§ 226 - Verzicht auf die Ausübung der sog. Put-Option und Beibehaltung der Anteile der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (öffentlich)
Sachvortrag:
In seiner Sitzung vom 08.02.2012 nö, § 36, hat der Gemeinderat von dem noch zu beurkundenden Konsortialvertrag und der darin eingeräumten Kaufoption für die Stadt Sindelfingen zustimmend Kenntnis genommen.
Des Weiteren hat die Stadt Sindelfingen das eingeräumte Optionsrecht zum Erwerb von weiteren 7,6 Prozentpunkten am Stammkapital der Stadtwerke Sindelfingen GmbH ausgeübt. Die Stadt Sindelfingen besitzt nun 50,1 %, die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH 29,9 % und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH 20 % der Gesellschaftsanteile der Stadtwerke Sindelfingen GmbH.
In der letzten Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vom 11.10.2012 wurde nochmals über die Weiterführung der Beteiligung an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH beraten und über die Gespräche mit der Stadt Sindelfingen berichtet.
Im Konsortialvertrag ist die sog. Put-Option geregelt, die die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH spätestens bis 30.11.2012 ausüben kann. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste das Options-Ausübungsschreiben bei der Stadt Sindelfingen eingegangen sein. Der festgelegte Kaufpreis für die angebotene Beteiligung würde bis zu diesem Zeitpunkt 15.996.500 € betragen.
Sollte das Ausübungsschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bis 31.12.2016 zugehen, müsste eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Kaufpreis für die angebotene Beteiligung feststellen.
Nach Empfehlungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates der Stadtwerke und unter Berücksichtigung der neuen Situation bei der Stadtwerke Sindelfingen GmbH sollte die Beteiligung über den 31.12.2012 hinaus behalten werden. Zum einen wird dies begründet mit der zu erwartenden weiterhin guten Gewinnsituation der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, zum anderen sind bereits erhebliche Dienstleistungs- und Managementverträge im Wert von über 1 Mio. € abgeschlossen.
Der Aufsichtsrat hat daher einstimmig den Empfehlungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung gefasst, die Anteile der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zu behalten und auf die Ausübung der vereinbarten Option zunächst zu verzichten.
Anlage 1: Sitzungsvorlage Aufsichtsrat (nö)
Anlage 2: Konsortialvertrag (nö)
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass beim Ausüben der Put-Option die Möglichkeit besteht, die Anteile der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zum ermittelten Unternehmenswert in Höhe von 51 Mio. € zu veräußern. Er, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH empfehlen jedoch, diese Austrittsoption auf das Jahr 2016 auszuweiten. Aus vermögenssicherungs- und ertragsrechtlichen Gesichtspunkten soll die Option 2012 nicht gezogen werden und die weitere Zusammenarbeit unter Veränderung der Geschäftsführung, die einen ordnungsgemäßen Übergang gewährleisten soll, fortgesetzt werden.
Auch Stadtrat Reber möchte mit den Stadtwerken Sindelfingen weiterhin zusammenarbeiten.
Stadtrat Kaiser merkt an, dass trotz Reduzieren der Anteile durch gewisse Sperrrechte der Einfluss der Stadt Schwäbisch Hall gewahrt bleibt.
Auch Stadträtin Herrmann spricht sich dafür aus, die Anteile an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zu behalten. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Stadtwerken Schwäbisch Hall und Sindelfingen ist eine Erfolgsgeschichte - es wäre unklug, auszusteigen. Immerhin erwirtschaften die Stadtwerke Sindelfingen jährlich zwischen 4 und 5 Mio. € Gewinn, die auch der Stadt Schwäbisch Hall zugute kommen.
Auf Nachfrage von Stadträtin Herrmann stellt Oberbürgermeister Pelgrim klar, dass mit dem heute gefassten Beschluss im Jahr 2016 nicht automatisch die Put-Option gezogen wird. 2016 oder ggf. früher wird über Ausstieg bzw. Fortführung der Geschäftsbeziehungen im Gemeinderat erneut entschieden.
- Stadtrat Sakellariou ab 18.25 Uhr anwesend -
Beschluss:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH behält ihre Stammkapitalanteile von 29,9 % an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH. Auf die Ausübung der vereinbarten Put-Option wird zunächst, bis spätestens 31.12.2016 verzichtet.
Über die weiteren Geschäftsbeziehungen nach dem 31.12.2016 bzw. einer früheren Ausübung der vereinbarten Put-Option entscheidet der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall bzw. der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit dem Beschluss ist das automatische Ziehen der Put-Option zum 31.12.2016 nicht verbunden.
(einstimmig - 35 -)