§ 276 - Änderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Verkaufsoffene Sonntage sind für die Händlerschaft in Schwäbisch Hall eine wichtige Einrichtung, um sich positiv präsentieren zu können. Derzeitig ist es den Händlern gestattet, an den Sonntagen am Haller Frühling, am Jakobimarkt und am Haller Herbst die Verkaufsstellen von 13 – 18 Uhr zu öffnen. Die Mitglieder des Vereins „Schwäbisch Hall aktiv“ haben darum gebeten, die Öffnungszeiten zu ändern, sodass die Verkaufsstellen von 12 – 17 Uhr geöffnet werden dürfen.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, dass § 1 der Satzung zu Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vom 04.02.2009 entsprechend geändert wird.

Alle weiteren Regelungen sind nicht betroffen.

Anlage: Satzung

Beschluss:

Der beigefügten Änderungssatzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage wird zugestimmt.
(31 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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