§ 1 - Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters; hier: Fristen, Termine, Ausschreibungstext (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

  1. Wahltag

Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31.05.2013. Nach § 47 Abs. 1 GO ist die Wahl frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle – also in der Zeit vom 28. Februar 2013 bis zum 30. April 2013 – durchzuführen.

 

Nach Auskunft des Rechenzentrums soll dort Mitte/Ende März eine EDV-technische Umstellung im Einwohnermeldewesen erfolgen. Um eventuell dann auftretende Probleme mit den Wählerverzeichnissen zu vermeiden, rät des Rechenzentrum der Stadtverwaltung die Wahl möglichst frühzeitig durchzuführen.

 

Als Wahltag wird Sonntag, 10. März 2013 und als eventuelle Neuwahl, Sonntag, 24. März 2013 vorgeschlagen.

 

2. Ausschreibung

 

Nach § 47 Abs. 2 GO ist die Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers am Freitag, dem 14. Dezember 2012, zu veröffentlichen.

 

Nach § 10 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 11. Februar 2013, vorgeschlagen.

 

  1. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)

 

  • Freiwerden der Stelle Samstag, 1. Juni 2013
     

  • Frist für die Wahl
    frühestens 3 Monate Donnerstag, 28. Februar 2013
    spätestens 1 Monat Dienstag, 30. April 2013

     

  • Die Wahl ist möglich
    frühestens am Sonntag, 3. März 2013
    spätestens am Sonntag, 28. April 2013

     

  • Wahltag Sonntag, 10. März 2013
    evtl. Neuwahl Sonntag, 24. März 2013
    Ausschreibung der Stelle
    spätestens 2 Monate vor dem Wahltag Donnerstag, 10. Januar 2013
    Vorschlag: Freitag, 14. Dezember 2012

     

  • Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist
    der Bewerbungen,
    frühestens am 27. Tag vor der Wahl Montag, 11. Februar 2013
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl (3. Freitag

    vor dem Wahltag) Freitag, 22. Februar 2013
    Vorschlag: Montag, 11. Februar 2013

     

  • Beschluss über die Zulassung der Wahl-
    vorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl Freitag, 22. Februar 2013
    Vorschlag: Donnerstag, 14. Februar 2013

     

  • Bekanntmachung der zugelassenen
    Bewerbungen, spätestens am 15. Tag
    vor der Wahl Samstag, 23. Februar 2013
    Vorschlag: Mittwoch, 20. Februar 2013

 

  1. Berechnung der Fristen (evtl. Neuwahl)

 

  • Tag der Neuwahl
    (frühestens 2 Wochen nach der Erstwahl) Sonntag, 24. März 2013

  • Frist für weitere Bewerbungen und die
    Zurücknahme von Bewerbungen
    Beginn:
    frühestens am Tag nach der Wahl Montag, 11. März 2013
    Ende:
    frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl Mittwoch, 13. März 2013
    spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl Freitag, 15. März 2013
    Vorschlag: Mittwoch, 13. März 2013

  • Beschluss des Gemeindewahlausschusses
    über die Zulassung der Bewerbungen
    spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl,
    also in der Regel am 2. Freitag vor dem
    Tag der Neuwahl Freitag, 15. März 2013
    Vorschlag: Donnerstag, 14. März 2013

  • Öffentliche Bekanntmachung der
    zugelassenen Bewerbungen
    spätestens am 8. Tag vor dem Tag
    der Neuwahl Samstag, 16. März 2013
    Vorschlag: Samstag, 16. März 2013

 

  1. Ausschreibungstext

 

Anlage: Ausschreibungstext

 

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

 

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