2286220/meetingminutes/2721770/paragraph

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s. a. GR [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286182/meetingminutes/2593035/paragraph 29.09.12]</p>
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s. a. GR [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2286182/meetingminutes/2593035/paragraph 26.09.12] und Beirat V/F vom 12.11.2012</p>
<p>
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Der Gemeinderat m&ouml;ge beschlie&szlig;en,</p>
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<strong>die zul&auml;ssige Geschwindigkeit auf der Einkornstra&szlig;e (zwischen H&ouml;hweg und Seeweg) zur Nachtzeit auf 30 km/h zu begrenzen.</strong></p>
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<u>Begr&uuml;ndung:</u></p>
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Die Bewohner der Einkornstra&szlig;e in Hessental sind erheblichen L&auml;rmbel&auml;stigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Die Einkornstra&szlig;e ist die am drittst&auml;rksten befahrene Stra&szlig;e im gesamten Stadtgebiet und zugleich Wohnbereich f&uuml;r eine Vielzahl von Menschen.<br />
+
Als Soforthilfe f&uuml;r die Anwohner schlagen wir nach R&uuml;cksprache mit einigen Anwohnern vor, die zul&auml;ssige H&ouml;chstgeschwindigkeit zur Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen und die Erhaltung durch eine station&auml;re Messanlage zu kontrollieren.</p>
+
<p>
+
Die L&ouml;sung k&ouml;nnte die Stadt ohne hohe Kosten zeitnah verwirklichen und so den Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen kommen. Eine erhebliche Beeintr&auml;chtigung des Verkehrsflusses w&uuml;rde zu diesen Uhrzeiten nicht ins Gewicht fallen.</p>
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+
&nbsp;</p>
+
<p>
+
<strong>- Antwort der Verwaltung -</strong></p>
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<p align="JUSTIFY">
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Die SPD-Gemeinderatsfraktion weist darauf hin, dass die Bewohnerinnen/ Bewohner der Einkornstra&szlig;e erheblichen L&auml;rmbel&auml;stigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt sind und beantragt nach R&uuml;cksprache mit einigen Anwohnerinnen/ Anwohnern,</p>
+
<ul>
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<li>
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<p align="JUSTIFY">
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die zul&auml;ssige Geschwindigkeit auf der Einkornstra&szlig;e (zwischen H&ouml;hweg und Seeweg) zur Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen</p>
+
</li>
+
</ul>
+
<p align="JUSTIFY">
+
und</p>
+
<ul>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
die Einhaltung durch eine station&auml;re Messanlage zu kontrollieren.</p>
+
</li>
+
</ul>
+
<p align="JUSTIFY">
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Nachdem dieses Anliegen von Seiten eines Anwohners bereits beim Fachbereich Planen und Bauen und in der B&uuml;rgersprechstunde des Oberb&uuml;rgermeisters vorgetragen wurde, ist dies bereits am 26.06.2012 im Verkehrsgespr&auml;ch gemeinsam mit der Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde, der Polizei und dem Fachbereich Planen und Bauen er&ouml;rtert und mit Schreiben vom 10.07.2012 wie folgt beantwortet worden:</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<em>&quot;Bei der Einkornstra&szlig;e und Sulzdorfer Stra&szlig;e handelt es sich um eine Landesstra&szlig;e (L&nbsp;1056), die vorwiegend dem durchgehenden Verkehr dient und eine entsprechende Verkehrsbedeutung hat. Es ist zwar verst&auml;ndlich, dass Anwohner an einer Reduzierung der damit verbundenen Belastung interessiert sind, dieser Zielkonflikt ist jedoch nicht dadurch l&ouml;sbar, dass einfach Tempo-30-Beschr&auml;nkungen angeordnet werden. In Wohnstra&szlig;en ist dies selbstverst&auml;ndlich m&ouml;glich und in Schw&auml;bisch Hall auch fl&auml;chendeckend verwirklicht.<br />
+
Die Verwaltung nimmt das Anliegen gerne zum Anlass, um durch verst&auml;rkte Geschwindigkeitskontrollen darauf hinzuwirken, dass die f&uuml;r Durchgangsstra&szlig;en vorgeschriebene H&ouml;chstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht &uuml;berschritten wird.<br />
+
