§ 171 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Heimbacher Wohnpark"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ansichten

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim im M 1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes  „Wohnpark Heimbach“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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