§ 225 - Haushaltsplan 2012/2013; hier: Neufassung der Budgetierungsrichtlinie (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2012/2013 ist als Anlage 16 (Seite 641 ff) eine Budgetierungsrichtlinie mit einer Übersicht über die einzelnen

  • Mehrproduktbudgets
  • Werkhofbudgets
  • Querschnittbudgets und
  • zentralen Querschnittbudgets

beigefügt.

Diese Budgetierungsrichtlinie wurde im Herbst 2011 aufgestellt.

Im Jahresverlauf 2012 hat sich herauskristallisiert, dass für die Verbuchung bestimmter Geschäftsvorfälle diese Budgetierungsrichtlinie modifiziert werden soll.

Darüber hinaus wurde

  • die Zuordnung einzelner Produkte zu bestimmten Budgets
  • die Aufnahme neuer Budgets

überarbeitet.

Anlage 1: Budgetierungsrichtlinie
Anlage 2: Übersicht
 

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank nimmt erneut Bezug auf folgenden Absatz der Sitzungsvorlage:
Unterjährig nicht ausgeschöpfte Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen der Budgets können gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO ganz oder teilweise ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Sie bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Er bittet, bei der Übertragung der Haushaltsreste im Rahmen der Teilortsbudgets von der zeitlichen Befristung längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres abzusehen.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt dies für die Teilorts- bzw. Schulbudgets zu. Über die Übertragung der Haushaltsreste bei Teilorts- bzw. Schulbudgets über die zwei Jahresgrenze hinaus herrscht Einvernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Budgetierungsrichtlinie zu.
Die Budgetübersicht wird zu Kenntnis genommen.
(einstimmig - 35 -)

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