§ 3 - Neukonzeption Sportplatzanlagen Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 20. Dezember 2012, 08:46 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Angesichts des Jahresabschlusses 2011, sowie des Haushaltszwischenberichts 2012 und der damit einhergehenden überplanmäßigen Einnahmen in Höhe von ca. 11 Mio. €, wurde von Seiten der Verwaltung das Thema Sportstättenkonzeption erneut in die Diskussion eingebracht um damit den Defiziten bei den Sportstätten zu begegnen und den sportlichen Erfolgen sowie den Bedürfnissen der Zuschauerinnen und Zuschauer Rechnung zu tragen. Das Konzept umfasst folgende Maßnahmen:

I. Ballspielstadion
Die Verwaltung brachte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 17.09.12 bzw. des Gemeinderats vom 26.09.12 einen Projektzwischen­bericht mit verschiedenen Lösungsvorschlägen für die Neukonzeption der Sportplätze in Schwäbisch Hall, verbunden mit einer Grobkostenermittlung, ein. Vorgestellt wurden drei Varianten:

Variante 1: Sanierung Hagenbachstadion im Bestand;
Variante 2: Neues Ballspielstadion im Bereich Schulzentrum Ost;
Variante 3: Ausbau der Sportstätten im Bereich der Auwiese.

Bei vergleichender Betrachtung der drei Varianten zeigte sich, dass ein neues Ballspielstadion im Bereich des Schulzentrums Ost, selbst bei einer Beschränkung auf das absolut Notwendige, ein Kostenvolumen von gut 4,5 Mio. € erreichen wird. Darüber hinaus wäre eine weitere Verlagerung von Neben- und Trainingsflächen erforderlich, sodass insgesamt ein Kosten­volumen von ca. 7 Mio. € anzusetzen wäre. Zur Refinanzierung ist im Falle der Veräußerung und Wohnbebauung der Auwiese mit Erlösen in Höhe von ca. 2,5-3 Mio. € zu rechnen. Aus heutiger Sicht stehen zudem die notwendigen Grundstücke für eine Lösung im Osten zeitnah nicht zur Verfügung.

Ferner wurde aus der Mitte des Gemeinderates der Ausbau des Hagenbachstadions zu einer Ballsporthalle angefragt.

Die Verwaltung hat die für den jeweiligen Ausbaustandard erforderlichen Mindestkosten in den beiliegenden Tabellen zusammengestellt. In dieser sind die Kosten für den Ausbau des Hagenbachstadions für eine Schulsportanlage und für eine Ballsport-/Vereinssportanlage dargestellt (Tabelle 1) sowie zum Vergleich die Kosten für den Ausbau der Auwiese zu einer Ballsport-/Vereinssportanlage abgebildet (Tabelle 2).

Danach ist mit einem Kostenumfang für den Ausbau des Hagenbachstadions als Ballsport­stadion in Höhe von ca. 2.695.000 € zu rechnen. Die Ausbaukosten Auwiesenstadion belaufen sich auf ca. 1.845.000 €, jeweils ohne WLSB-Förderung.
Begründet ist dies insbesondere durch den Nutzungskonflikt bei der Leichtathletikanlage, der Inanspruchnahme beim American Football sowie der notwendigen Ausrichtung einer Tribüne auf der Westseite eines Stadions. Um kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden, sind zusätzlich Investitionen in Laufbahnabdeckung und Lagerräume erforderlich, die außerdem ein hohes Maß an Personalaufwand (Auf-/ Abdecken der Laufbahn) nach sich ziehen würden. Ob dies der Verein auf Dauer leisten kann, scheint fraglich.

Eine Gemeinschaftsnutzung im Auwiesenbereich scheint hingegen aufgrund der vorhandenen Haupt- und Nebenrasenflächen konfliktfrei möglich.

