§ 196 - Haushaltszwischenbericht der Stadt für das Jahr 2012 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Vorläufiger Abschluss 2011

Die Berichterstattung erfolgte im Gemeinderat am 25.07.2012. Die Stadt Schwäbisch Hall schloss das Haushaltsjahr 2011 und damit die Ära der kameralen Buchführung mit einem Überschuss in Höhe von 12,90 Mio. € ab.

2. Haushaltssatzung 2012

Für die Jahre 2012 / 2013 wurde ein Doppelhaushalt nach doppischen Grundsätzen aufgestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2012 / 2013 mit Erlass vom 08.02.2012 bestätigt.

3. Kassenlage

Die Stadtkasse war das ganze 1. Halbjahr liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden.

4. Haushaltsvollzug und Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Im Einzelnen kann von folgender Entwicklung ausgegangen werden:

 

Ergebnishaushalt – Erträge:

a) Steuern und ähnliche Abgaben

Auf Grund der voraussichtlichen Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer ( + 5.300 T€, Stand Ende August 2012) sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ( + 715 T€) gehen wir auf das Jahr hochgerechnet von Erträgen in Höhe von 64.135.000,00 € aus. Gegenüber den Ansätzen des Haushaltes bedeutet dies ein Plus von 5.756.500,00 €.

b) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

Lediglich bei der Position „Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft“ gehen wir von Mehrerträgen in der Größenordnung von ca. 170 T€ aus. Die „Kommunale Investitionspauschale“ sowie die „Zuweisung an Große Kreisstädte“ wird aus heutiger Sicht in Höhe der veranschlagten Ansätze eingehen.

Unter der Position „Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ wurden bis 24.08.2012 3.982.232,66 € Erträge gebucht.

Da die Berichterstattungen der bewirtschaftenden Stellen keine „Ertragswarnungen“ hinsichtlich der zu erhaltenden Zuweisungen und Zuschüsse beinhalten, geht der Fachbereich Finanzen (federführender Fachbereich für die Erstellung des Haushaltszwischenberichts) davon aus, dass die veranschlagten 8.730.555,00 € bis zum Jahresende erzielt werden können.

Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse und Beiträge wurden im Haushalt mit 1.420.000,00 € veranschlagt.

Es handelt sich hierbei um eine Schätzung, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes die Eröffnungsbilanz noch nicht fertiggestellt war.

Zwischenzeitlich wurde die Erfassung und Bewertung des Immobilienvermögens so gut wie abgeschlossen. Auch die Erfassung des Infrastrukturvermögens ist mittlerweile abgeschlossen, es steht lediglich die Bewertung noch aus. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltszwischenberichtes haben wir somit immer noch keine endgültige Eröffnungsbilanz, woraus diese Ertragsposition sicher abgeleitet werden könnte.

Die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz ist mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 im 1. Halbjahr 2013 geplant.

Insofern gehen wir davon aus, dass zum Jahresende die Ansätze für Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge um 178 T€ (auf Grund der prognostizierten Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft) überschritten werden.

c) Öffentlich – rechtliche Entgelte

Bis zum 24.08.2012 wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 765 T€ (Ansatz: 885 T€) und Benutzungsgebühren in Höhe von 1.917 T€ (Ansatz: 2.168 T€) vereinnahmt.

Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende die veranschlagten Ansätze überschritten werden.

Die Buchung der Verrechnungs – Benutzungsgebühren (zum Beispiel für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine) wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Die Verwaltung geht aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

d) Privatrechtliche Leistungsentgelte

Bei den Erträgen aus Mieten und Pachten sowie Erbbauzinsen wird es auf Grund der Anpassung der Erbbauzinsen zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze in der Größenordnung von ca. 40 T€ kommen.

Die Neuanpassung des Globalmietvertrages für 2012 mit der GWG stand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichts noch aus. Hieraus entsteht eine gewisse Prognoseunsicherheit.

Aufgrund der bisherigen Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Erträge aus Verkaufserlösen sowie sonstigen privatrechtlichen Entgelten mindestens in Höhe der veranschlagten Ansätzen anfallen werden.

e) Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Bis zum Stichtag 24.08.2012 sind 1.159.139,53 € Erträge gebucht worden.

