§ 152 - 7 D. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Neuaufnahme von Flächen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Inhalt der 7D. Fortschreibung sind die Neuausweisung von Zuwachsflächen sowie Berichtigungen und Parallelverfahren von bereits zur Satzung beschlossener Bebauungspläne oder im Verfahren befindlicher Bebauungspläne.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer öffentliche Auslegung statt.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 über die Planung informiert. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26 Stellungnahmen ein, die in der angefügten Anlage mit Abwägungsvorschlägen dargestellt werden.

Darüber hinaus haben sich nach der Aufstellung der 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes am 29.03.2012 im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft weitere Entwicklungen abgezeichnet. Die Verwaltung schlägt daher folgende Flächen für eine Aufnahme in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplanes vor:

10.30 Waldfriedhof Photovoltaik

Innerhalb des Waldfriedhofes soll eine Fläche von insgesamt 2 ha für Photovoltaik dargestellt werden. 0,2 ha dieser Fläche liegen auf Gemarkung Schwäbisch Hall (10.30) und 1,8 ha auf Gemarkung der Gemeinde Michelfeld (30.30). Die Fläche wird für eine Nutzung als Friedhof nicht benötigt und ist bereits erschlossen. Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldfriedhof“ festgesetzt. Im Bebauungsplan Streifleswald der Gemeinde Michelfeld ist das Plangebiet ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Waldfriedhof“ ausgewiesen. Bereits in der 7B. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2008 sollte die Fläche als Photovoltaikfläche aufgenommen werden.

Nach Bedenken sowohl des Regierungspräsidiums Stuttgart als auch des Regionalverbandes Heilbronn-Franken wurde die Fläche durch Beschluss des Gemeinderates aus dem Verfahren genommen. Wesentliche Bedenken bestanden damals vor allem darin, dass die geplante Darstellung mit den Zielen der Raumplanung unvereinbar sei, da die Fläche im Regionalplan als „Regionaler Grünzug“ dargestellt ist.

Nach wie vor gibt es Interessenten, die die Fläche als Photovoltaikfläche entwickeln möchten. Im Zuge der immer wichtiger werdenden Bedeutung des Einsatzes von Regenerativen Energien und dem erklärten Ziel der Landesregierung diese verstärkt zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, diese Fläche in das Verfahren zur 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Die Gemeinde Michelfeld möchte für ihren Bereich der Gemarkungsfläche (Nr. 30.30) einen gleich lautenden Beschluss fassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Anlage: Lageplan

10.28 Erweiterung Reitverein Freizeitanlage Teurershof

Der Reitverein Schwäbisch Hall hat beantragt die Fläche westlich der bereits geplanten Neuausweisung ebenfalls als Sondergebiet Reitverein auszuweisen und in das Verfahren aufzunehmen. Die Fläche hat eine Größe von 0,5 ha und ist im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Der Reitverein führt aus, dass er die Fläche für weitere bauliche Nutzungen benötigt. Angedacht sind bauliche Nutzungen wie Bergehalle, Offenstall und Longierhalle. Es ist geplant die Maßnahmen mittelfristig zu realisieren. Sie ist nach Ansicht des Reitvereins nur auf dieser Fläche zu realisieren.

Anlage: Lageplan

 

Gailenkirchen

13.27 Brunnenteich

Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt es sich um eine Fläche, die schon derzeit durchgehend locker bebaut ist, im Flächennutzungsplan aber als Außenbereich dargestellt ist. Städtebaulich wird es für sinnvoll erachtet, die Fläche entsprechend ihrer jetzt schon vorhandenen Nutzung als Wohnbaufläche auszuweisen. Die Neuausweisung hat ein Flächengehalt von 0,7 ha und grenzt unmittelbar an die, im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan schon als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zwischen Weingasse und Brunnenteichstraße an. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fläche entsprechend dem beigefügten Lageplan in das weitere Verfahren aufzunehmen. Der Ortschaftsrat führt derzeit im Umlaufverfahren eine Vorberatung durch. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Anlage: Lageplan

13. 10 Büchelhalde

Im Rahmen der Aufstellung der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hatte der Ortschaftsrat Gailenkirchen die Ausweisung einer Fläche östlich der bestehenden Flursiedlung als Wohnbaufläche beantragt. Der Gemeinderat hat nach mehrfachen Beratungen die Aufnahme dieser Fläche in das Verfahren mehrheitlich abgelehnt, da eine Änderung der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes erforderlich gewesen wäre.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 mehrheitlich beschlossen, den Antrag auf Aufnahme der Fläche in die 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erneut im Gemeinderat einzubringen.