Erfahrungsgem&auml;&szlig; f&uuml;hren immer mehr Schilder nicht wirklich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.....&quot; </em>Au&szlig;erdem wurde darauf hingewiesen, dass die S&uuml;dumfahrung eine echte Entlastung bringen w&uuml;rde.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Verkehrsrechtlich ist dabei Folgendes zu beachten: Generell darf die Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde Verkehrszeichen nach &sect; 45 Abs. 9 StVO nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde <u>zwingend</u> geboten ist. Insbesondere Beschr&auml;nkungen und Verbote des flie&szlig;enden Verkehrs d&uuml;rfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeintr&auml;chtigung der durch die StVO gesch&uuml;tzten Rechtsg&uuml;ter <u>erheblich</u> &uuml;bersteigt.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Nach der Verwaltungsvorschrift bedarf die Anordnung von Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Bev&ouml;lkerung vor L&auml;rm und Abgasen au&szlig;erdem der Zustimmung des Regierungspr&auml;sidiums.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Weiter sind die &quot;Richtlinien f&uuml;r stra&szlig;enverkehrsrechtliche Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Bev&ouml;lkerung vor L&auml;rm&quot; (L&auml;rmschutzrichtlinien-StV) vom 23.11.2007 zu beachten:</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Ma&szlig;geblich ist demnach <em>&quot;ob die L&auml;rmbeeintr&auml;chtigung jenseits dessen liegt, was unter Ber&uuml;cksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als orts&uuml;blich hingenommen werden muss&quot;</em>. Stra&szlig;enverkehrsrechtliche L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen sollen auch nicht losgel&ouml;st von baulichen oder planerischen L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen angeordnet werden. Sie sollen kein Ersatz f&uuml;r technisch m&ouml;gliche und finanziell tragbare bauliche oder andere Ma&szlig;nahmen sein.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Auf den Stra&szlig;en des &uuml;ber&ouml;rtlichen Verkehrs (Bundes- /Landes- und Kreisstra&szlig;en) und weiteren Hauptverkehrsstra&szlig;en b&uuml;ndelt sich der weitr&auml;umige und der inner&ouml;rtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung steht auf diesen Stra&szlig;en in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Unter Ber&uuml;cksichtigung dieser Rechtslage und der Tatsache, dass es in Schw&auml;bisch Hall eine Vielzahl an Ortsdurchfahrten gibt, deren Anwohnerinnen und Anwohner &auml;hnlich und zum Teil weit mehr vom Durchgangsverkehr belastet sind, h&auml;lt es die Verwaltung weder f&uuml;r zul&auml;ssig, noch f&uuml;r erstrebenswert, f&uuml;r die L 1056 im Bereich der Einkornstra&szlig;e eine n&auml;chtliche 30 km/h-Beschr&auml;nkung anzuordnen. Mit der selben Begr&uuml;ndung k&ouml;nnten sich alle anderen Anwohnerinnen und Anwohner von Ortsdurchfahrten auf Gleichbehandlung berufen, so z.B. die der B 14 und 19 sowie s&auml;mtlicher Landesstra&szlig;en:</p>
+
<ul>
+
<li>
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<p align="JUSTIFY">
+
Johanniterstra&szlig;e</p>
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</li>
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<li>
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Heilbronner Stra&szlig;e</p>
+
</li>
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<li>
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<p align="JUSTIFY">
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Brauerstra&szlig;e und Unterm&uuml;nkheimer Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Gaildorfer Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
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+
<p align="JUSTIFY">
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Neue Reifensteige</p>
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</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
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Steinbacher Stra&szlig;e und Hirschgraben</p>
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</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Hessentaler Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Sulzdorfer Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Karl-Kurz-Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Langer Graben</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Crailsheimer Stra&szlig;e</p>
+
</li>
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<li>
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<p align="JUSTIFY">
+
Ellwanger Stra&szlig;e</p>
+
</li>
+
<li>
+
<p align="JUSTIFY">
+
B&uuml;hlertalstra&szlig;e</p>
+
</li>
+
</ul>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Die Gleichbehandlung w&uuml;rde in der Konsequenz die vom Bundesgesetzgeber f&uuml;r inner&ouml;rtliche Durchgangsstra&szlig;en festgelegte Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ad absurdum f&uuml;hren.</p>
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<p align="JUSTIFY">
+
Eine wirkliche Entlastung k&ouml;nnte mit der S&uuml;dumfahrung erreicht werden.</p>
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Anlage 1: [[Media:303-12_PlanMessungenEinkornstr.pdf{{!}}Lageplan Verkehrsmessungen Einkornstra&szlig;e]]</p>
 
