§ 18/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Zulassung des Skatens im Kocherquartier - Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2012/ Antwort der Verwaltung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 25.07.2012

Die Verwaltung hat zu dem Antrag bereits mit Schreiben vom 23.07.2012 Stellung genommen. Das Skaten im Kocherquartier wird bekanntlich von den Anwohnerinnen und Anwohnern als unzumutbare Lärmbelästigung empfunden, Fußgängerinnen und Fußgäner im Kocherquartier werden durch die sportlichen Aktivitäten gefährdet. Die Verwaltung sieht nach wie vor keine Möglichkeit, das Skaten in der Fußgängerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.

Die Benutzung von Skateboards in Fußgängerzonen ist verkehrsrechtlich wie folgt zu beurteilen:

  • Werden sie zur Fortbewegung im Sinne einer üblichen Ortsveränderung genutzt, gelten sie nach § 24 StVO als „besondere Fortbewegungsmittel“. Insofern gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. Demnach dürfen sie in einer Fußgängerzone nur benutzt werden, wenn dadurch andere weder gefährdet noch unvermeidbar behindert werden.
  • Davon ist jedoch die Nutzung als Sportgerät zu unterscheiden. Im Kocherquartier war zu beobachten, dass die Skateboards als Sportgeräte benutzt wurden. Gefährdungen von Fußgängern und Lärmbelästigungen waren die Folge. Diese Nutzung steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck von Fußgängerbereichen, die bekanntlich dazu dienen, das geschäftliche, das gesellige und das kulturelle Leben in städtischen Zentren zu verbessern. Es ist unbestritten, dass Fußgängerbereiche nicht dazu dienen, Skateboardern sportliche Spiele, Vorführungen oder Wettkämpfe zu ermöglichen.

Sollte der Gemeinderat das Skaten auf bestimmten Flächen im Kocherquartier zulassen wollen, müsste er konsequenterweise beschließen, dass diese dann zu bestimmten Zeiten nicht als Fußgängerbereich, sondern als sportliche Betätigungsfläche dienen sollen. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies mit Blick auf die mit dem gesamten Fußgängerbereich angestrebte Funktion nicht erstrebenswert. Hinzu kommt, dass die in der Umgebung entstehenden Lärmbelästigungen nicht akzeptabel sind. In diesem Zusammenhang wird auf das den Fraktionsvorsitzenden vorliegende Schreiben von Reiner Vaßen und Marcus Dürr vom 28.08.2012 hingewiesen.

Der Skaterpark an der Berliner Straße ist inzwischen aufgewertet. Bis zur Fertigstellung des auf der Weilerwiese geplanten Skaterparkes sind somit Betätigungsmöglichkeiten für Skater vorhanden. Mit den Bauarbeiten an der Weilerwiese soll im Frühjahr 2013, spätestens im März/April begonnen werden.

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