§ 3 - Verzicht auf die Ausübung der sog. Put-Option und Beibehaltung der Anteile der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. November 2012, 14:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In seiner Sitzung vom 08.02.2012 hat der Gemeinderat von dem noch zu beurkundenden Konsortialvertrag und der darin eingeräumten Kaufoption für die Stadt Sindelfingen zustimmend Kenntnis genommen.

Des Weiteren hat die Stadt Sindelfingen das eingeräumte Optionsrecht zum Erwerb von weiteren 7,6 Prozentpunkten am Stammkapital der Stadtwerke Sindelfingen GmbH ausgeübt. Die Stadt Sindelfingen besitzt nun 50,1 %, die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH 29,9 % und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH 20 % der Gesellschaftsanteile der Stadtwerke Sindelfingen GmbH.

In der letzten Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH vom 11.10.2012 wurde nochmals über die Weiterführung der Beteiligung an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH beraten und über die Gespräche mit der Stadt Sindelfingen berichtet.

Im Konsortialvertrag ist die sog. Put-Option geregelt, die die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH spätestens bis 30.11.2012 ausüben kann. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste das Options-Ausübungsschreiben bei der Stadt Sindelfingen eingegangen sein. Der festgelegte Kaufpreis für die angebotene Beteiligung würde bis zu diesem Zeitpunkt 15.996.500 € betragen.

Sollte das Ausübungsschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bis 31.12.2016 zugehen, müsste eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Kaufpreis für die angebotene Beteiligung feststellen.

Nach Empfehlungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates der Stadtwerke und unter Berücksichtigung der neuen Situation bei der Stadtwerke Sindelfingen GmbH sollte die Beteiligung über den 31.12.2012 hinaus behalten werden. Zum einen wird dies begründet mit der zu erwartenden weiterhin guten Gewinnsituation der Stadtwerke Sindelfingen GmbH, zum anderen sind bereits erhebliche Dienstleistungs- und Managementverträge im Wert von über 1 Mio. € abgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat daher einstimmig den Empfehlungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung gefasst, die Anteile der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zu behalten und auf die Ausübung der vereinbarten Option zunächst zu verzichten.

Anlage 1: Sitzungsvorlage Aufsichtsrat (nö)

Anlage 2: Konsortialvertrag (nö)

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH folgenden Beschluss fasst:
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH behält ihre Stammkapitalanteile von 29,9% an der Stadtwerke Sindelfingen GmbH. Auf die Ausübung der vereinbarten Put-Option wird zunächst, bis spätestens 31.12.2016 verzichtet.

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