§ 258 - Ergebnisverwendung des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Jahre 2010 und 2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu führen. Außerdem können Rücklagen für andere Zwecke gebildet werden.

Für die rechtlich unselbstständigen Unterstiftungen „Emil Schmidt“, „Bildung und Kultur“ sowie „Fachhochschule“ wurde in der Eröffnungsbilanz das Stiftungskapital gemäß § 23 Satz 2 GemHVO zweckgebundenen Rücklagen wie folgt zugeführt:

  • Unterstiftung Emil Schmidt

(Teilhaushalt 7)

726.702,78 €

  • Unterstiftung Bildung und Kultur

(Teilhaushalt 8)

2.318.216,26 €

  • Unterstiftung Fachhochschule

(Teilhaushalt 9)

5.793.092,08 €

 

 

8.838.011,12 €

Diese zweckgebundenen Rücklagen beinhalten das ermittelte Eigenkapital (Vermögen abzüglich Schulden) der Unterstiftungen zum 01.01.2010.

In der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2012 wurde der Jahresabschluss 2010 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) endgültig festgestellt.

Das ordentliche Ergebnis 2010 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von -3.671,38 € ab.
Dieser Fehlbetrag soll entsprechend den erwirtschafteten Jahresergebnissen der Unterstiftungen und der übrigen Stiftung verteilt und und wie folgt verwendet werden:

  • Zuführung zu der Sonderrücklage Emil Schmidt

2.832,76 €

  • Entnahme aus der Sonderrücklage Bildung und Kultur

-8.916,63 €

  • Entnahme aus der Sonderrücklage Fachhochschule

-135.986,64 €

  • Zuführung zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses

138.399,13 €

 

- 3.671,38 €

Das Sonderergebnis 2010 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 144.358,16 € ab.

Dieser Jahresüberschuss des Sonderergebnisses soll entsprechend den erwirtschafteten Jahresergebnisse der Unterstiftungen und der übrigen Stiftung verteilt und wie folgt verwendet werden:

  • Zuführung der Sonderrücklage Fachhochschule

6.542,00 €

  • Verbleib in der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

137.816,16 €

 

144.358,16 €

Der Jahresabschluss 2011 wurde zur örtlichen Prüfung an den Fachbereich Revision übergeben. Nach erfolgter Prüfung gemäß § 110 GemO wurde der Jahresabschluss 2011 dem Hospitalausschuss (19.11.2012) vorgelegt. Anschließend erhält der Gemeinderat am 21.11.2012 den Jahresabschluss 2011 zur endgültigen Feststellung.

Das ordentliche Ergebnis 2011 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 332.902,03 € ab.
Dieser Jahresüberschuss soll entsprechend den erwirtschafteten Jahresergebnisse der Unterstiftungen und der übrigen Stiftung verteilt und und wie folgt verwendet werden:

  • Zuführung zu der Sonderrücklage Emil-Schmidt

8.254,56 €

  • Zuführung zu der Sonderrücklage Bildung und Kultur

29.576,67 €

  • Entnahme aus der Sonderrücklage Fachhochschule

-62.084,51 €

  • Zuführung zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses

357.155,31 €

 

332.902,03 €

Das Sonderergebnis 2011 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 56.745,59 € ab.
Dieser Jahresüberschuss des Sonderergebnisses soll entsprechend den erwirtschafteten Jahresergebnisse der Unterstiftungen und der übrigen Stiftung verteilt und wie folgt verwendet werden:

  • Zuführung zu der Sonderrücklage Bildung und Kultur

18.746,62 €

  • Verbleib in der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

37.998,97 €

 

56.745,59 €

 

 

Fehlbetrag aus Vorjahren

0,00 €

 

Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses

 

495.554,44 €

Zuführung aus 2010

138.399,13 €

 

Zuführung aus 2011

357.155,31 €

 

 

 

 

 

 

 

Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses

 

175.815,13 €

Zuführung aus 2010

137.816,16 €

 

Zuführung aus 2011

37.998,97 €

 

 

Sonderrücklage Emil Schmidt

 

Stand 01.01.2010

726.702,78 €

Zuführung aus Überschuss ordentl. Ergebnis 2010

2.832,76 €

Zuführung aus Überschuss ordentl. Ergebnis 2011

8.254,56 €

Stand nach dem Ergebnisverwendungsbeschluss

737.790,10 €

 

 

Sonderrücklage Bildung und Kultur

 

Stand 01.01.2010

2.318.216,26 €

Entnahme 2010

- 8.916,63 €

Zuführung aus Überschuss ordentl. Ergebnis 2011

29.576,67 €

Zuführung aus Überschuss Sonderergebnis 2011

18.746,62 €

Stand nach dem Ergebnisverwendungsbeschluss

2.357.622,92 €

Sonderrücklage Fachhochschule

 

Stand 01.01.2010

5.793.092,08 €

Entnahme 2010

- 135.986,64 €

Zuführung aus Überschuss Sonderergebnis 2010

6.542,00 €

Entnahme 2011

- 62.084,51 €

Stand nach dem Ergebnisverwendungsbeschluss

5.601.562,93 €

An dem Gesamtbetrag der Kapitalposition zum 31.12.2011 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Höhe von 54.694.079,01 € ändert sich durch die oben dargestellte Verteilung und Verwendung nichts.

Beschluss:

Die Ergebnisverwendung des ordentlichen Ergebnisses sowie des Sonderergebnisses für die Jahre 2010 und 2011 wird wie oben dargestellt vorgenommen.
(einstimmig - 36 -)

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