§ 275 - Neuregelung öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung der Nachbargemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall am Schulzentrum West; hier: Neue Vereinbarung ab dem Veranlagungsjahr 2012 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Beteiligung der Nachbargemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten ist für die Werkrealschule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1974 und für die Realschule in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1999 geregelt.

Die Anwendung dieser beiden sehr unterschiedlichen Vereinbarungen hat in der Vergangenheit immer wieder Probleme bereitet.
Herr Professor Giebler hat im Auftrag der beteiligten Gemeinden sowohl die Abrechnungen geprüft als auch einen Vorschlag zu Neuregelung erstellt, der die erkennbaren Unklarheiten beseitigt, neue Sachverhalte berücksichtigt und zu einem insgesamt wirtschaftlicheren, nachvollziehbaren und sichereren Abrechnungssystem zusammenführt.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 28.11.2011, § 188, wurde die Verwaltung beauftragt auf der Basis des Vorschlags von Herrn Professor Giebler mit den drei Nachbargemeinden über eine neue Vereinbarung zu verhandeln.
Dieser Vereinbarungsentwurf liegt nun vor. Per Mail vom 07.11.2012 hat auch die Rechtsaufsichtsbehörde die Zustimmung zur neuen Vereinbarung in Aussicht gestellt.

Die neue Vereinbarung umfasst - wie die beiden bisherigen Vereinbarungen - die Werkrealschule und die Realschule im Schulzentrum West.
Eckpunkte der neuen Vereinbarung sind die Abkehr von der Beteiligung der laufenden Kosten, für die die Stadt Sachkostenbeiträge in Höhe von rd. 90 % der Kosten vom Land erhält, hin zu einer Beteiligung von nur noch der Investitionskosten auf der Basis des Anteils der Schülerzahlen der drei Nachbargemeinden.

öffentlich rechtliche Vereinbarung Entwurf

Anlage 1

Anlage 2

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet von der freiwilligen Beteiligung der Umlandgemeinden an den Investitionskosten am Schulzentrum West. Eine fiktive Musterberechnung für einen Invest in Höhe von 1 Mio. € ist in der Anlage beigefügt. Die entsprechenden Beschlüsse der Umlandkommunen liegen bereits vor. Die neue Vereinbarung wurde unter der Federführung von Herrn Prof. Giebler erstellt.

Stadträtin Härterich begrüßt die Bereitschaft der Umlandkommunen, sich an den Investitionskosten im Schulzentrum West zu beteiligen.

Stadtrat Huppenbauer möchte die Gemeinschaftsschule in die Vereinbarung mit aufgenommen wissen.

Oberbürgermeister Pelgrim orientiert sich jedoch am bisher Vorhandenen. Sollte im Schulzentrum West eine Gemeinschaftsschule eingeführt werden, werden neue Überlegungen angestellt.

Stadtrat Huppenbauer bittet darüber hinaus, die Vereinbarung geschlechtergerecht zu formulieren.

 

Beschluss:

Der Entwurf der Vereinbarung wird genehmigt.
Die Endvereinbarung ist geschlechtergerecht zu formulieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den drei Nachbargemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten abzuschließen.
(einstimmig - 37 -)

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