2286245/meetingminutes/2837740/paragraph

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Der Gemeindewahlausschuss besteht nach &sect; 11 Abs. 2 KomWG aus dem B&uuml;rgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Ist der B&uuml;rgermeister Wahlbewerber, w&auml;hlt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzerinnen/ Beisitzer und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter in gleicher Zahl w&auml;hlt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.</p>
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Es ist zweckm&auml;&szlig;ig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu ber&uuml;cksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzerinnen/ Beisitzer auf f&uuml;nf festzulegen.</p>
 
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Es ist zweckm&auml;&szlig;ig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu ber&uuml;cksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzer auf f&uuml;nf festzulegen. Von den Fraktionen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:</p>
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Von den Fraktionen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:</p>
 
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<u>Wahlvorschlag:</u></p>
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Auf Nachfrage von <u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> wird eine geheime Abstimmung <strong>nicht</strong> gew&uuml;nscht. Auch gegen die Abstimmung en bloc werden <strong>keine</strong> Einw&auml;nde erhoben.</p>
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F&uuml;r die Oberb&uuml;rgermeisterwahl werden die o. g. Personen als Beisitzerin/Beisitzer bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter und Erste B&uuml;rgermeisterin Bettina Wilhelm als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gew&auml;hlt. Als Stellvertreter der Vorsitzenden wird der ehrenamtliche OB-Stellvertreter Hans Reber gew&auml;hlt.<br />
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2013, 14:07 Uhr

Sachvortrag:

- Erste Bürgermeisterin Wilhelm übernimmt den Vorsitz -

Für die am 10. März 2013 stattfindende Oberbürgermeisterwahl und eine evtl. notwendig werdende Neuwahl am 24. März 2013 muss nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzerinnen/ Beisitzer und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.

Es ist zweckmäßig, die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bei der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu berücksichtigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Zahl der Beisitzerinnen/ Beisitzer auf fünf festzulegen.

Von den Fraktionen wurden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:

Fraktion

Beisitzer/in

Stellvertreter/in

CDU

Dr. Ludger Graf von Westerholt

Thomas Weber

SPD

Helmut Kaiser

Monika Jörg-Unfried

FWV

Hartmut Baumann

Prof. Dr. Hans-Peter Geisen

Grüne

Andrea Herrmann

Jutta Niemann

FDP

Felix Nestl

Günter Gropper

Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Auf Nachfrage von Erste Bürgermeisterin Wilhelm wird eine geheime Abstimmung nicht gewünscht. Auch gegen die Abstimmung en bloc werden keine Einwände erhoben.

Beschluss:

Für die Oberbürgermeisterwahl werden die o. g. Personen als Beisitzerin/Beisitzer bzw. Stellvertreterin/Stellvertreter und Erste Bürgermeisterin Bettina Wilhelm als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gewählt. Als Stellvertreter der Vorsitzenden wird der ehrenamtliche OB-Stellvertreter Hans Reber gewählt.
(35 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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