§ 183/1 - Fragestunde: Skater-Nutzung des Kocherquartiers; hier: Antrag der SPD-Fraktion, Stadtrat Sakellariou, vom 16.07.12/ Antwort der Verwaltung vom 23.07.2012 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Namens der SPD-Gemeinderatsfraktion wird beantragt,

das Kocherquartier an einem bestimmten Zeitraum einmal im Monat (bspw. das erste Wochenende von Donnerstag bis Samstag) für Skater ausdrücklich zu öffnen und während dieser Zeit das Skaten zu ermöglichen bis eine eigene Skater-Anlage in der Innenstadt fertig gestellt werden konnte.

Begründung:

Bei Abwägung der Interessen derjenigen, die sich von den jungen Skatern und den von ihrer sportlichen Betätigung ausgehenden Geräuschen gestört fühlen und dem Umstand, dass es sich auch bei dem Kocherquartier letztlich um öffentlichen Raum für alle Menschen und Bewohner dieser Stadt - egal welchen Alters - handelt, halten wir es für angemessen, die beliebte Zone für Skater wenigstens an einem Wochenende im Monat für diese Art der Nutzung zu öffnen. Die Maßnahme sollte befristet werden bis zu dem Tag, an dem eine echte Alternative in der Innenstadt geschaffen wurde. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann ein vollständiges Verbot nach unserer Auffassung gerechtfertigt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch den Skatern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Stadt mit ihrem Gerät und mit ihrem individuellen Wunsch, diesen öffentlichen Raum zu nutzen, gestattet sein.

 

- Antwort der Verwaltung -

In Zusammenhang Ihres Antrags vom 16.07.2012 müssen wir auf das beigefügte Antwortschreiben an Herrn Stadtrat Professor Dr. Geisen vom 18.05.2011 verweisen.

Im Hinblick darauf, dass das Skaten im Kocherquartier von vielen betroffenen Anwohnerinnen/ Anwohnern als unzumutbare Lärmbelästigung empfunden wird und auch Fußgänger im Kocherquartier gefährdet werden, sehen wir keine Möglichkeit das Skaten in der Fußgängerzone entgegen der Vorschriften der StVO zu tolerieren bzw. zuzulassen.

 

Nach Ansicht von Stadtrat Sakellariou hat man mit dem Verbot des Skatens im Kocherquartier eine einseitige Entscheidung gegen die Jugendlichen getroffen. Argumente waren unzumutbarer Lärm und eine Gefährdung der Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Um diese einseitige Entscheidung ein wenig aufzulockern und auch die Rechte der Jugendlichen zu wahren, schlägt er und die SPD-Fraktion vor, an einem Wochenende im Monat das Skaten im Kocherquartier zu erlauben.

Zu diesem Thema informiert Stadtrat Baumann, dass er bei dem Treffen mit den Jugendlichen seinerzeit eine ähnliche Regelung (ein Tag in der Woche) vorgeschlagen hat, was von der Verwaltung jedoch strikt abgelehnt wurde.

Stadtrat Neidhardt stellt fest, dass bereits eine Lösung mit dem Aufrüsten der Skateranlage im SZW vorgezeichnet ist. Man sollte dieses Thema nicht erneut aufgreifen. S. E. können dieses Thema nur diejenigen angemessen beurteilen, die selbst in der Innenstadt wohnen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen hält es für Polemik, aus der Sorge um Passantinnen und Passanten Kinderfeindlichkeit zu konstruieren. Beim Skaten in den Passagen und bei Sprüngen über Sitzbänke und Treppen sind Gefährdungen für andere, sich dort aufhaltende Personen nicht auszuschließen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion. Skaten als sportliche Betätigung ist im Kocherquartier nicht zulässig, Skaten als Mittel der Fortbewegung ist zulässig. Er will die Fußgängerzone zugunsten von benachteiligten Personen nicht aufgeben, da für diese z. B. ein Aufzug gebaut wurde. Die Angelegenheit ist Aufgabe der unteren Verkehrsbehörde und nicht einer Beschlussfassung im Gemeinderat unterworfen. Eine Alternative ist bereits im Entstehen. Es erfolgt eine erneute Diskussion mit Sitzungsvorlage in der Sitzung des Gemeinderats vom 26.09.2012.

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