bauarbeiten entfernt werden. Weitere drei Bäume waren aufgrund der genannten Sicherheitsrisiken zu fällen. Zwei größere Eschen mussten aufgrund ihres Lebensalters und der nicht mehr zumutbaren Beschattung der Nachbargrundstücke gefällt werden. Der Weilergraben soll im Frühjahr diesen Jahres auf der Grundlage eines bürgerlichen Engagements neu bepflanzt werden. Um der Struktur der historischen Grabensituation gerecht zu werden, ist vorgesehen, hier Stadtobstgehölze einzusetzen.


II. Gymnasiumstraße Das Vorfeld des Gebäudes Gymnasiumstr. 4 und der Bauverwaltung bzw. das Umfeld des Parkplatzes wurde deutlich ausgelichtet. Um zwei Eiben an der Westseite wieder zur Geltung zu bringen, mussten das Unterholz und kleinere Gehölzgruppen entfernt werden. Straßenseitig sind zwei markante Kugelahornbäume aufgrund akuter Sicherheitsmängel gefällt worden. Die Baumstümpfe sind noch sichtbar und verdeutlichen die genannte Sicherheitsproblematik. Auf den Freiflächen werden als Ausgleich und zum Ersatz Stadtobstgehölze gepflanzt.


III. Ackeranlagen Hier mussten aus Sicherheitsgründen drei Pappeln gefällt werden. Die Maßnahme wurde selbstverständlich in enger Abstimmung mit dem Planer der Landesgartenschau 1982 durchgeführt. Die Baumstümpfe werden ausgefräst und auf den Flächen in Kürze neue Pflanzungen vorgenommen.

Im Zuge der jüngsten Kontrollen wurde festgestellt, dass über die genannten Maßnahmen hinaus weitere drei Erlen und eine Robinie zu fällen sind.


Die Verwaltung betont, dass sie mit der Pflege des Gehölzbestandes in Schwäbisch Hall bislang und in Zukunft sehr sorgsam und verantwortungsbewusst umgeht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Stadt nach wie vor über einen üppigen Gehölzbestand verfügt, der das Stadtbild in entscheidender Weise prägt. Es ist für die Verwaltung eine Selbstverständlichkeit, entfernte Gehölze durch neue zu ersetzen. Die Stadt verfügt über eine stetig gepflegte und verjüngende Flora mit eigener markanter Prägung. Der momentane Eindruck der Wintermonate Januar/Februar kann nicht das reale Bild von Pflegemaßnahmen widerspiegeln. Dieser Bestand lässt sich am besten im Rahmen eines gemeinsamen Rundganges zur Vegetationszeit von Mai bis August erfassen. Die Verwaltung ist gerne bereit, den Gemeinderat bei einem solchen Rundgang zu begleiten und die notwendigen fachlichen Auskünfte und Informationen zu erteilen.

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