Da die Berichterstattungen der bewirtschaftenden Stellen keine „Ertragswarnung“ hinsichtlich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen beinhalten, geht der Fachbereich Finanzen (federführender Fachbereich für die Erstellung des Haushaltszwischenberichts) davon aus, dass die veranschlagten 2.006.818,00 € bis zum Jahresende erzielt werden können.

f) Zinsen und ähnliche Erträge

Die Stadt Schwäbisch Hall konnte auf Grund des guten Jahresergebnisses 2011 mit einem deutlichen Liquiditätspolster das Haushaltsjahr 2012 starten.

Wir gehen davon aus, dass die im Haushalt veranschlagten Ansätze (350 T€) um mindestens 200 T€ überschritten werden.

Die sonstigen Finanzerträge, im Wesentlichen Avalprovisionen für Bürgschaftsübernahmen, werden voraussichtlich planmäßig eingehen.

g) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen 

Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass 2012 die veranschlagten Ansätze (300 T€) um 100 T€ unterschritten werden.

h) Sonstige ordentliche Erträge

Die Konzessionsabgaben werden aus heutiger Sicht planmäßig eingehen.

Der Buchungsstand bei den Bußgeldern betrug per 24.08.2012 rund 500 T€. Wir gehen daher davon aus, dass die veranschlagten Ansätze in Höhe von 681 T€ bis zum Jahresende erreicht werden können.

Sonstige Finanzerträge (Zinserträge auf Steuernachzahlungen) sind bis Ende August 2012 nicht eingegangen.

Summe der ordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2012 in der Summe der ordentlichen Erträge von 90.637 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung von 5.941 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

 

Ergebnishaushalt – Aufwendungen

a) Personalaufwendungen

Laut Auskunft der Personalabteilung sind die veranschlagten Personalaufwendungen in Höhe von 21.334 T€ ausreichend.

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Für die Bauunterhaltung städtischer Immobilien wurden im Haushalt 2012 3.708.790,00 € veranschlagt. Weitere 1.656.560,00 € sind – im Wesentlichen für die Generalsanierung des SZW – als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr zur Verfügung gestellt.

Zum Stichtag 30.08.2012 wurden 615.753,92 € gemäß § 20 Abs. 4 GemHVO für Maßnahmen im investiven Haushalt (aktivierungspflichtige Aufwendungen) übertragen, 1.169.136,20 € bewirtschaftet (angeordnet) und 404.776,07 € mit offenen Aufträgen belegt. Somit stehen per Stichtag 30.08.2012 rund 3.175 T€ zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass bis zum Jahresende keine über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen notwendig sein werden.

Unter der Prämisse, dass bis zum Jahresende weitere 400 T€ gemäß § 20 Abs. 4 GemHVO in den investiven Finanzhaushalt transferiert werden müssen und die Ermächtigungsübertragungen (1.656 T€) bei Bauunterhalt in voller Höhe bewirtschaftet werden, erwarten wir ein Jahresergebnis von 4.350 T€. Die voraussichtliche Überschreitung der Haushaltsansätze um 642 T€ hängt damit zusammen, dass die Ermächtigungsübertragungen aus den Vorjahren erst bei tatsächlicher Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ergebniswirksam werden (kameral bereits durch die Bildung von Haushaltsresten im alten Jahr).

Für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Tiefbau) wurden im Haushalt 4.186.800,00 € veranschlagt.

Weitere 237.900,00 € sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr zur Verfügung und 10.241,04 € überplanmäßig bereitgestellt worden.

Von diesen Mitteln sind bis zum 30.08.2012 1.246.981,16 € bewirtschaftet (angeordnet) und 478.435,58 € mit offenen Aufträgen belegt worden.

Somit stehen per Stichtag 30.08.2012 rund 2.700 T€ zur Verfügung.

Unter der Prämisse, dass bis zum Jahresende sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einschließlich der Ermächtigungsübertragungen bewirtschaftet wurden, erwarten wir ein Jahresergebnis bei der Tiefbauunterhaltung von 4.420 T€. Die Überschreitung der Haushaltsansätze um 233 T€ hängt mit der bereits erläuterten Systematik der Ermächtigungsübertragungen zusammen.

Bei den Positionen

- Unterhaltung des beweglichen Vermögens

- Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen ( < 1.000,00 € netto)

- Gerätemieten und Geräteleasing

- Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

- Straßenerneuerung und Winterdienst

- Sonstige Sachaufwendungen

werden aus heutiger Sicht die im Haushalt veranschlagten Ansätze ausreichen.

c) Transferaufwendungen

Für Zuweisungen und Zuschüsse in bar wurden im Haushalt 2012 3.686.789,00 € veranschlagt. Weitere 430.000,00 € sind als Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr gebildet worden (Zuschuss an die Hospitalstiftung für Umbau Campus sowie Defizitabdeckung Eigenbetrieb Friedhöfe).

Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass die Haushaltsmittel vollständig bewirtschaftet werden, wodurch ein Jahresergebnis von 4.117 T€ zu erwarten ist.

Die Verrechnungszuschüsse wurden im Haushalt 2012 in Höhe von 1.138 T€ veranschlagt. Diese werden im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten gebucht.

Während die FAG-Umlage und die Kreisumlage aus heutiger Sicht planmäßig anfallen werden, müssen wir bei der Gewerbesteuerumlage (auf Grund höherer Gewerbesteuereinnahmen) von Überschreitung der Haushaltsansätze um 962 T€ ausgehen.

d) Sonstige ordentliche Aufwendungen

Für „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wurden im Haushalt 2012 2.489.477,00 € veranschlagt. Hier werden u.a. Aufwendungen für Bürobedarf, Telefon, Porto, Versicherungen, Dienstfahrten, Reisekosten, Mitgliedsbeiträge, Bücher und Zeitschriften u.ä. verbucht.

Unter Berücksichtigung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr (237 T €) und dem Bewirtschaftungsstand zum 30.08.2012 (1.510 T€) standen am 30.08.2012 noch 1.217 T€ Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass in der Summe keine über- und/oder außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen bis Ende des Jahres notwendig werden.

An Erstattungen des Ergebnishaushaltes sind im Haushalt 2012 4.175.500,00 € veranschlagt worden. 3.216.200,00 € sind hiervon für private Kindergärten vorgesehen. Bis zum Stichtag 30.08.2012 sind 2.349.290,00 € bewirtschaftet worden.

Laut Mitteilung des zuständigen Fachbereichs werden die Haushaltsmittel voraussichtlich komplett benötigt.

Der Rest der veranschlagten Haushaltsmittel betrifft im Wesentlichen die Straßenentwässerung (770.000,00 €). Diese Haushaltsmittel werden bis zum Jahresende ebenfalls bewirtschaftet.

Bei der Position „Zinsen auf Abgaberückerstattungen“ wird es zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze in der Größenordnung von 600 T€ kommen.

Dies ist auf eine Gewerbesteuerrückerstattung betreffend dem Veranlagungsjahr 2001 zurückzuführen. Die Rückerstattung war zu verzinsen.

e) Planmäßige Abschreibungen

Die planmäßigen Abschreibungen wurden im Haushalt mit 6.463.411,00 € veranschlagt.

Es handelt sich hierbei um eine Schätzung, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes die Eröffnungsbilanz noch nicht fertiggestellt war.

Zwischenzeitlich wurde die Erfassung und Bewertung des Immobilienvermögens so gut wie abgeschlossen. Auch die Erfassung des Infrastrukturvermögens ist mittlerweile abgeschlossen, es steht lediglich die Bewertung noch aus. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltszwischenberichtes haben wir somit immer noch keine endgültige Eröffnungsbilanz, woraus diese Ertragsposition sicher abgeleitet werden könnte.

Die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz ist mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 im 1. Halbjahr 2013 geplant.

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2012 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 96.097 T€ aus. Dies entspricht einer Verschlechterung von 2.826 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen rechnen wir für 2012 mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.508 T€. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltes in Höhe von 3.067 T€ bedeuten.

 

Außerordentliches Ergebnis 

Im Haushalt sind hier bei den Erträgen die veranschlagten Grundstücksveräußerungserlöse in Höhe von 2.020.000,00 € und bei den Aufwendungen die Buchwertabgänge der veräußerten Grundstücke in Höhe von 2.020.000,00 € veranschlagt.

Zum Stichtag 24.07.2012 sind bei den Grundstücksveräußerungen Mehrerlöse in Höhe von rund 540 T€ gegenüber den Planansätzen des Haushaltsjahres 2012 realisiert worden.

Für das 2. Halbjahr 2012 stehen laut Einschätzung des zuständigen Fachbereichs weitere Grundstücksverkaufserlöse in Höhe von rund 2.450 T€ an.

