2286182/meetingminutes/2593032/paragraph

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Die Verwaltung hat zu dem Antrag bereits mit Schreiben vom 23.07.2012 Stellung genommen. Das Skaten im Kocherquartier wird bekanntlich von den Anwohnerinnen und Anwohnern als unzumutbare L&auml;rmbel&auml;stigung empfunden, Fu&szlig;g&auml;ngerinnen und Fu&szlig;g&auml;ner im Kocherquartier werden durch die sportlichen Aktivit&auml;ten gef&auml;hrdet. Die Verwaltung sieht nach wie vor keine M&ouml;glichkeit, das Skaten in der Fu&szlig;g&auml;ngerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.</p>
 
Die Verwaltung hat zu dem Antrag bereits mit Schreiben vom 23.07.2012 Stellung genommen. Das Skaten im Kocherquartier wird bekanntlich von den Anwohnerinnen und Anwohnern als unzumutbare L&auml;rmbel&auml;stigung empfunden, Fu&szlig;g&auml;ngerinnen und Fu&szlig;g&auml;ner im Kocherquartier werden durch die sportlichen Aktivit&auml;ten gef&auml;hrdet. Die Verwaltung sieht nach wie vor keine M&ouml;glichkeit, das Skaten in der Fu&szlig;g&auml;ngerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.</p>
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Die Benutzung von Skateboards in Fu&szlig;g&auml;ngerzonen ist verkehrsrechtlich wie folgt zu beurteilen:</p>
 
Die Benutzung von Skateboards in Fu&szlig;g&auml;ngerzonen ist verkehrsrechtlich wie folgt zu beurteilen:</p>
 
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Werden sie zur Fortbewegung im Sinne einer &uuml;blichen Ortsver&auml;nderung genutzt, gelten sie nach &sect; 24 StVO als &bdquo;besondere Fortbewegungsmittel&ldquo;. Insofern gelten die Vorschriften f&uuml;r den Fu&szlig;g&auml;ngerverkehr entsprechend. Demnach d&uuml;rfen sie in einer Fu&szlig;g&auml;ngerzone nur benutzt werden, wenn dadurch andere weder gef&auml;hrdet noch unvermeidbar behindert werden.</li>
 
Werden sie zur Fortbewegung im Sinne einer &uuml;blichen Ortsver&auml;nderung genutzt, gelten sie nach &sect; 24 StVO als &bdquo;besondere Fortbewegungsmittel&ldquo;. Insofern gelten die Vorschriften f&uuml;r den Fu&szlig;g&auml;ngerverkehr entsprechend. Demnach d&uuml;rfen sie in einer Fu&szlig;g&auml;ngerzone nur benutzt werden, wenn dadurch andere weder gef&auml;hrdet noch unvermeidbar behindert werden.</li>
 
