2286240/meetingminutes/2807138/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG -
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Ende 2011/Anfang 2012 wurde von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall eine Mehrfachbeauftragung durchgef&uuml;hrt mit dem Ziel, die von Brachfl&auml;chen gepr&auml;gte gewerbliche Konversionsfl&auml;che Karl-Kurz-Areal neu zu ordnen und neuen Nutzungen zuzuf&uuml;hren. Das ehemalige Betriebsgel&auml;nde der Fa. Karl Kurz wurde im Vorfeld mit allen vorhandenen Einrichtungen von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall erworben. Das Gel&auml;nde wird gegenw&auml;rtig in Teilen durch verschiedene Firmen zwischengenutzt. Gro&szlig;e Teile der baulichen Anlagen stehen leer.</p>
Ende 2011/Anfang 2012 wurde von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall eine Mehrfachbeauftragung durchgef&uuml;hrt mit dem Ziel, die von Brachfl&auml;chen gepr&auml;gte gewerbliche Konversionsfl&auml;che Karl Kurz Areal neu zu ordnen und neuen Nutzungen zuzuf&uuml;hren. Das ehemalige Betriebsgel&auml;nde der Fa. Karl Kurz wurde im Vorfeld mit allen vorhandenen Einrichtungen von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall erworben. Das Gel&auml;nde wird gegenw&auml;rtig in Teilen durch verschiedene Firmen zwischen genutzt. Gro&szlig;e Teile der baulichen Anlagen stehen leer.</p>
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Im Entwicklungskonzept des B&uuml;ro Prof. Dr. Baldauf Architekten und Stadtplaner, das bei der Mehrfachbeauftragung den Zuschlag erhalten hat, wurde vorgeschlagen, das Karl-Kurz-Areal in zwei klar konturierte Baufelder zu untergliedern, welche &uuml;ber eine gemeinsame und repr&auml;sentative Quartiersmitte miteinander in Beziehung stehen. Die Baufelder sind unabh&auml;ngig voneinander strukturiert, charakterisiert und erschlossen.</p>
Im Entwicklungskonzept des B&uuml;ro Prof. Dr. Baldauf Architekten und Stadtplaner, das bei der Mehrfachbeauftragung den Zuschlag erhalten hat, wurde vorgeschlagen, das Karl Kurz Areal in zwei klar konturierte Baufelder zu untergliedern, welche &uuml;ber eine gemeinsame und repr&auml;sentative Quartiersmitte miteinander in Beziehung stehen. Die Baufelder sind unabh&auml;ngig voneinander strukturiert, charakterisiert und erschlossen.</p>
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Um die Entwicklungskonzeption verwirklichen zu k&ouml;nnen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der rechtsg&uuml;ltige Bebauungsplan &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; aus dem Jahre 2000 entspricht nicht der gew&uuml;nschten Entwicklung und wird im Bereich der Neuaufstellung mit dessen Rechtskraft unwirksam.</p>
 
