2286162/meetingminutes/2430261/paragraph

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&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erl&auml;utert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die &Ouml;rtlichen Bauvorschriften werden durch Deckbl&auml;tter entsprechend&nbsp; erg&auml;nzt.</p>
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<u>Architekt Lamparter</u> berichtet &uuml;ber die Anregungen der &Ouml;ffentlichkeit und Beh&ouml;rden:</p>
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<u>A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0194-02 &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;</u><br />
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Der Anregung der Anliegerinnen und Anlieger der Heimbacher Dorfstra&szlig;e nach Ab&auml;nderung der Flach- bzw. Pultd&auml;cher wurde entsprochen. Es werden nun Satteld&auml;cher erstellt. Die Traufh&ouml;he wurde um 1 m nach unten korrigiert, die Grundfl&auml;chenzahl wurde von 0,4 auf 0,35 zur&uuml;ckgenommen. Die Anzahl der Stellpl&auml;tze betr&auml;gt 1,5 anstatt 1. Fu&szlig;wege zur Besch&uuml;tzenden Werkst&auml;tte sind ausreichend vorhanden und werden durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Den Anregungen der Naturschutzbeh&ouml;rde wie auch der Wasserbeh&ouml;rde wurde entsprochen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> r&auml;umt ein, dass gewisse Anregungen der Nachbarschaft (H&ouml;henreduzierung, Umsetzung Fu&szlig;wege) aufgenommen wurden. Er regt an, die Reduzierungen planerisch darzulegen. Dar&uuml;ber hinaus ist ihm nicht klar, wie die 1,5 Stellpl&auml;tze den Wohnungen zugeordnet werden k&ouml;nnen.</p>
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<u>R&ouml;wisch-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Wei&szlig;haar</u> berichtet aus der Praxis: Erfahrungsgem&auml;&szlig; kaufen Eigent&uuml;merinnen und Eigent&uuml;mer gr&ouml;&szlig;erer Wohnungen zwei Stellpl&auml;tze, wovon sich mindestens einer in der Tiefgarage befindet.</p>
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<u>Architekt Lamparter</u> geht nochmals auf die Reduzierung der Grundfl&auml;chenzahl ein: Der Wert von 0,35 wird knapp nicht erreicht. 0,35 ist angesichts den Vorgaben der LBO ein sehr moderater Wert, was eine sehr lockere Bebauung im Bereich der Mehrfamilienbebauung darstellt.</p>
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<u>R&ouml;wisch-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Wei&szlig;haar</u> zieht Vergleichszahlen heran: Das hier vorliegende Grundst&uuml;ck umfasst 6.300 qm, es soll mit vier Mehrfamilienh&auml;usern und sieben Reihenh&auml;usern bebaut werden. Im Vergleich hierzu: Im Ziegeleiweg betr&auml;gt die Grundst&uuml;cksgr&ouml;&szlig;e 3.500 qm, ebenfalls vier Bauk&ouml;rper mit 38 Wohnungen, d. h. die sieben Reihenh&auml;user entstehen auf 2.800 qm.</p>
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Die Dichte der Bebauung ist nach <u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann</u> ma&szlig;voll. Die Landesplanung erwartet 70 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar im Durchschnitt; bei einer Einfamilienhausbebauung wie der Mittelh&ouml;he oder An der Breiteich werden nur 42 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar erreicht. Dies bedeutet, dass an anderer Stelle verdichtet gebaut werden muss, wof&uuml;r sich dieses Grundst&uuml;ck sehr gut eignet.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> kritisiert das Vorgehen. Ein zugesagter Vor-Ort-Termin hat nicht stattgefunden, Pl&auml;ne liegen nicht vor und auch die Ver&auml;nderungen sind f&uuml;r sie nicht erkennbar. Dar&uuml;ber hinaus w&uuml;nscht sie ein Modell.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erinnert, dass man sich im Bereich der Bauleitplanung befindet. Die Anfertigung von Modellen war bisher nicht &uuml;blich und ist s. E. nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Den Forderungen des Gemeinderats (&Auml;nderung der Dachform, Verringerung der Traufh&ouml;he und der Baudichte) wurde nachgekommen.</p>
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Auch f&uuml;r <u>Stadtrat Baumann</u> liegt ein ordnungsgem&auml;&szlig; abgewickeltes Bebauungsplanverfahren vor. Er sieht keinen Grund, dem nicht zuzustimmen.</p>
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<u>R&ouml;wisch-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Wei&szlig;haar</u> erl&auml;utert die maximalen H&ouml;hen: Die H&ouml;he der vorderen drei Bauk&ouml;rper ist mit 12,50 m absolute H&ouml;he und das nord-&ouml;stliche Geb&auml;ude mit 9,50 m absolute H&ouml;he festgelegt.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> h&auml;lt den Wohnpark Ziegeleiweg f&uuml;r kein gutes Beispiel einer modernen Bebauung insbesondere hinsichtlich der Dichte.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> und R&ouml;wisch-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Wei&szlig;haar betonen, dass die &uuml;beraus schnelle Vermarktung eine anderes Sprache spreche.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> h&auml;lt die Beurteilung der Dichte einer Bebauung f&uuml;r subjektiv. Letztendlich entscheide die K&auml;uferin/ der K&auml;ufer.</p>
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&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erl&auml;utert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die &Ouml;rtlichen Bauvorschriften werden durch Deckbl&auml;tter entsprechend erg&auml;nzt.</p>
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<u>A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. </u><u>0194-02</u><u> &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;</u><br />
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro Lamparter-architekten, Crailsheim im M&nbsp;1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p>
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro Lamparter-architekten, Crailsheim im M&nbsp;1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p>
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<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;</u><br />
 