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Davon ist jedoch die Nutzung als Sportger&auml;t zu unterscheiden. Im Kocherquartier war zu beobachten, dass die Skateboards als Sportger&auml;te benutzt wurden. Gef&auml;hrdungen von Fu&szlig;g&auml;ngern und L&auml;rmbel&auml;stigungen waren die Folge. Diese Nutzung steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck von Fu&szlig;g&auml;ngerbereichen, die bekanntlich dazu dienen, das gesch&auml;ftliche, das gesellige und das kulturelle Leben in st&auml;dtischen Zentren zu verbessern. Es ist unbestritten, dass Fu&szlig;g&auml;ngerbereiche nicht dazu dienen, Skateboardern sportliche Spiele, Vorf&uuml;hrungen oder Wettk&auml;mpfe zu erm&ouml;glichen.</li>
Davon ist jedoch die Nutzung als Sportger&auml;t zu unterscheiden. Im Kocherquartier war zu beobachten, dass die Skateboards als Sportger&auml;te benutzt wurden. Gef&auml;hrdungen von Fu&szlig;g&auml;ngern und L&auml;rmbel&auml;stigungen waren die Folge. Diese Nutzung steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck von Fu&szlig;g&auml;ngerbereichen, die bekanntlich dazu dienen, das gesch&auml;ftliche, das gesellige und das kulturelle Leben in st&auml;dtischen Zentren zu verbessern. Es ist unbestritten, dass Fu&szlig;g&auml;ngerbereiche nicht dazu dienen, Skateboardern sportliche Spiele, Vorf&uuml;hrungen oder Wettk&auml;mpfe zu erm&ouml;glichen.</p>
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Sollte der Gemeinderat das Skaten auf bestimmten Fl&auml;chen im Kocherquartier zulassen wollen, m&uuml;sste er konsequenterweise beschlie&szlig;en, dass diese dann zu bestimmten Zeiten nicht als Fu&szlig;g&auml;ngerbereich, sondern als sportliche Bet&auml;tigungsfl&auml;che dienen sollen. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies mit Blick auf die mit dem gesamten Fu&szlig;g&auml;ngerbereich angestrebte Funktion nicht erstrebenswert. Hinzu kommt, dass die in der Umgebung entstehenden L&auml;rmbel&auml;stigungen nicht akzeptabel sind. In diesem Zusammenhang wird auf das den Fraktionsvorsitzenden vorliegende [[Media:Zu256-12_Brief.pdf{{!}}Schreiben]] von Reiner Va&szlig;en und Marcus D&uuml;rr vom 28.08.2012 hingewiesen.</p>
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Sollte der Gemeinderat das Skaten auf bestimmten Fl&auml;chen im Kocherquartier zulassen wollen, m&uuml;sste er konsequenterweise beschlie&szlig;en, dass diese dann zu bestimmten Zeiten nicht als Fu&szlig;g&auml;ngerbereich, sondern als sportliche Bet&auml;tigungsfl&auml;che dienen sollen. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies mit Blick auf die mit dem gesamten Fu&szlig;g&auml;ngerbereich angestrebte Funktion nicht erstrebenswert. Hinzu kommt, dass die in der Umgebung entstehenden L&auml;rmbel&auml;stigungen nicht akzeptabel sind. In diesem Zusammenhang wird auf das beiliegende [[Media:Zu256-12_Brief.pdf{{!}}Schreiben]] von Reiner Va&szlig;en und Marcus D&uuml;rr vom 28.08.2012 hingewiesen.</p>
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Der Skaterpark an der Berliner Stra&szlig;e ist inzwischen aufgewertet. Bis zur Fertigstellung des auf der Weilerwiese geplanten Skaterparkes sind somit Bet&auml;tigungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Skater vorhanden. Mit den Bauarbeiten an der Weilerwiese soll im Fr&uuml;hjahr 2013, sp&auml;testens im M&auml;rz/April begonnen werden.</p>
 
Der Skaterpark an der Berliner Stra&szlig;e ist inzwischen aufgewertet. Bis zur Fertigstellung des auf der Weilerwiese geplanten Skaterparkes sind somit Bet&auml;tigungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Skater vorhanden. Mit den Bauarbeiten an der Weilerwiese soll im Fr&uuml;hjahr 2013, sp&auml;testens im M&auml;rz/April begonnen werden.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> erl&auml;utert, dass es ihm um einen vern&uuml;nftigen Ausgleich der Interessen aller geht. Er h&auml;lt Skaten in angemessener Geschwindigkeit und mit R&uuml;cksicht aller anderer Nutzerinnen und Nutzer des Kocherquartiers f&uuml;r zul&auml;ssig.</p>
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Dem widerspricht <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim. </u>In der Vergangenheit wurde das Skaten im Kocherquartier als Sport ausge&uuml;bt, in Ansammlung von einer Vielzahl von Jugendlichen. Er h&auml;lt au&szlig;erdem die Interessen der Jugendlichen f&uuml;r gewahrt, da die Skateranlage im Schulzentrum West um- bzw. ausgebaut wurde und auch die Umgestaltungen hinsichtlich der Weilerwiese voranschreiten.</p>
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<u>Stadtrat Huppenbauer</u> spricht sich daf&uuml;r aus, den Antrag SPD abzuwandeln: Es soll untersucht werden, ob ein- bis zweimal pro Jahr ein Skate-Event im Kocherquartier angeboten werden kann.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist darauf hin, dass dies in organisierter Form rechtlich zul&auml;ssig ist. Es wird &uuml;ber Sozialarbeiter gepr&uuml;ft, ob die Jugendlichen hieran ein Interesse haben - sollte dies der Fall sein, steht einem organisierten Skate-Event nichts entgegen.</p>
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[[Category:Startdate|2012-09-26]]
 