Um die Entwicklungskonzeption verwirklichen zu k&ouml;nnen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der rechtsg&uuml;ltige Bebauungsplan &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; aus dem Jahre 2000 entspricht nicht der gew&uuml;nschten Entwicklung und wird im Bereich der Neuaufstellung mit dessen Rechtskraft unwirksam.</p>
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Ein Baustein des s&uuml;dlichen Baufeldes ist das Busdepot, dessen Verlagerung von seinem jetzigen Standort aufgrund beengter und nicht wirtschaftlich betreibbarer Verh&auml;ltnisse im Gewerbegebiet &bdquo;Stadtheide Daimlerstra&szlig;e&ldquo; notwendig und aufgrund auslaufender Mietverh&auml;ltnisse sehr dringlich ist. In einer gesamtst&auml;dtischen Alternativfl&auml;chenuntersuchung wurde das Karl Kurz Areal sowohl von seiner Lage, als auch von seiner Nutzbarkeit (Gewerbefl&auml;che, kaum st&ouml;ranf&auml;llige Nutzungen in der Nachbarschaft) als besonders geeignet angesehen. Der Bereich des Busdepots soll in einem eigenen Bebauungsplanverfahren abgearbeitet werden. Somit wird sichergestellt, dass das Augenmerk allein auf der Busdepotplanung und seiner notwendigen Erschlie&szlig;ung liegt und das Verfahren nicht mit den &uuml;brigen Nutzungsfestsetzungen &uuml;berfrachtet und verlangsamt wird. Mit in den Geltungsbereich wird noch der Gewerbefl&auml;chenanteil zwischen Landesstra&szlig;e und Busdepot genommen, um die &Uuml;berplanung des rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplans &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; eindeutig zu kl&auml;ren.</p>
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Ein Baustein des s&uuml;dlichen Baufeldes ist das Busdepot, dessen Verlagerung von seinem jetzigen Standort aufgrund beengter und nicht wirtschaftlich betreibbarer Verh&auml;ltnisse im Gewerbegebiet &bdquo;Stadtheide Daimlerstra&szlig;e&ldquo; notwendig und aufgrund auslaufender Mietverh&auml;ltnisse sehr dringlich ist. In einer gesamtst&auml;dtischen Alternativfl&auml;chen&shy;untersuchung wurde das Karl-Kurz-Areal sowohl von seiner Lage, als auch von seiner Nutzbarkeit (Gewerbefl&auml;che, kaum st&ouml;ranf&auml;llige Nutzungen in der Nachbarschaft) als besonders geeignet angesehen. Der Bereich des Busdepots soll in einem eigenen Bebauungsplanverfahren abgearbeitet werden. Somit wird sichergestellt, dass das Augenmerk allein auf der Busdepotplanung und seiner notwendigen Erschlie&szlig;ung liegt und das Verfahren nicht mit den &uuml;brigen Nutzungsfestsetzungen &uuml;berfrachtet und verlangsamt wird. Mit in den Geltungsbereich wird noch der Gewerbefl&auml;chenanteil zwischen Landesstra&szlig;e und Busdepot genommen, um die &Uuml;berplanung des rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplans &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; eindeutig zu kl&auml;ren.</p>
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Ziel des Bebauungsplans ist es somit, f&uuml;r die Ansiedlung des Busdepots rechtssichere Verh&auml;ltnisse zu schaffen und den ersten Baustein des Entwicklungskonzeptes &bdquo;Karl Kurz Areal&ldquo; umzusetzen.</p>
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Ziel des Bebauungsplans ist es somit, f&uuml;r die Ansiedlung des Busdepots rechtssichere Verh&auml;ltnisse zu schaffen und den ersten Baustein des Entwicklungskonzeptes &bdquo;Karl-Kurz-Areal&ldquo; umzusetzen.</p>
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<u>Bebauungsplan der Innenentwicklung</u><br />
 
<u>Bebauungsplan der Innenentwicklung</u><br />
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; und ist eine Konversionsfl&auml;che. Da es sich bei der Ma&szlig;nahme um eine Wiedernutzbarmachung einer inner&ouml;rtlichen Fl&auml;che handelt und damit um eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung gem&auml;&szlig; &sect; 13 a BauGB und da die Voraussetzungen zur Durchf&uuml;hrung eines &sect; 13 a Verfahrens gegeben sind, wird der Bebauungsplan als &bdquo;Bebauungsplan der Innenentwicklung&ldquo; im beschleunigten Verfahren aufgestellt.</p>
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans &bdquo;Am Taubenhof&ldquo; und ist eine Konversionsfl&auml;che. Da es sich bei der Ma&szlig;nahme um eine Wiedernutzbarmachung einer inner&ouml;rtlichen Fl&auml;che handelt und damit um eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung gem&auml;&szlig; &sect; 13 a BauGB und da die Voraussetzungen zur Durchf&uuml;hrung eines &sect; 13 a Verfahrens gegeben sind, wird der Bebauungsplan als &bdquo;Bebauungsplan der Innenentwicklung&ldquo; im beschleunigten Verfahren aufgestellt.</p>
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<u>Geltungsbereich</u><br />
 
<u>Geltungsbereich</u><br />
 
Der Geltungsbereich umfasst die Flurst&uuml;cke 4295 und 4275/5 sowie Teile der Flurst&uuml;cke 4275, 4275/6, 4466 und 4471. Im S&uuml;dwesten wird er begrenzt durch den Kutschenbachweg und im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Flurst&uuml;cke 4275/11, 4275/12 und 4275/13 sowie an die ehemaligen zentralen bis zu sechs Geschosse hohen Produktionsgeb&auml;ude der Fa. Kurz. Im Osten trifft der Bebauungsplan auf die Landesstra&szlig;e 1055. Das Plangebiet hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 2,62 ha. Ma&szlig;geblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil.</p>
 