Anlage 1: [[Media:303-12_PlanMessungenEinkornstr.pdf{{!}}Lageplan Verkehrsmessungen Einkornstra&szlig;e]]</p>
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Anlage 2.1: [[Media:303-12_MessungenSulzdorferStr161012.pdf{{!}}Verkehrszahlen Messungen Sulzdorfer Stra&szlig;e]]</p>
 
Anlage 2.1: [[Media:303-12_MessungenSulzdorferStr161012.pdf{{!}}Verkehrszahlen Messungen Sulzdorfer Stra&szlig;e]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf die durchgef&uuml;hrten Verkehrsz&auml;hlungen. Insbesondere w&auml;hrend der Nacht ist die Verkehrsintensit&auml;t gering und auch die Geschwindigkeit vertretbar. Bei der Einkornstra&szlig;e handelt es sich um eine Landesstra&szlig;e - hier gelten besondere Anforderungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Zust&auml;ndig hierf&uuml;r ist das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim m&ouml;chte aufgrund der vorhandenen Zahlen von einer Antragstellung absehen.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> betont, dass der Antrag nur eine Geschwindigkeitsreduzierung nachts umfasst. Dies w&uuml;rde den Verkehrsfluss wenig behindern und w&auml;re eine Entlastung f&uuml;r die Anwohnerinnen und Anwohner. Er verweist au&szlig;erdem auf die Ortsdurchfahrt Unterm&uuml;nkheim, die ja eine Bundesstra&szlig;e ist: Auch dort wurde - sogar nach der Entlastung durch die Westumfahrung - an einer Geschwindigkeitsbegrenzung festgehalten.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> berichtet, dass das RP der Geschwindigkeitsbegrenzung in Unterm&uuml;nkheim versuchsweise zugestimmt hat. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus L&auml;rmschutzgr&uuml;nden stimmt das RP nur bei Vorliegen eines L&auml;rmschutzgutachtens zu; Mindestanforderungen sind das &Uuml;berschreiten der L&auml;rmgrenze nachts von 60 dBA und tags&uuml;ber 70 dBA.<br />
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Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner verweist dar&uuml;ber hinaus auf Stra&szlig;en, die eine wesentlich h&ouml;here Verkehrsdichte und Geschwindigkeit zu verzeichnen haben, z. B. die Ortsdurchfahrt Gelbingen, Langer Graben oder die Steinbacher Stra&szlig;e.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> h&auml;lt die Reduktion von Verkehrsl&auml;rm f&uuml;r ein berechtigtes Anliegen. Die Z&auml;hlungen haben keine relevanten Gr&ouml;&szlig;en ergeben, ein Nachweis der gesetzlichen Vorgaben &uuml;ber ein L&auml;rmgutachten ist nicht m&ouml;glich. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim steht einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h ganzt&auml;gig offen gegen&uuml;ber, jedoch w&uuml;rde dies eine grunds&auml;tzliche Entscheidung bedeuten: 1. Hinsichtlich des Aufstellens einer station&auml;ren Geschwindigkeitsmessanlage; 2. Hinsichtlich der Gleichbehandlung f&uuml;r andere stark verkehrsbelastete Durchgangsstra&szlig;en wie z. B. die Johanniterstra&szlig;e, Langer Graben, Ortsdurchfahrt Gelbingen. In Konsequenz dessen m&uuml;ssen auch diese Fahrstra&szlig;en mit einer ganzt&auml;gigen Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h versehen werden.</p>
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<u>Stadtrat Weber</u> sieht als L&ouml;sung nur das Reduzieren der absoluten Verkehrszahl durch eine Umfahrung. Auch er sieht eine ganzt&auml;gige Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h als Grundsatzdiskussion.</p>
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<u>Stadtr&auml;tinnen Herrmann und Niemann</u> w&uuml;rden ein grunds&auml;tzliches, ganzt&auml;giges Tempolimit in H&ouml;he von 30 km/h unterst&uuml;tzen.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> h&auml;lt das Beispiel der Ortsdurchfahrt Unterm&uuml;nkheim f&uuml;r falsch; die Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung 30 km/h gilt aus Verkehrssicherheitsgr&uuml;nden nur f&uuml;r Lkw auf der absch&uuml;ssigen Strecke.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> m&ouml;chte eine grunds&auml;tzliche Temporeduzierung auf 30 km/h in den anderen genannten Stra&szlig;en nicht, da diese von vorn herein als sehr verkehrsintensive Stra&szlig;en erkennbar sind.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> m&ouml;chte den weitergehenden Antrag auf eine grunds&auml;tzliche Diskussion &uuml;ber ein Tempolimit auf 30 km/h in allen Durchgangsstra&szlig;en f&uuml;hren.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt diesen Antrag nicht an, da lediglich eine Diskussion nicht Gegenstand eines Antrags sein kann. Er sichert jedoch grunds&auml;tzliche &Uuml;berlegungen zu einem generellen Tempolimit 30 km/h auf Durchgangsstra&szlig;en zu.</p>
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Die zul&auml;ssige Geschwindigkeit auf der Einkornstra&szlig;e (zwischen H&ouml;hweg und Seeweg) zur Nachtzeit wird auf 30 km/h begrenzt.<br />
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(9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)</p>
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Der <strong>Antrag</strong> gilt somit als <strong>abgelehnt.</strong></p>
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2012, 09:21 Uhr