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect;10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom B&uuml;ro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs&shy;planes&nbsp; &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect;10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom B&uuml;ro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs&shy;planes &bdquo;Wohnpark Heimbach&ldquo;.<br />
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F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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(15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 17. August 2012, 09:09 Uhr

Sachvortrag:

siehe Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden

Architekt Lamparter berichtet über die Anregungen der Öffentlichkeit und Behörden:

Der Anregung der Anliegerinnen und Anlieger der Heimbacher Dorfstraße nach Abänderung der Flach- bzw. Pultdächer wurde entsprochen. Es werden nun Satteldächer erstellt. Die Traufhöhe wurde um 1 m nach unten korrigiert, die Grundflächenzahl wurde von 0,4 auf 0,35 zurückgenommen. Die Anzahl der Stellplätze beträgt 1,5 anstatt 1. Fußwege zur Beschützenden Werkstätte sind ausreichend vorhanden und werden durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Den Anregungen der Naturschutzbehörde wie auch der Wasserbehörde wurde entsprochen.

Stadtrat Dr. Pfisterer räumt ein, dass gewisse Anregungen der Nachbarschaft (Höhenreduzierung, Umsetzung Fußwege) aufgenommen wurden. Er regt an, die Reduzierungen planerisch darzulegen. Darüber hinaus ist ihm nicht klar, wie die 1,5 Stellplätze den Wohnungen zugeordnet werden können.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar berichtet aus der Praxis: Erfahrungsgemäß kaufen Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Wohnungen zwei Stellplätze, wovon sich mindestens einer in der Tiefgarage befindet.

Architekt Lamparter geht nochmals auf die Reduzierung der Grundflächenzahl ein: Der Wert von 0,35 wird knapp nicht erreicht. 0,35 ist angesichts den Vorgaben der LBO ein sehr moderater Wert, was eine sehr lockere Bebauung im Bereich der Mehrfamilienbebauung darstellt.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar zieht Vergleichszahlen heran: Das hier vorliegende Grundstück umfasst 6.300 qm, es soll mit vier Mehrfamilienhäusern und sieben Reihenhäusern bebaut werden. Im Vergleich hierzu: Im Ziegeleiweg beträgt die Grundstücksgröße 3.500 qm, ebenfalls vier Baukörper mit 38 Wohnungen, d. h. die sieben Reihenhäuser entstehen auf 2.800 qm.

Die Dichte der Bebauung ist nach Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann maßvoll. Die Landesplanung erwartet 70 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar im Durchschnitt; bei einer Einfamilienhausbebauung wie der Mittelhöhe oder An der Breiteich werden nur 42 Einwohnerinnen/Einwohner pro Hektar erreicht. Dies bedeutet, dass an anderer Stelle verdichtet gebaut werden muss, wofür sich dieses Grundstück sehr gut eignet.

Stadträtin Niemann kritisiert das Vorgehen. Ein zugesagter Vor-Ort-Termin hat nicht stattgefunden, Pläne liegen nicht vor und auch die Veränderungen sind für sie nicht erkennbar. Darüber hinaus wünscht sie ein Modell.

Oberbürgermeister Pelgrim erinnert, dass man sich im Bereich der Bauleitplanung befindet. Die Anfertigung von Modellen war bisher nicht üblich und ist s. E. nicht verhältnismäßig. Den Forderungen des Gemeinderats (Änderung der Dachform, Verringerung der Traufhöhe und der Baudichte) wurde nachgekommen.

Auch für Stadtrat Baumann liegt ein ordnungsgemäß abgewickeltes Bebauungsplanverfahren vor. Er sieht keinen Grund, dem nicht zuzustimmen.

Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar erläutert die maximalen Höhen: Die Höhe der vorderen drei Baukörper ist mit 12,50 m absolute Höhe und das nord-östliche Gebäude mit 9,50 m absolute Höhe festgelegt.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält den Wohnpark Ziegeleiweg für kein gutes Beispiel einer modernen Bebauung insbesondere hinsichtlich der Dichte.

Oberbürgermeister Pelgrim und Röwisch-Geschäftsführer Weißhaar betonen, dass die überaus schnelle Vermarktung eine anderes Sprache spreche.

Stadtrat Neidhardt hält die Beurteilung der Dichte einer Bebauung für subjektiv. Letztendlich entscheide die Käuferin/ der Käufer.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften werden durch Deckblätter entsprechend ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0194-02 „Wohnpark Heimbach“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim im M 1: 500 vom 10.04.2012 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wohnpark Heimbach“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 10.04.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes „Wohnpark Heimbach“.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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