§ 213 - Standort Feuerwache West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für die neu zu bauende Feuerwache West wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für den Gewerbepark West der Standort in unmittelbarer Nähe des Kreisverkehrsbauwerks an der Kreuzung Planstraße 1 und dem Steinbeisweg festgelegt.
Grundsätzlich ist dieses Grundstück für die Aufnahme einer Feuerwache geeignet, wenngleich die Erschließung direkt an den Kreisverkehr nicht optimal ist.

Im Zuge der weitergehenden Standortuntersuchungen wurde das Eckgrundstück am Aschenhausweg und der Planstraße 1 für wesentlich eignungsfähiger angesehen. Die bessere Eignungsfähigkeit ist insbesondere in der besseren Erschließung direkt an den Aschenhausweg und direkt an die Planstraße 1 gegeben. Hierdurch kann die Feuerwache auf kurzen Wegen an die überregional wirksamen Verkehrssysteme angebunden werden. Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt und insoweit ist die Verfügbarkeit gewährleistet. Ein weiterer Aspekt für die Wahl eines neuen Standorts ist eine wesentlich bessere Grundstücksdisposition, vor allem auch im Hinblick auf die unmittelbare Nachbarschaft zum Grundstück des jetzigen Werkhofs.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Feuerwache West auf dem Eckgrundstück Aschenhausweg/ Planstraße 1 vorzunehmen.
(einstimmig - 35 -)

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