§ 14 - Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die Bauabschnitte "Mittelhöhe V - VIII" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der weiteren Entwicklung des Wohngebiets Mittelhöhe, Bauabschnitte V bis VIII, beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, das Industriegebiet Stadtheide/ Gewerbepark West die Baugebiete Mittelhöhe II und Katzenkopf sowie für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie für das Baugebiet Grundwiesen.

Durch die Erweiterung des Wohngebiets Mittelhöhe sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

In der Anlage 1 ist ein Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrganggebiet Mittelhöhe V bis VIII erstrecken wird, beigefügt.
In der Anlage 2 befindet sich die zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die Abschnitte Mittelhöhe V bis VIII.

Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Abschnittsplan Mittelhöhe I bis VIII

Anlage 3: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die weiteren Bauabschnitte Mittelhöhe V bis VIII.

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