§ 161 - Einsetzung und Verpflichtung von Herrn Michael Rempp als neues Mitglied im Gemeinderat (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim verliest das nach der GemO vorgesehene Gelöbnis.

Herr Rempp unterschreibt in Anwesenheit Aller diese Formel.

Oberbürgermeister Pelgrim gratuliert dem neuen Mitglied des Gemeinderats und nimmt die förmliche Einsetzung und Verpflichtung per Handschlag vor. Dabei übergibt er Stadtrat Rempp die Anstecknadel emailliert und vergoldet ohne Kranz der Stadt, eine Gemeindeordnung sowie die Handbücher „Gemeinderat in Baden-Württemberg“ und „Rat für Räte“.

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