„Durch die Abschlüsse der Tauschverträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von Ersatzlandflächen an die Grundstückseigentümer im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West zeichnen sich weitere über dem Planansatz liegende Einnahmen ab.“ (Zitat aus dem Bericht des Fachbereichs Liegenschaften und Wirtschaftsförderung)

Diese Mehreinnahmen werden jedoch nicht wie in den kameralen Abschlüssen ergebnisverbessernde Wirkung haben. Es handelt sich hierbei um einen sog. Aktivtausch (Grundvermögen gegen Geld) mit liquiditätsverbessernden Auswirkungen.

Hochgerechnet auf das Jahr gehen wir von Grundstücksveräußerungserlösen in der Größenordnung von 5.100 T€ aus.

Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Buchwertabgänge Aufwendungen in Höhe von 5.100 T€ verursachen werden, so dass das außerordentliche Ergebnis 0 € betragen wird.

 

Interne Leistungsverrechnung

Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen wurden mit 8.576 T€

veranschlagt. Die Buchungen erfolgen im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten.

 

Finanzhaushalt:

Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit

Aufgrund der voraussichtlich höheren Erträge im Ergebnishaushalt können wir mit 5.996 T€ zahlungswirksamen Mehreinnahmen rechnen.

Demgegenüber stehen voraussichtliche Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt, welche zu 2.836 T€ zahlungswirksamen Mehrausgaben führen werden.

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen würde sich der Cash Flow aus der operativen Verwaltungstätigkeit um 3.161 T€ auf – 551 T€ verbessern.

Kameral betrachtet wäre der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen. D.h. es wäre eine rücklagenfinanzierte umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungs-haushalt in Höhe von 551 T€ (Plan 3.712 T€) notwendig.

Dass in der Vergangenheit bei ähnlichen oder sogar niedrigeren Steuereinnahmen eine positive Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt möglich war, hängt in erster Linie damit zusammen, dass im kameralen Haushalt viele Erhaltungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt veranschlagt waren und somit den Verwaltungshaushalt „entlastet“ haben. Aufgrund der fehlenden Bilanzrechnung war diese Handhabung unproblematisch.

Der Abgrenzung der Erhaltungsmaßnahmen von investiven (aktivierungspflichtigen) Maßnahmen kommt in der Doppik eine wesentlich stärkere Bedeutung zu.

 

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

a) Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen

Wir gehen davon aus, dass die Planungsansätze (2.020 T€) deutlich um 3.161 T€ überschritten werden. Wir gehen auf das Jahr gerechnet von Erlösen in Höhe von 5.100 T€ aus (siehe Darstellung des außerordentlichen Ergebnisses).

b) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen und Beiträgen

Im Haushalt 2012 sind 1.581.250 € an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen und Beiträgen veranschlagt.

Die Sanierungsmaßnahme Gelbinger Gasse 25 (ehemalige Musikschule) ist im Gemeinderat nocht nicht genehmigt worden. Aus diesem Grund werden die vorgesehenen 300.000 € Städtebauförderung nicht abgerufen.

Die ursprünglich für die so genannte „Planstraße 3“ vorgesehene GVFG-Förderung (230.000 €) und Beitragserhebung (130.000 €) können ebenfalls nicht vereinnahmt werden, da diese Maßnahme nicht eigenständig, sondern als Teil der Gesamtmaßnahme „Planstraße 1“ durchgeführt werden soll. Die GVFG Förderung für die die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam und wird in voller Höhe an die HGE weitergeleitet.

Für die Förderung des Neubaus der Feuerwachen liegen uns die Förderbescheide vor. Die bewilligten Mittel werden jedoch erst ab 2013 zahlungswirksam.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen gehen wir davon aus, dass insgesamt 1.042.000 € an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen vereinnahmt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die geförderten Maßnahmen im Haushaltsjahr ein so fortgeschrittenes Stadium erreichen, dass der Abruf der Fördermittel noch unterjährig möglich wird.

c) Hochbautätigkeit

Das Haushaltsjahr 2012 ist geprägt vom Beginn der Baumaßnahmen „Neubau Feuerwachen Ost und West“.

Die Vergabesumme für die Feuerwache Ost liegt bei 3,10 Mio. €. Für den Neubau der Feuerwache West wurde zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichtes das Baugesuch erstellt.