Sachvortrag:

s. a. GR 26.09.12 und Beirat V/F vom 12.11.2012

Anlage 1: Lageplan Verkehrsmessungen Einkornstraße

Anlage 1.1: Verkehrszahlen Messung Einkornstraße

Anlage 2: Lageplan Verkehrsmessungen Sulzdorfer Straße

Anlage 2.1: Verkehrszahlen Messungen Sulzdorfer Straße

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die durchgeführten Verkehrszählungen. Insbesondere während der Nacht ist die Verkehrsintensität gering und auch die Geschwindigkeit vertretbar. Bei der Einkornstraße handelt es sich um eine Landesstraße - hier gelten besondere Anforderungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Zuständig hierfür ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Oberbürgermeister Pelgrim möchte aufgrund der vorhandenen Zahlen von einer Antragstellung absehen.

Stadtrat Sakellariou betont, dass der Antrag nur eine Geschwindigkeitsreduzierung nachts umfasst. Dies würde den Verkehrsfluss wenig behindern und wäre eine Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Er verweist außerdem auf die Ortsdurchfahrt Untermünkheim, die ja eine Bundesstraße ist: Auch dort wurde - sogar nach der Entlastung durch die Westumfahrung - an einer Geschwindigkeitsbegrenzung festgehalten.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner berichtet, dass das RP der Geschwindigkeitsbegrenzung in Untermünkheim versuchsweise zugestimmt hat. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen stimmt das RP nur bei Vorliegen eines Lärmschutzgutachtens zu; Mindestanforderungen sind das Überschreiten der Lärmgrenze nachts von 60 dBA und tagsüber 70 dBA.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner verweist darüber hinaus auf Straßen, die eine wesentlich höhere Verkehrsdichte und Geschwindigkeit zu verzeichnen haben, z. B. die Ortsdurchfahrt Gelbingen, Langer Graben oder die Steinbacher Straße.

Oberbürgermeister Pelgrim hält die Reduktion von Verkehrslärm für ein berechtigtes Anliegen. Die Zählungen haben keine relevanten Größen ergeben, ein Nachweis der gesetzlichen Vorgaben über ein Lärmgutachten ist nicht möglich. Oberbürgermeister Pelgrim steht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig offen gegenüber, jedoch würde dies eine grundsätzliche Entscheidung bedeuten: 1. Hinsichtlich des Aufstellens einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage; 2. Hinsichtlich der Gleichbehandlung für andere stark verkehrsbelastete Durchgangsstraßen wie z. B. die Johanniterstraße, Langer Graben, Ortsdurchfahrt Gelbingen. In Konsequenz dessen müssen auch diese Fahrstraßen mit einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h versehen werden.

Stadtrat Weber sieht als Lösung nur das Reduzieren der absoluten Verkehrszahl durch eine Umfahrung. Auch er sieht eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Grundsatzdiskussion.

Stadträtinnen Herrmann und Niemann würden ein grundsätzliches, ganztägiges Tempolimit in Höhe von 30 km/h unterstützen.

Stadtrat Neidhardt hält das Beispiel der Ortsdurchfahrt Untermünkheim für falsch; die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h gilt aus Verkehrssicherheitsgründen nur für Lkw auf der abschüssigen Strecke.

Stadtrat Sakellariou möchte eine grundsätzliche Temporeduzierung auf 30 km/h in den anderen genannten Straßen nicht, da diese von vorn herein als sehr verkehrsintensive Straßen erkennbar sind.

Stadträtin Herrmann möchte den weitergehenden Antrag auf eine grundsätzliche Diskussion über ein Tempolimit auf 30 km/h in allen Durchgangsstraßen führen.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diesen Antrag nicht an, da lediglich eine Diskussion nicht Gegenstand eines Antrags sein kann. Er sichert jedoch grundsätzliche Überlegungen zu einem generellen Tempolimit 30 km/h auf Durchgangsstraßen zu.

Beschluss:

Die zulässige Geschwindigkeit auf der Einkornstraße (zwischen Höhweg und Seeweg) zur Nachtzeit wird auf 30 km/h begrenzt.
(9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

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