Der Geltungsbereich umfasst die Flurst&uuml;cke 4295 und 4275/5 sowie Teile der Flurst&uuml;cke 4275, 4275/6, 4466 und 4471. Im S&uuml;dwesten wird er begrenzt durch den Kutschenbachweg und im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Flurst&uuml;cke 4275/11, 4275/12 und 4275/13 sowie an die ehemaligen zentralen bis zu sechs Geschosse hohen Produktionsgeb&auml;ude der Fa. Kurz. Im Osten trifft der Bebauungsplan auf die Landesstra&szlig;e 1055. Das Plangebiet hat eine Gr&ouml;&szlig;e von ca. 2,62 ha. Ma&szlig;geblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil.</p>
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<u>Einf&uuml;gen in die vorbereitende Bauleitplanung</u><br />
 
<u>Einf&uuml;gen in die vorbereitende Bauleitplanung</u><br />
Im derzeit g&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Planungsgebiet &bdquo;Karl Kurz Areal - Teil I&ldquo; zum Teil als Gewerbefl&auml;che und zum Teil als gemischte Baufl&auml;che ausgewiesen. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Fl&auml;chennutzungsplan gem&auml;&szlig; &sect; 8 Abs. 2 BauGB ist f&uuml;r den &ouml;stlichen Teil des Plangebietes gegeben. Das Busdepot wird zwar als eingeschr&auml;nktes Gewerbegebiet festgesetzt, jedoch w&auml;re es aufgrund seiner Gr&ouml;&szlig;e nur schwer als gewerbliche Nutzung im Mischgebiet zul&auml;ssig. Der Bebauungsplan kann daher im westlichen Teil, nicht als aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Dieser m&uuml;sste von Mischgebiet in Gewerbegebiet ge&auml;ndert werden.</p>
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Im derzeit g&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Planungsgebiet &bdquo;Karl-Kurz-Areal - Teil I&ldquo; zum Teil als Gewerbefl&auml;che und zum Teil als gemischte Baufl&auml;che ausgewiesen. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Fl&auml;chennutzungsplan gem&auml;&szlig; &sect; 8 Abs. 2 BauGB ist f&uuml;r den &ouml;stlichen Teil des Plangebietes gegeben. Das Busdepot wird zwar als eingeschr&auml;nktes Gewerbegebiet festgesetzt, jedoch w&auml;re es aufgrund seiner Gr&ouml;&szlig;e nur schwer als gewerbliche Nutzung im Mischgebiet zul&auml;ssig. Der Bebauungsplan kann daher im westlichen Teil, nicht als aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Dieser m&uuml;sste von Mischgebiet in Gewerbegebiet ge&auml;ndert werden.</p>
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Gem. &sect; 13 a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan der von Darstellungen des Fl&auml;chennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Fl&auml;chennutzungsplan ge&auml;ndert oder erg&auml;nzt ist, wenn die geordnete st&auml;dtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeintr&auml;chtigt wird. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen.</p>
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Gem. &sect; 13 a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan der von Darstellungen des Fl&auml;chennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Fl&auml;chennutzungs&shy;plan ge&auml;ndert oder erg&auml;nzt ist, wenn die geordnete st&auml;dtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeintr&auml;chtigt wird. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen.</p>
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Da im vorliegenden Fall durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan die Vertr&auml;glichkeit des Busdepots mit den angrenzenden vorhandenen und geplanten (Wohnbaufl&auml;che im Westen in Fortschreibung 7D des Fl&auml;chennutzungsplans) teilweise schutzbed&uuml;rftigen Nutzungen gew&auml;hrleistet wird, ist die st&auml;dtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht gef&auml;hrdet. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist daher f&uuml;r den westlichen Teil im Wege der Berichtigung anzupassen.</p>
 
Da im vorliegenden Fall durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan die Vertr&auml;glichkeit des Busdepots mit den angrenzenden vorhandenen und geplanten (Wohnbaufl&auml;che im Westen in Fortschreibung 7D des Fl&auml;chennutzungsplans) teilweise schutzbed&uuml;rftigen Nutzungen gew&auml;hrleistet wird, ist die st&auml;dtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht gef&auml;hrdet. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist daher f&uuml;r den westlichen Teil im Wege der Berichtigung anzupassen.</p>
 
