§ 216/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bereitstellung von überplanmäßigen Mittel im Haushaltsjahr 2012 zur Zahlung offener Rechnungen für den Neubau KVP Diak; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass er am 06.08.2012 gemäß § 43 Abs. 4 GemO folgende Eilentscheidung getroffen hat:
Aus dem Investbudget 54.10.00.00-78720009.11007 werden i. S. d. § 84 Abs. 1 GemO Baden-Württemberg 126.662,42 € zur Begleichung offener Rechnungen für den Neubau KVP Diak überplanmäßig bereitgestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge