§ 219 - Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Stellplatzablösegebühren im Zusammenhang mit der baurechtlichen Nutzungsänderung "Altes Schlachthaus" (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.07.2012 nö, § 191, wurde die Rückübertragung des Gebäudes Haalstraße 9 (Altes Schlachthaus) von der Grundstücksgemeinschaft Firnkorn GbR an die Stadt beschlossen.

Für die beabsichtigte Umnutzung vom Cafe zur Gastronomie mit Kulturveranstaltungen ist eine Baugenehmigung notwendig.

Das Baurechtsamt hatte die baurechtliche Vorprüfung vorgenommen und bezüglich der Stellplätze einen Mehrbedarf durch die neue Nutzung von 26 Stellplätzen ermittelt.

Da keine Stellplätze vorhanden sind, müssten diese abgelöst werden (2.500,00 € pro Stellplatz).

Beschluss:

Die Haushaltsmittel für die Ablösung der im Sachverhalt beschriebenen Stellplätze in Höhe von 65.000,00 € werden außerplanmäßig bereitgestellt und einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
(einstimmig - 16 -)

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