Die Generalsanierung des Schulzentrums West wird auch in 2012 planmäßig durchgeführt. Die Vergabesumme für den Ersatz der kompletten Lüftungszentrale einschließlich sämtlicher dazu gehörender Zu- und Ablufttrassen und deren Brandschutzeinrichtungen beträgt 1,10 Mio. €. Ein Großteil der vergebenen Leistungen ist aktivierungspflichtig, sodass die im investiven Finanzhaushalt vorgesehenen 420 T€ nicht ausreichen werden. Die fehlenden Mittel werden gemäß § 20 Abs. 4 GemHVO aus dem Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt (1,08 Mio. € wurden hier veranschlagt).

Für eine Reihe von Maßnahmen, welche bereits vor dem 01.01.2012 begonnen wurden, sind Ermächtigungsübertragungen (ET) gebildet worden, um die Finanzierung der Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um die im letzten kameralen Jahresabschluss gebildeten Haushaltsausgabenreste in Höhe von 1.672.400 €.

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2012 wurden 1.200.000 € für die energetische Sanierung des Haalgymnasiums (Im Haal 14) außerplanmäßig bereit gestellt. Der Beginn der Maßnahme ist für Oktober 2012 geplant. Die als Gegenfinanzierung eingeplanten Grundstücksveräußerungserlöse werden erst im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam.

Zum Stichtag 25.07.2012 standen für Hochbaumaßnahmen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Ansätze des Haushaltes 2012

7.057.500 €

+

Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

1.672.400 €

 

Anordnungssoll

1.078.078 €

 

offene Aufträge

86.857 €

+

überplanmäßige und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen

1.665.703 €

 

Verfügbare Haushaltsmittel

9.230.669 €

Weitere Mittelübertagungen aus dem Ergebnishaushalt in der Größenordnung von ca. 630 T€ werden für die Sanierung der Lüftungszentrale im Schulzentrum West notwendig sein.

Damit standen am 25.07.2012 de facto 9.860 T€ Haushaltsmittel für die Bewirtschaftung durch die Hochbauabteilung zur Verfügung.

Die Dienstanweisung über die Bewirtschaftung und Anordnung von Haushaltsmitteln vom 01.01.2012, wonach Auftragsvergaben ab 1.500 € brutto im investiven Finanzhaushalt zwingend als offene Aufträge in das Finanzbuchhaltungssystem erfasst werden müssen, wird in den seltensten Fällen eingehalten.

Aus diesem Grund kann die Verwaltung nicht mit Sicherheit beurteilen, in welchem Umfang die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel erfolgt ist.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prognoseunsicherheit geht die Verwaltung davon aus, dass für die in der Anlage „Investiver Finanzhaushalt – Hochbaumaßnahmen“ aufgeführte Baumaßnahme die verfügbaren Mittel ausreichen und kein zusätzlicher Mittelbedarf ohne Gegenfinanzierung aus dem Ergebnishaushalt (§ 20 Abs. 4 GemHVO) notwendig sein wird.

In der nicht realistischen Annahme, dass alle verfügbaren Haushaltsmittel bis zum Jahresende bewirtschaftet werden können, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 11.025.603 €.

In der Annahme, dass mindestens 20 % hiervon als Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr übertragen werden müssen, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 8.820.000 €.

d) Tiefbautätigkeit

Das Haushaltsjahr 2012 ist geprägt von der Maßnahme „Grundhafte Sanierung: Am Spitalbach“ sowie von der Fertigstellung einer Reihe von Maßnahmen, welche bereits in den Vorjahren begonnen wurden.

Für die Maßnahme „Grundhafte Sanierung Am Spitalbach“ reichten die im Haushalt veranschlagten 660 T€ nicht aus. Weitere 396 T€ sind vom Gemeinderat überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden. Zum 25.07.2012 wurden hiervon 447 T€ bewirtschaftet (angeordnet). Offene Aufträge wurden im Finanzbuchhaltungssystem nicht erfasst.

Darüber hinaus erfolgte aus dem zuständigen Fachbereich auch keine Berichterstattung zum Haushaltszwischenbericht, so dass eine Beurteilung inwieweit für die Maßnahme vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen werden, nicht möglich ist.

Für die bereits in den Vorjahren begonnen Maßnahmen sind Ermächtigungsübertragungen (ET) in Höhe von 1.515.245 € gebildet worden. Es handelt sich um die im letzten kameralen

Jahresabschluss gebildeten Haushaltsausgabenreste. Zum 24.07.2012 waren hiervon 547.615,46 € bewirtschaftet (angeordnet). Offene Aufträge wurden im Finanz+ ebenfalls nicht erfasst.

