2286240/meetingminutes/2807157/paragraph

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Die Gemeinde Mainhardt f&uuml;hrt derzeit die fr&uuml;hzeitige Beh&ouml;rdenbeteiligung zur 3. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes der Gemeinde Mainhardt -&ldquo;Teilfortschreibung Windenergie&ldquo; durch. Im Rahmen dieser fr&uuml;hzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall beteiligt.<br />
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Die Gemeinde Mainhardt f&uuml;hrt derzeit die fr&uuml;hzeitige Beh&ouml;rdenbeteiligung zur 3. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes der Gemeinde Mainhardt -&ldquo;Teilfort&shy;schreibung Windenergie&ldquo; durch. Im Rahmen dieser fr&uuml;hzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall beteiligt.<br />
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Die geplante Konzentrationsfl&auml;chen &bdquo;K 1&ldquo; liegt s&uuml;dwestlich von Starkholzbach. Die geplante Konzentrationsfl&auml;che &bdquo;K 2&ldquo; liegt nordwestlich vom Hilbenhof und n&ouml;rdliche vom R&ouml;tenhof.<br />
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Die geplante Konzentrationsfl&auml;chen &bdquo;K 1&ldquo; liegt s&uuml;dwestlich von Starkholzbach. Die geplante Konzentrationsfl&auml;che &bdquo;K 2&ldquo; liegt nordwestlich vom Hilbenhof und n&ouml;rd&shy;liche vom R&ouml;tenhof.<br />
 
F&uuml;r alle drei Teilorte wurde ein einheitlicher Schutzabstand von 700 m angenommen.<br />
 
F&uuml;r alle drei Teilorte wurde ein einheitlicher Schutzabstand von 700 m angenommen.<br />
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Anlage: [[Media:12-391-Plan-2.pdf{{!}}Auszug aus Teilfortschreibung FNP 2020 des GVV Hohenloher Ebene, unma&szlig;st&auml;blich]]<br />
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Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hohenloher Ebene hat die Aufstellung der Teilfortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes 2020 Thema Windkraft beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden fr&uuml;hzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall informiert worden.<br />
 
Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hohenloher Ebene hat die Aufstellung der Teilfortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes 2020 Thema Windkraft beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden fr&uuml;hzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schw&auml;bisch Hall informiert worden.<br />
 
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Einzig die geplante Konzentrationsfl&auml;che der Stadt Waldenburg reicht in ihrer &ouml;stlichen Abgrenzung bis unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Sie grenzt hier unmittelbar an die von der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall im Verfahren befindlichen Konzentrationsfl&auml;che westlich der Teilgemeinde Gailenkirchen. Der geringste Abstand zur Siedlungsfl&auml;che Gailenkirchens betr&auml;gt mehr als<br />
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Einzig die geplante Konzentrationsfl&auml;che der Stadt Waldenburg reicht in ihrer &ouml;stlichen Abgrenzung bis unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Sie grenzt hier unmittelbar an die von der Verwaltungsge&shy;meinschaft Schw&auml;bisch Hall im Verfahren befindliche Konzentrationsfl&auml;che westlich der Teilgemeinde Gailenkirchen. Der geringste Abstand zur Siedlungsfl&auml;che Gailen&shy;kirchens betr&auml;gt mehr als 900 m.<br />
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[[Media:12-391-Plan-2.pdf{{!}}Auszug aus Teilfortschreibung FNP 2020 des GVV Hohenloher Ebene, unma&szlig;st&auml;blich]]<br />
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[[Media:12-391-Plan-3.pdf{{!}}Darstellung Lage Gailenkirchen zu Gemarkungsgrenze, unma&szlig;st&auml;blich]]<br />
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Anlage: [[Media:12-391-Plan-3.pdf{{!}}Darstellung Lage Gailenkirchen zu Gemarkungsgrenze, unma&szlig;st&auml;blich]]<br />
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Aus Sicht der Verwaltung bestehen in allen F&auml;llen keine Bedenken gegen die geplanten Ausweisungen.</li>
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Aus Sicht der Verwaltung bestehen in allen F&auml;llen keine Bedenken gegen die geplanten Ausweisungen.</p>
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in der Sitzung vom 29.11.2012 &uuml;ber das Vorhaben informiert.<br />
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld entscheidet &uuml;ber das Vorhaben in seiner Sitzung am 06.12.2012.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> h&auml;lt die Ausweisung der Konzentrationsfl&auml;chen der Gemeinden Mainhardt und dem Gemeindeverwaltungsverband Hohenloher Ebene f&uuml;r unproblematisch. Die Konzentrationsfl&auml;chen des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene stehen sogar in Korrespondenz zu den Konzentrationsfl&auml;chen der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall.</p>
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- Stadtr&auml;tin Herrmann ab 18.22 Uhr anwesend -</p>
 
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Gegen die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden bestehen keine Bedenken. Die Verwaltung wird autorisiert eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.</p>
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2013, 12:01 Uhr

Sachvortrag:

  1. Die Gemeinde Mainhardt führt derzeit die frühzeitige Behördenbeteiligung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mainhardt -“Teilfort­schreibung Windenergie“ durch. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung wurde auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt.

    Die geplante Konzentrationsflächen „K 1“ liegt südwestlich von Starkholzbach. Die geplante Konzentrationsfläche „K 2“ liegt nordwestlich vom Hilbenhof und nörd­liche vom Rötenhof.
    Für alle drei Teilorte wurde ein einheitlicher Schutzabstand von 700 m angenommen.

    Anlage: Auszug aus Teilfortschreibung FNP 2020 des GVV Hohenloher Ebene, unmaßstäblich

     
  2. Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Hohenloher Ebene hat die Aufstellung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020 Thema Windkraft beschlossen. Im Rahmen der zur Zeit stattfindenden frühzeitigen Beteiligung ist auch die Stadt Schwäbisch Hall informiert worden.

    Einzig die geplante Konzentrationsfläche der Stadt Waldenburg reicht in ihrer östlichen Abgrenzung bis unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Schwäbisch Hall. Sie grenzt hier unmittelbar an die von der Verwaltungsge­meinschaft Schwäbisch Hall im Verfahren befindliche Konzentrationsfläche westlich der Teilgemeinde Gailenkirchen. Der geringste Abstand zur Siedlungsfläche Gailen­kirchens beträgt mehr als 900 m.

    Anlage: Darstellung Lage Gailenkirchen zu Gemarkungsgrenze, unmaßstäblich
     

Aus Sicht der Verwaltung bestehen in allen Fällen keine Bedenken gegen die geplanten Ausweisungen.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in der Sitzung vom 29.11.2012 über das Vorhaben informiert.
Der Ortschaftsrat Bibersfeld entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 06.12.2012.

 

Oberbürgermeister Pelgrim hält die Ausweisung der Konzentrationsflächen der Gemeinden Mainhardt und dem Gemeindeverwaltungsverband Hohenloher Ebene für unproblematisch. Die Konzentrationsflächen des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene stehen sogar in Korrespondenz zu den Konzentrationsflächen der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall.

- Stadträtin Herrmann ab 18.22 Uhr anwesend -

Beschluss:

Gegen die geplanten Ausweisungen der Nachbargemeinden bestehen keine Bedenken. Die Verwaltung wird autorisiert eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
(einstimmig - 21 -)

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