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Anlage: [[Media:12-390.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
Anlage: [[Media:12-390.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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<strong><u>1.) Erg&auml;nzung des Fl&auml;chennutzungsplans</u></strong><br />
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in das Thema ein: Die F&ouml;rderauftr&auml;ge bei Bund und Land sind bereits gestellt. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass eine bedeutende F&ouml;rderung erfolgt.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann</u> konkretisiert, dass es sich um die Ausweisung eines eingeschr&auml;nkten Gewerbegebiets zur Aufnahme eines neuen Busdepots sowie deren Erschlie&szlig;ung handelt. Die Erschlie&szlig;ungsstra&szlig;e nach S&uuml;den wurde auf Anregung der Gemeinde Michelbach/Bilz aufgenommen. Auch die Gemeinde Michelbach/ Bilz hat die Absicht, im Anschluss an diesen Bebauungsplan sich gewerbem&auml;&szlig;ig weiterzuentwickeln. Die Entwicklung beider Gewerbegebiete erfolgt in enger Kooperation und einer erschlie&szlig;ungsm&auml;&szlig;igen Verbindung.</p>
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<u>1. Erg&auml;nzung des Fl&auml;chennutzungsplans</u><br />
 
Der Fl&auml;chennutzungsplan soll im westlichen Teil des Planungsgebietes von Mischgebiet in Gewerbegebiet im Wege der Berichtigung angepasst werden.</p>
 
Der Fl&auml;chennutzungsplan soll im westlichen Teil des Planungsgebietes von Mischgebiet in Gewerbegebiet im Wege der Berichtigung angepasst werden.</p>
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<strong><u>2.) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></strong><br />
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<u>2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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<u>A) Bebaungsplan Nr. 0217-03/01</u><br />
 
<u>A) Bebaungsplan Nr. 0217-03/01</u><br />
Der Bebauungsplan &bdquo;Karl Kurz Areal - Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01 wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 13 a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ros Baldauf Architekten, Stadtplaner, M 1:500 vom 26.11.12, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Der Bebauungsplan &bdquo;Karl-Kurz-Areal - Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01 wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 13 a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ros Baldauf Architekten, Stadtplaner, M 1:500 vom 26.11.12, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Karl Kurz Areal &ndash; Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 13 a BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ros Baldauf Architekten, Stadtplaner, vom 26.11.12. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Karl Kurz Areal &ndash; Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Karl-Kurz-Areal &ndash; Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01</u><br />
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 13 a BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ros Baldauf Architekten, Stadtplaner, vom 26.11.12. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs&shy;planes &bdquo;Karl-Kurz-Areal &ndash; Teil I&ldquo;, Nr. 0217-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Dem Bebauungsplan und den &ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
 
Dem Bebauungsplan und den &ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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[[Category:Startdate|2012-12-03]]
 
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2013, 11:57 Uhr

Sachvortrag:

Ende 2011/Anfang 2012 wurde von den Stadtwerken Schwäbisch Hall eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt mit dem Ziel, die von Brachflächen geprägte gewerbliche Konversionsfläche Karl-Kurz-Areal neu zu ordnen und neuen Nutzungen zuzuführen. Das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Karl Kurz wurde im Vorfeld mit allen vorhandenen Einrichtungen von den Stadtwerken Schwäbisch Hall erworben. Das Gelände wird gegenwärtig in Teilen durch verschiedene Firmen zwischengenutzt. Große Teile der baulichen Anlagen stehen leer.

Im Entwicklungskonzept des Büro Prof. Dr. Baldauf Architekten und Stadtplaner, das bei der Mehrfachbeauftragung den Zuschlag erhalten hat, wurde vorgeschlagen, das Karl-Kurz-Areal in zwei klar konturierte Baufelder zu untergliedern, welche über eine gemeinsame und repräsentative Quartiersmitte miteinander in Beziehung stehen. Die Baufelder sind unabhängig voneinander strukturiert, charakterisiert und erschlossen.

Um die Entwicklungskonzeption verwirklichen zu können, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der rechtsgültige Bebauungsplan „Am Taubenhof“ aus dem Jahre 2000 entspricht nicht der gewünschten Entwicklung und wird im Bereich der Neuaufstellung mit dessen Rechtskraft unwirksam.

