§ 257 - Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall zum 01.01.2010; hier: Ausübung von Wahlrechten (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.07.2011 wird in der Eröffnungsbilanz bei der Stadt auf die Bildung freiwilliger Rückstellungen mit wenigen Ausnahmen (Rückstellungen zum Ausgleich von Verlusten der Eigenbetriebe und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Finanzausgleich) verzichtet. Ebenso wird vom Wahlrecht, auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Bilanz zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Bei der Stiftung wurden diese Wahlrechte bis auf den Ausweis eines Zuschusses an die Stadtwerke für eine Fotovoltaikanlage am Campusgebäude angewandt. Es bedarf dazu im Nachhinein noch einer formellen Zustimmung durch den Gemeinderat.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf die Bildung von freiwilligen Rückstellungen (§ 41 Abs. 2 GemHVO) und deren Ausweisung in der Bilanz der Stiftung zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuschüssen bis 31.12.2009 (bis zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz) mit Ausnahme der bereits aktivierten Zuschüsse und deren Ausweisung in der Bilanz der Stiftung zu.

(einstimmig - 36 -)

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