§ 5/2 - Umsetzung der Ausbaustufen der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und Aufnahme in die Bedarfsplanung; hier: Einrichtung einer Krippengruppe im Kinderhaus Zottele (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das private Kinderhaus „Zottele“GbR hat mit Schreiben vom 28.11.2011 den Antrag auf Aufnahme von ein bis zwei Krippengruppen in den Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall gestellt.

Das private Kinderhaus „Zottele“ betreibt in Crailsheim eine Krippengruppe mit zehn Kleinkindern, in Maulach zwei Krippengruppen mit 20 Kleinkindern und in Tauberbischofsheim eine Krippengruppe mit zehn Kindern. In Crailsheim und Tauberbischofsheim ist das private Kinderhaus mit den jeweiligen Gruppen in die Bedarfspläne aufgenommen.

Das besondere Profil der Gruppen des Kinderhaus „Zottele“ ist eine tiergestützte Pädagogik.

Nachfragen aus Schwäbisch Hall veranlassten das Kinderhaus, auch einen entsprechenden Antrag an die Stadt Schwäbisch Hall auf Einrichtung und Förderung von Krippenplätzen zu stellen.

Ab 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege. Zur Zeit gibt es in Schwäbisch Hall 327 Plätze für Kinder unter drei Jahren (= 32,7%). Diese gliedern sich auf in 180 Plätze in Krippengruppen, 129 Plätze in altersgemischten Kindergartengruppen und 18 Plätze in Kindertagespflege.

Am 24.09.2012 hat das Kinderhaus mitgeteilt, dass sie 15 Krippenplätze in Schwäbisch Hall mit der Betriebsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ (VÖ) führen wollen.

Mit Aufnahme dieser 15 Krippenplätze und zehn Plätzen der Montessori-Initiative steigt die Zahl der Kleinkindplätze in Schwäbisch Hall auf 352 (=35,2%) an.

Das Kinderhaus „Zottele“ hat bei der HGE einen Bauplatzantrag eingereicht. Vorgesehen ist ein Bauplatz am Rande der Grundwiesensiedlung in Hessental.

Mit Aufnahme in den Bedarfsplan hat das Kinderhaus Zottele einen Rechtsanspruch nach den gesetzlichen Kriterien. Zur Zeit sind das 68% der anerkannten Betriebskosten.

In einer Kostenplanung beziffert das Kinderhaus die jährlichen Betriebskosten für 15 Kinder mit 181.380 €. Diese Betriebskosten liegen auch im Kostenrahmen der Musterberechnung des Städte- und Gemeindetages (15 Plätze = 189.000 €). 68% Betriebskostenzuschuss aus 181.380 € sind 123.338 €.

Für 15 Krippenplätze in der Betriebsform VÖ erhält die Stadt vom Land über das Finanzausgleichsgesetz z. Zt. (2012) pro Platz 8.820 €, bei 15 belegten Krippenplätzen also
132.300 €.

Die Landesförderung soll auch der maximale Betriebskostenzuschuss für das Kinderhaus „Zottele“ sein.

Für den Bau der Krippenplätze hat das Kinderhaus „Zottele“ einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Bei Bewilligung einer Förderung muss allerdings Ende 2013 das Gebäude errichtet und der Betrieb aufgenommen sein.

Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales befürwortet den weiteren Ausbau im Kleinkindbereich mit 15 Plätzen durch das Kinderhaus „Zottele“ und empfiehlt die Aufnahme in den Bedarfsplan zum 01.01.2013.

Anlagen:
Antrag Kinderhaus "Zottele" GbR
Kinderhausordnung

Beschluss:

  1. Der Aufnahme von 15 Krippenplätzen des Kinderhaus „Zottele“ GbR in die Bedarfsplanung zum 01.01.2013 wird zugestimmt.
  2. Die Förderung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Kinderhaus „Zottele“ GbR eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage der Vereinbarungen mit Krippenträgern in Schwäbisch Hall vom 26.01.2011 abzuschließen.
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