§ 239 - Mitfinanzierung der Geh- und Radwegunterführung an der Westumgehung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf Anregung der Stadtverwaltung hat der Landkreis an der Einmündung der Westumgehung in die B 14 eine Fuß- und Radfahrerunterführung gebaut. Hierfür wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 60.000 € vereinbart. Die Mittel wurden 2010 außerplanmäßig bereitgestellt (siehe GR 24.03.2010, § 64/6).
Die Haushaltsmittel wurden 2010 noch nicht in Anspruch genommen und daher in das Haushaltsjahr 2011 übertragen. 2011 wurde vom Landkreis noch keine Kostenrechnung vorgelegt. Eine weitere Übertragung der Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2012 war nicht möglich, die Mittel wurden der allgemeinen Rücklage zugeführt. Im Haushaltsjahr 2012 stellte die Straßenbauverwaltung bzw. der Landkreis die Schlussrechnung für die Gesamtkosten der Westumfahrung zusammen. Nunmehr liegt die Mittelanforderung in Höhe von 60.000 € vor.
Es ist daher erforderlich, die Mittel, die 2011 verfallen waren, im Haushaltsjahr 2012 noch einmal außerplanmäßig bereitzustellen.

Weiterhin wird sich die Verwaltung darum bemühen, die Kosten beim Bund geltend zu machen und erstattet zu bekommen.

Beschluss:

Für die Beteiligung an der Fuß- und Radfahrerunterführung an der Westumgehung werden Mittel in Höhe von 60.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 22 -)

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