§ 8/1 - Hospital zum Heiligen Geist, Rechnungsjahr 2011: Ungeprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2011 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist wurde aufgestellt und am 17.07.2012 dem Fachbereich Revision zur Prüfung übergeben.
Vor Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2011 gemäß § 95 GemO hat gemäß §110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.

Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Jahresabschluss 2011 zu informieren, wird dieser vor Durchführung der örtlichen Prüfung zur Kenntnisnahme vorgelegt und in der Sitzung des Gemeinderates erläutert.

Anlage 1: Jahrsabschluss (online nicht vorhanden)

Anlage 2: Präsentation

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2011  der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zur Kenntnis.

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