Ein Baustein des südlichen Baufeldes ist das Busdepot, dessen Verlagerung von seinem jetzigen Standort aufgrund beengter und nicht wirtschaftlich betreibbarer Verhältnisse im Gewerbegebiet „Stadtheide Daimlerstraße“ notwendig und aufgrund auslaufender Mietverhältnisse sehr dringlich ist. In einer gesamtstädtischen Alternativflächen­untersuchung wurde das Karl-Kurz-Areal sowohl von seiner Lage, als auch von seiner Nutzbarkeit (Gewerbefläche, kaum störanfällige Nutzungen in der Nachbarschaft) als besonders geeignet angesehen. Der Bereich des Busdepots soll in einem eigenen Bebauungsplanverfahren abgearbeitet werden. Somit wird sichergestellt, dass das Augenmerk allein auf der Busdepotplanung und seiner notwendigen Erschließung liegt und das Verfahren nicht mit den übrigen Nutzungsfestsetzungen überfrachtet und verlangsamt wird. Mit in den Geltungsbereich wird noch der Gewerbeflächenanteil zwischen Landesstraße und Busdepot genommen, um die Überplanung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Taubenhof“ eindeutig zu klären.

Ziel des Bebauungsplans ist es somit, für die Ansiedlung des Busdepots rechtssichere Verhältnisse zu schaffen und den ersten Baustein des Entwicklungskonzeptes „Karl-Kurz-Areal“ umzusetzen.

Bebauungsplan der Innenentwicklung
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Taubenhof“ und ist eine Konversionsfläche. Da es sich bei der Maßnahme um eine Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen Fläche handelt und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB und da die Voraussetzungen zur Durchführung eines § 13 a Verfahrens gegeben sind, wird der Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4295 und 4275/5 sowie Teile der Flurstücke 4275, 4275/6, 4466 und 4471. Im Südwesten wird er begrenzt durch den Kutschenbachweg und im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Flurstücke 4275/11, 4275/12 und 4275/13 sowie an die ehemaligen zentralen bis zu sechs Geschosse hohen Produktionsgebäude der Fa. Kurz. Im Osten trifft der Bebauungsplan auf die Landesstraße 1055. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,62 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung im zeichnerischen Teil.

Einfügen in die vorbereitende Bauleitplanung
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 7. Fortschreibung vom 14.10.2009 ist das Planungsgebiet „Karl-Kurz-Areal - Teil I“ zum Teil als Gewerbefläche und zum Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Entwicklung des Plangebietes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist für den östlichen Teil des Plangebietes gegeben. Das Busdepot wird zwar als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, jedoch wäre es aufgrund seiner Größe nur schwer als gewerbliche Nutzung im Mischgebiet zulässig. Der Bebauungsplan kann daher im westlichen Teil, nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Dieser müsste von Mischgebiet in Gewerbegebiet geändert werden.

Gem. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungs­plan geändert oder ergänzt ist, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Fall im Wege der Berichtigung anzupassen.

Da im vorliegenden Fall durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan die Verträglichkeit des Busdepots mit den angrenzenden vorhandenen und geplanten (Wohnbaufläche im Westen in Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans) teilweise schutzbedürftigen Nutzungen gewährleistet wird, ist die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht gefährdet. Der Flächennutzungsplan ist daher für den westlichen Teil im Wege der Berichtigung anzupassen.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Die Förderaufträge bei Bund und Land sind bereits gestellt. Es besteht berechtigte Hoffnung, dass eine bedeutende Förderung erfolgt.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann konkretisiert, dass es sich um die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets zur Aufnahme eines neuen Busdepots sowie deren Erschließung handelt. Die Erschließungsstraße nach Süden wurde auf Anregung der Gemeinde Michelbach/Bilz aufgenommen. Auch die Gemeinde Michelbach/ Bilz hat die Absicht, im Anschluss an diesen Bebauungsplan sich gewerbemäßig weiterzuentwickeln. Die Entwicklung beider Gewerbegebiete erfolgt in enger Kooperation und einer erschließungsmäßigen Verbindung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Ergänzung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan soll im westlichen Teil des Planungsgebietes von Mischgebiet in Gewerbegebiet im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebaungsplan Nr. 0217-03/01
Der Bebauungsplan „Karl-Kurz-Areal - Teil I“, Nr. 0217-03/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Baldauf Architekten, Stadtplaner, M 1:500 vom 26.11.12, mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

 

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Karl-Kurz-Areal – Teil I“, Nr. 0217-03/01
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 13 a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf Architekten, Stadtplaner, vom 26.11.12. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs­planes „Karl-Kurz-Areal – Teil I“, Nr. 0217-03/01. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 20 -)

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