Die Dienstanweisung über die Bewirtschaftung und Anordnung von Haushaltsmitteln vom 01.01.2012, wonach Auftragsvergaben ab 1.500 € brutto im investiven Finanzhaushalt zwingend als offene Aufträge in das Finanzbuchhaltungssystem erfasst werden müssen, wird nicht beachtet.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prognoseunsicherheit geht die Verwaltung davon aus, dass für die in der Anlage „Investiver Finanzhaushalt – Tiefbaumaßnahmen“ aufgelisteten Baumaßnahmen die verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen und kein zusätzlicher Mittelbedarf ohne Gegenfinanzierung aus dem Ergebnishaushalt (§ 20 Abs. 4 GemHVO) notwendig sein wird.

Zum Stichtag 25.07.2012 standen für Tiefbaumaßnahmen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

Ansätze des Haushaltes 2012

3.050.000 €

+ Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

1.515.245 €

Sperre (Erschließung Planstr. 3)

548.058 €

Anordnungssoll

1.121.351 €

offene Aufträge

419 €

+ überplanmäßige und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen

524.358 €

Verfügbare Haushaltsmittel

3.419.775 €

 
Laut Mitteilung des Fachbereichs Planen und Bauen werden folgende Maßnahmen ins Folgejahr verschoben:

Ausbau Gliemenhof Gailenkirchen 95.500 €

Neuanlage Spiel- / und Freizeitanlage Weilerwiese 375.900 €

Grundhafte Sanierung Raiffeisenstraße (Ermächtigungsübertragung 11) 320.000 €

In der nicht realistischen Annahme, dass alle verfügbaren Haushaltsmittel bis auf Haushaltsmittel der o.g. Maßnahmen, welche im Folgejahr realisiert werden sollen, bis zum Jahresende bewirtschaftet werden können, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 3.750.203 €.

In der Annahme, dass mindestens 20 % hiervon als Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr übertragen werden müssen, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von rund 3.000.000 €.

e) Grunderwerb

Für Grundstückserwerbe einschließlich Nebenkosten sind im Haushalt 2012 1.875.000 € veranschlagt. Über- und außerplanmäßig sind 21.666,01 € für die Übernahme der Hausanschlusskosten eines städtischen Erbbaugrundstücks bereitgestellt worden.

Bis zum 24.07.2012 sind 248.139,12 € bewirtschaftet (angeordnet) worden.

„Sofern nicht kurzfristig weitere Grundstückserwerbe seitens der Stadt möglich sein sollten, werden die in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken stehenden Ansätze im investiven Bereich nicht überschritten.“ (Zitat aus dem Bericht des Fachbereichs Liegenschaften und Wirtschaftsförderung)

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts betreffend der Immobilie Am Markt 2 sind Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 1.070.000 € gebildet worden. Die Mittel stehen noch in voller Höhe zur Verfügung.

In der Annahme, dass alle verfügbaren Haushaltsmittel bis auf Haushaltsmittel der o. g. Maßnahmen, welche im Folgejahr realisiert werden sollen, bis zum Jahresende bewirtschaftet werden können, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 2.967.000 €.

f) Gewährte Investitionszuschüsse

Im Haushalt 2012 wurden für Investitionszuschüsse 4.170.000 € veranschlagt.

Darunter sind 2.700.000 € Investitionszuschuss an die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Erweiterung der Fachhochschule vorgesehen. Die Zuschussgewährung sollte durch die Übertragung eines angesparten Bausparvertrages an die Hospitalstiftung erfolgen.

Im Laufe des Haushaltsjahres stellte sich heraus, dass zunächst nur ein Teilbereich des neu erworbenen „Schwend-Areals“ für Zwecke der FH-Erweiterung umgebaut werden muss. Da das Bauvolumen ca. 500.000 € beträgt, wird der an die Hospitalstiftung gewährte Zuschuss ebenfalls auf 500.000 € reduziert. Der Bausparvertrag verbleibt bei der Stadt.

Die für die Sanierung und Modernisierung der ehemaligen Musikschule (Gelbinger Gasse 25) vorgesehene Investitionszuschussgewährung in Höhe von 500.000 € kommt ebenfalls nicht zum Tragen, da die Maßnahme vom Gemeinderat noch nicht genehmigt wurde.