II. Kunstrasenplätze
Angesichts einer Vielzahl von platzbedingten Spielausfällen im Winter sowie eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten wurde die Verwaltung seitens der Vereine als auch des Fußballbezirks Hohenlohe mehrfach auf die nicht mehr zeitgemäßen Rahmenbedingungen in Schwäbisch Hall hingewiesen. Die Verwaltung teilt diese Auffassung und hält deshalb an dem Vorschlag des Neubaus eines Kunstrasenfeldes im Osten als auch der Umwidmung des Nebenspielfeldes im Westen fest. Diese sollen allen ballspielenden Vereinen als Schlecht­wettertrainings- und Spielmöglichkeiten zur Verfügung stehen (Kosten 650.000 € im Westen, 750.000 € im Osten). Die Verwaltung strebt in Zusammenarbeit mit den Vereinen eine WLSB-Förderung an (Fördersatz max. 30%). Gleichzeitig reduziert sich mit der zur Verfügungstellung von zwei Kunstrasenplätzen der laufende Unterhaltungsaufwand bei den bisherigen Rasenspielplätzen.

III. Schulsport Hagenbachstadion
Der Schulsport ist eine Pflichtaufgabe der Stadt als Schulträger. Die Sanierung des Hagenbachstadions für den Schulsport wurde angesichts der offenen Fragen im Hinblick auf die Sportstättenentwicklung mehrfach zurückgestellt. Ein Aufschub dieser wichtigen Entscheidung ist aus Sicht des Schulsports nicht weiter hinzunehmen. Die Sanierungskosten des Hagenbachstadions als Schulsportanlage einschließlich aller Leichtathletikeinrichtungen belaufen sich auf ca. 680.000 € inkl. Nebenkosten.

IV. Sanierungsstau sonstige Ballspielflächen
Am 24. Oktober wurde dem Gemeinderat eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Sportanlagen im Stadtgebiet übergeben. Insgesamt sind die Rasenspielflächen der Vereine in einem guten Zustand, wenn auch mit punktuellem Sanierungs- / Pflegebedarf. Zur Behebung der beanstandeten Mängel werden ca. 150.000 € erforderlich sein.

V. Zeitliche Abfolge
Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:

1. Frühjahr 2013: Herstellung eines Kunstrasenplatzes am Schenkenseestadion

2. Sommer 2013: Umbau Auwiesenstadion (Tribüne, WC, Umkleide).

3. Sommer 2013: Umbau des Nebenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz.

4. Frühjahr 2014: Sanierung Hagenbachstadion (mit der Sanierung des Hagenbachstadions ist ein Spielbetrieb zeitgleich nicht möglich. Eine Verlagerung des Spielbetriebes auf andere Plätze für die Dauer der Sanierung ist deshalb erforderlich).

Anlage 1: Tabellen 1 + 2 Ausbaukosten

Anlage 2: Plan Auwiese

Anlage 3: Plan Schenkensee, Variante II

Anlage 4: Plan Hagenbach, Variante II

Beschluss:

Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung der im Sachverhalt bezeichneten Maßnahmen beauftragt.

  1. Für den Ausbau des Auwiesenstadions zu einer Ballsportanlage werden 1,85 Mio. € für das Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitgestellt. Der Maßnahmenumfang ist im Sachverhalt (Tabelle 1) dargestellt. Eine WLSB-Förderung wird beantragt.
  2. Für den Neubau eines Kunstrasenplatzes am Schulzentrum Ost werden 750.000 € für das Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitgestellt. Eine WLSB-Förderung wird beantragt.
  3. Für die Umwandlung des Nebenspielfeldes zu einem Kunstrasenplatz am Schulzentrum West werden 650.000 € für das Haushaltsjahr 2013 außerplanmäßig bereitgestellt. Eine WLSB-Förderung wird beantragt.
  4. Für die Sanierung der Laufbahn- und Leichtathletikanlage im Hagenbachstadion werden für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßig 330.000 € (680.000 €, abzüglich der bereits eingestellten Mittel in Höhe von 350.000 € die auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden) bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die Sanierung des Hagenbachstadions wird aufgehoben.
  5. Für die Sanierung der Ballsport- bzw. Vereinssportanlagen im Stadtgebiet werden 150.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Eine WLSB-Förderung wird beantragt.
Meine Werkzeuge