§ 12/3 - Antrag auf Ausscheiden von Stadtrat Hanspeter Schümann aus dem Gemeinderat (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Schümann hat mit Schreiben vom 12.12.2012 aus gesundheitlichen Gründen um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten. Gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung kann ein Gemeinderat aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn er z. B.

  • zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat
  • anhaltend krank ist;

oder

  • mehr als 62 Jahre alt ist.

Da Herr Schümann bereits über zehn Jahre dem Gemeinderat angehört (1999 – 2009 und ab 2010 Nachfolger für Herrn Wolfgang Denz) und bereits 65 Jahre alt ist, ist seiner Bitte zu entsprechen. Eine weitere Prüfung ist entbehrlich.

Das Nachfolgemitglied von Herrn Schümann wird in der Sitzung des Gemeinderats am 06.02.2013 eingesetzt.

Beschluss:

Dem Antrag von Herrn Hanspeter Schümann auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat wird zugestimmt.

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