In der Annahme, dass alle anderen verfügbaren Haushaltsmittel bis zum Jahresende bewirtschaftet werden können, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 1.495.000 €.

g) Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen

Zum 24.07.2012 standen folgende Haushaltsmittel noch zur Verfügung:

Ansätze des Haushaltes 2012

638.455 €

+ Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

313.400 €

Anordnungssoll

214.495 €

offene Aufträge

22.013 €

+ überplanmäßige und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen

113.624 €

Verfügbare Haushaltsmittel

828.969 €

 

Auf Grund des geringen Umfangs bei den offenen Aufträgen (22 T€) gehen wir davon aus, dass die bewirtschaftenden Stellen auch hier die Dienstanweisung über die Bewirtschaftung und Anordnung von Haushaltsmitteln vom 01.01.2012 nicht beachten. Demnach müssen Auftragsvergaben ab 1.500 € brutto im investiven Finanzhaushalt zwingend als offene Aufträge in das Finanzbuchhaltungssystem der Stadt erfasst werden.

Unter Berücksichtigung der o.g. Prognoseunsicherheit gehen wir davon aus, dass für die in der Anlage „Investiver Finanzhaushalt – Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen“ aufgeführten Maßnahmen die vorhandenen Haushaltsmittel ausrechen und kein zusätzlicher Mittelbedarf ohne Gegenfinanzierung aus dem Ergebnishaushalt (§ 20 Abs. 4 GemHVO) notwendig sein wird.

In der Annahme, dass alle anderen verfügbaren Haushaltsmittel bis zum Jahresende in einem Umfang von ca. 80 % bewirtschaftet werden können, entstünde ein Jahresergebnis in Höhe von 852.000 €.

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit würde sich, vor allem wegen der gestiegenen Grundstücksverkaufserlöse um rund 2,2 Mio. € auf –11 Mio. € (Ansatz -13,2 Mio. €) verbessern.

In der Annahme, dass alle kurzfristigen in der Eröffnungsbilanz auszuweisenden Forderungen und Verbindlichkeiten bis zum Jahresende realisiert werden können und alle Anordnungen auf die bewirtschafteten Haushaltsmittel noch im Haushaltsjahr 2012 zahlungswirksam werden, entsteht ein Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 14,3 Mio. €

Stand der liquiden Mittel am 01.01.2012 49.157.654,70 €

- voraussichtlicher Finanzierungsbedarf 2012 14.300.000,00 €

= voraussichtlicher Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2012 34.857.654,70 €

 

Fazit:

Bedingt durch die gute Entwicklung der wirtschaftlichen Konjunktur können wir im Haushaltsjahr 2012 mit höheren Steuereinnahmen rechnen als im Haushaltsplan veranschlagt.

Der Jahresfehlbetrag wird voraussichtlich mit 5,5 Mio. € rund 3 Mio. € niedriger ausfallen als geplant. Auch im Finanzhaushalt können wir mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 14,3 Mio. € rechnen. Dieser würde mit 2,6 Mio. € niedriger ausfallen als im Haushalt veranschlagt.

Anlässlich der Haushaltseinbringung im Oktober 2011 sagte Herr Oberbürgermeister Perlgrim folgendes:

„In diesem Jahr erscheint der Doppelhaushaltsplan im neuen Gewand, in „Doppischer Form“, mit Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Ob wir dadurch zukunftsgerechtere Entscheidungen treffen können, werden wir sicherlich erst im Nachgang beurteilen können, mehr Geld gibt es jedenfalls nicht, aber weniger auch nicht,“

Acht Monate nach dem produktiven Start der Doppik, lässt sich – aus der Sicht des Stadtkämmerers - folgendes feststellen:

Im Vergleich zu der Kameralistik handelt es sich beim doppischen Rechnungswesen um die ehrlichere Rechnungswesensform.

Im Finanzhaushalt wird nach wie vor die Mittelherkunft und die Mittelverwendung aufgezeigt. Darüber hinaus wird in der Ergebnisrechnung die Ressourcenherkunft und der Ressourcenverbrauch dargestellt.

Jahresüberschüsse, erzielt auf Grund von Vermögensumschichtungen (Grundstücks-veräußerungen) gehören der kameralen Vergangenheit an.

In der Vermögensrechnung werden die investiven Maßnahmen mit ihren Anschaffungs- und Herstellungswerten bilanziert. Nur für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind für die erstmalige Bewertung des Vermögens Vereinfachungsregeln erlaubt.