[[Category:Startdate|2012-09-26]]

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2012, 09:22 Uhr

Sachvortrag:

s. a. GR vom 25.07.2012

Die Verwaltung hat zu dem Antrag bereits mit Schreiben vom 23.07.2012 Stellung genommen. Das Skaten im Kocherquartier wird bekanntlich von den Anwohnerinnen und Anwohnern als unzumutbare Lärmbelästigung empfunden, Fußgängerinnen und Fußgäner im Kocherquartier werden durch die sportlichen Aktivitäten gefährdet. Die Verwaltung sieht nach wie vor keine Möglichkeit, das Skaten in der Fußgängerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.

Die Benutzung von Skateboards in Fußgängerzonen ist verkehrsrechtlich wie folgt zu beurteilen:

  • Werden sie zur Fortbewegung im Sinne einer üblichen Ortsveränderung genutzt, gelten sie nach § 24 StVO als „besondere Fortbewegungsmittel“. Insofern gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. Demnach dürfen sie in einer Fußgängerzone nur benutzt werden, wenn dadurch andere weder gefährdet noch unvermeidbar behindert werden.
  • Davon ist jedoch die Nutzung als Sportgerät zu unterscheiden. Im Kocherquartier war zu beobachten, dass die Skateboards als Sportgeräte benutzt wurden. Gefährdungen von Fußgängern und Lärmbelästigungen waren die Folge. Diese Nutzung steht im Widerspruch zum Sinn und Zweck von Fußgängerbereichen, die bekanntlich dazu dienen, das geschäftliche, das gesellige und das kulturelle Leben in städtischen Zentren zu verbessern. Es ist unbestritten, dass Fußgängerbereiche nicht dazu dienen, Skateboardern sportliche Spiele, Vorführungen oder Wettkämpfe zu ermöglichen.

Sollte der Gemeinderat das Skaten auf bestimmten Flächen im Kocherquartier zulassen wollen, müsste er konsequenterweise beschließen, dass diese dann zu bestimmten Zeiten nicht als Fußgängerbereich, sondern als sportliche Betätigungsfläche dienen sollen. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies mit Blick auf die mit dem gesamten Fußgängerbereich angestrebte Funktion nicht erstrebenswert. Hinzu kommt, dass die in der Umgebung entstehenden Lärmbelästigungen nicht akzeptabel sind. In diesem Zusammenhang wird auf das beiliegende Schreiben von Reiner Vaßen und Marcus Dürr vom 28.08.2012 hingewiesen.

Der Skaterpark an der Berliner Straße ist inzwischen aufgewertet. Bis zur Fertigstellung des auf der Weilerwiese geplanten Skaterparkes sind somit Betätigungsmöglichkeiten für Skater vorhanden. Mit den Bauarbeiten an der Weilerwiese soll im Frühjahr 2013, spätestens im März/April begonnen werden.


Stadtrat Sakellariou erläutert, dass es ihm um einen vernünftigen Ausgleich der Interessen aller geht. Er hält Skaten in angemessener Geschwindigkeit und mit Rücksicht aller anderer Nutzerinnen und Nutzer des Kocherquartiers für zulässig.

Dem widerspricht Oberbürgermeister Pelgrim. In der Vergangenheit wurde das Skaten im Kocherquartier als Sport ausgeübt, in Ansammlung von einer Vielzahl von Jugendlichen. Er hält außerdem die Interessen der Jugendlichen für gewahrt, da die Skateranlage im Schulzentrum West um- bzw. ausgebaut wurde und auch die Umgestaltungen hinsichtlich der Weilerwiese voranschreiten.

Stadtrat Huppenbauer spricht sich dafür aus, den Antrag SPD abzuwandeln: Es soll untersucht werden, ob ein- bis zweimal pro Jahr ein Skate-Event im Kocherquartier angeboten werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass dies in organisierter Form rechtlich zulässig ist. Es wird über Sozialarbeiter geprüft, ob die Jugendlichen hieran ein Interesse haben - sollte dies der Fall sein, steht einem organisierten Skate-Event nichts entgegen.

Auf diesen Vorschlag hin zieht Stadtrat Sakellariou seinen Antrag zurück.

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