§ 251 - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Geh- und Radweg zwischen KVP am Diak und Gelbingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz (KVP) am DIAK und Gelbingen wird der alte Gehweg zu einem neuen Geh- und Radweg gestaltet. Der Gehweg verläuft entlang der B 19. Die Maßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Der Bund beteiligt sich an den anfallenden Kosten entsprechend der mit dem Regierungspräsidium getroffener Vereinbarung.

Der Gemeinderat hat am 26.09.2012, § 209, die Arbeitsvergabe mit einer Angebotssumme in Höhe von 458.594,66 € brutto beschlossen. Der Arbeitsvergabe wurde unter Vorbehalt einer abschließenden Zusage der Kostenübernahme durch das Regierungspräsidium zugestimmt. Diese liegt nunmehr vor.

Im Haushaltsplan 2012 waren hierfür keine Haushaltsmittel eingestellt. Der Gemeinderat hat die fehlenden Haushaltsmittel zunächst außerplanmäßig bereitgestellt ohne die Finanzierung konkret festzulegen. Die Finanzierung wird vorgeschlagen wie folgt:

 

Mittelbedarf

Kostenerstattung

Geh- und Radweg

244.600 €

122.300 €

Fahrbahndeckenerneuerung

125.000 €

125.000 €

Sanierung Deckenerneuerung Durchlass

(Bauwerk 6824 547)

25.000 €

25.000 €

Wegbeleuchtung und Bushaltestelle

21.500 €

- €

Leistungen Stadtwerke SHA

42.500 €

42.500 €

Summe:

458.600 €

314.800 €

Ferner:

Ablöse für Instandhaltungsverpflichtung

0 €

 

63.645 €

Verwaltungskostenzuschläge

0 €

13.550 €

Gesamt:

458.600 €

391.995 €

Die Stadt Schwäbisch Hall muss den gesamten Mittelbedarf in Höhe von 458.600 € gegenüber dem Regierungspräsidium vorfinanzieren; die Mittel müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden (s. GR vom 26.09.2012, § 209). Bis auf die hälftigen Kosten für die Herstellung des Geh- und Radwegs (122.300 €) sowie der Herstellungskosten der Wegbeleuchtung und der Bushaltestelle (21.500 €) werden die vorfinanzierten Haushaltsmittel zurückerstattet. Es verbleibt bei der Stadt somit ein Kostenanteil in Höhe von 143.800,00 €. Die Kostenerstattungen werden in der Vermögensrechnung der Stadt aktivisch abgesetzt.

Die Ablösung der Instandhaltungsverpflichtung des Bundes für den neu geschaffenen Geh- und Radweg in Höhe von 63.645 € wird einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

Die für die Verwaltungstätigkeit der städtischen Bauverwaltung zugesagten Verwaltungskostenzuschläge in Höhe von 13.550 € werden nach Fertigstellung der Maßnahme ertragswirksam eingebucht und mit dem Regierungspräsidium abgerechnet.

Beschluss:

Für die vorgezogene Umgestaltung der Marktstraße werden außerplanmäßig 250.000 € bereitgestellt.
(33 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

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