Insofern wird die Vermögensrechnung Aufschluss darüber geben, welche Mittel für das bilanzierte Vermögen ausgegeben wurden und welche Teile davon bereits einem Substanzverzehr unterlegen haben.

Durch die entsprechende Aufbereitung und Nutzung dieser Informationen soll eine bessere Steuerung des Konzerns „Stadt“ möglich werden.

Wir haben den Buchführungsstil geändert, eine flächendeckende KLR eingeführt, Budgetierungsrichtlinien um die Haushaltsmittel einfacher und flexibleren bewirtschaften zu können verabschiedet und sind dabei die Eröffnungsbilanz fertigzustellen.

Auf dem weiteren Weg der Implementierung der Doppik bei der Stadt Schwäbisch Hall gilt es aus den Zahlen der Buchführung und KLR ein sinnvolles Berichtswesen (keine Zahlenfriedhöfe) zu entwickeln, um die Entscheidungsfindung der Kommunalpolitik tatsächlich besser zu unterstützen.

Große Teile der Verwaltung kommen mit der Umstellung gut zu Recht. Einige machen mit, klagen jedoch über Mehrbelastungen und übersehen hierbei, dass diese Mehrbelastungen auch bei der an den heutigen Anforderungen ausgestalteten Kameralistik (KLR, Vermögens-rechnung, periodengerechte Abgrenzung der Leistungen etc.) entstanden wären.

Es gibt auch ein kleiner Teil der Verwaltung, welcher der Meinung ist, die „Spielregeln“ des Rechnungswesens gelten für sie nicht. Hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten.

Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2012 der Stadt Schwäbisch Hall wird in der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2012 erläutert. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Schwäbisch Hall, den 13.09.2012

Oscar Gruber
Leiter Fachbereich Finanzen

Anlage

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass er mit dem Verlauf des Jahres 2012 zufrieden ist - das Ergebnis ist besser als prognostiziert - jedoch wird kein Überschuss erwirtschaftet, dagegen fällt das Defizit etwas geringer als erwartet aus.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert anhand des Sachvortrags. Durch die gestiegenen Gewerbesteuern, Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer-Einnahmen sowie Zinseinnahmen verbessern sich die Erträge auf ca. 5,9 Mio. €. Die Aufwendungen hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuerumlage betragen 2,82 Mio. €, das zu erwartende Ergebnis beträgt ca. 3,1 Mio. € - dies bedeutet der ursprünglich ausgewiesene Verlust in Höhe von 8,6 Mio. € beträgt nur noch 5,5 Mio. €.

Stadtrat Weber geht auf dieses negative Ergebnis ein: Dies bedeutet, dass mehr Ressourcen verbraucht als erwirtschaftet wurden, was ein Leben von der Substanz bedeutet. Er regt an, künftig auf ein ausgeglichenes Ergebnis hinzuarbeiten. Erfreulicherweise ist die Liquidität für künftige Investitionen vorhanden, so dass außer den Abschreibungen nicht auch Zinszahlungen das Ergebnis belasten.

Stadtrat Kaiser sieht die Klarheit und Transparenz des Haushaltswesens durch die Einführung des neuen Doppik-Systems für gegeben. Mit den vorgelegten Zahlen ist er zufrieden.

Stadtrat Waller weist darauf hin, dass sowohl erhebliche Substanz als auch Liquidität vorhanden ist. Er regt an, neue Substanzwerte zu generieren und im investiven Bereich verstärkt tätig zu werden.

Stadträtin Herrmann hält das vorgelegte Ergebnis für ernüchternd. Bei bester Konjunktur klafft dennoch eine Finanzierungslücke. Für sie ist kein Finanzierungsspielraum für größere Investitionen vorhanden, da diese meist auch Folgekosten mit sich ziehen.

Auch Stadtrat Neidhardt geht auf den Fehlbetrag in Höhe von 5,5 Mio. € ein. Vor jeder Neuinvestition sind die Folgekosten zu bedenken.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert daran, dass die Liquidität immer noch bei 36 Mio. € liegt. Es gibt keine Kassenkredite, stille Reserven können über Baulandausweisungen generiert werden.

Stadtrat Vogt warnt vor einem strukturellen Defizit und mahnt zur Vorsicht bei großen Projekten, die Folgekosten verursachen.

Der Haushaltszwischenbericht 2012 der Stadt wird zur Kenntnis genommen.

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