In einer Stellungnahme des Bau- und Umweltamtes des Landratsamtes Schwäbisch Hall zur Frage einer möglichen Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes in diesem Teilbereich, führt dieses u. a. aus: „Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zufahrt zu diesem neuen Baugebiet schwierig gestaltet. Dies wird wohl erhebliche Eingriffswirkungen mit sich bringen. Ob diese Eingriffswirkungen in einem entsprechenden Verhältnis zur Gewinnung weiterer Wohnbebauung stehen, muss noch geprüft werden.
Es muss diskutiert werden, ob ein geringer Zuwachs an Wohnbebauung, der nach den Aussagen der Stadtverwaltung ja dann der letzte in Gailenkirchen sein müsste, die Aufhebung des dortigen Landschaftsschutzgebietes rechtfertigt. Auch müssten im Vorfeld eines Aufhebungsverfahren die notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen vorgenommen werden, weil auch der Artenschutz ein wesentliches Abwägungsmoment bei der Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist.“

Außerdem wird eine entsprechende Untersuchung gefordert, die belegt, dass es keine weiteren Baumöglichkeiten in Gailenkirchen gibt.

Anlage: Lageplan

 

Hessental

15.31 Erweiterung Karl-Kurz-Gelände

Zwischen der im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan bereits dargestellten Gewerbegebietsfläche des Karl-Kurz-Geländes und dem auf Gemarkung Michelbach bis zur Gemarkungsgrenze bereits rechtsverbindlich dargestellten Gewerbegebiet, befindet sich eine ca. 2 ha große Fläche, die als Außenbereich dargestellt ist. Im Zuge eines möglichen Interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Michelbach erscheint es sinnvoll diese Fläche als Gewerbegebiet darzustellen. Es wird vorgeschlagen die Fläche in das weitere Verfahren aufzunehmen.

Anlage: Lageplan

 

Sulzdorf

16.26 Klinge

Am 23.05.2012 hat der Gemeinderat beschlossen, diese Fläche in das weitere Verfahren zur 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Um die gesamte Flächenbilanz nicht weiter zu belasten, schlägt die Verwaltung vor diese Fläche erst in eine später folgende Fortschreibung einzubringen.

Anlage: Lageplan

16.29 „Solarpark Dörrenzimmern“

Von Seiten eines privaten Eigentümers wurde beantragt die im beigefügten Lageplan dargestellte Fläche von 7,4 ha als Photovoltaikfläche auszuweisen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird den Wunsch noch vorberaten, das Ergebnis wird mündlich vorgetragen.

Anlage: Lageplan

Weitere Anlagen:

Anlage: Abwägungsvorschläge

Anlage: Lageplan Zwischen Johanniter- u. Salinenstraße

Anlage. Lageplan Im Bühl/ Grabenäcker Weckrieden

Anlage: Lageplan Heimbach/ westl. Ortsrand

Anlage: Lageplan Sauhöhe Sulzdorf

Anlage. Lageplan Ortsmittel Gelbingen

 

Oberbürgermeister Pelgrim und Fachbereichleiter Planen und Bauen Neumann berichten von weiteren Abstimmungen. Der Gemeinderat hat die Aufnahme der Büchelhalde als Wohngebiet bereits abgelehnt. Die Verwaltung möchte dieses Wohnbaugebiet jedoch wieder aufnehmen - da dies auch dem Wunsch des Ortschaftsrats Gailenkirchen entspricht.

Fachbereichleiter Planen und Bauen Neumann berichtet, dass in Gesprächen mit der Landesplanung und dem Regionalverband erreicht werden konnte, dass für Schwäbisch Hall mehr Wohnbauflächen aufgrund des Wohnbedarfs ausgewiesen werden können.
Er führt zu den einzelnen Flächen aus:

10.30 - Waldfriedhof Photovoltaik

Wiederaufnahme der Fläche 30.30 im Bereich des Waldfriedhofs für Photovoltaik.

10.28 - Erweiterung Reitverein/ Freizeitanlage Teurershof

Ausweisung der Fläche 10.28 als Sondergebiet Freizeit für den Reitverein Schwäbisch Hall.

13.27 - Brunnenteich, Gailenkirchen

Neuausweisung Wohnbaufläche W entsprechend der tatsächlichen Nutzung.

13.10 - Büchelhalde, Gailenkirchen

Dem Wunsch des Ortschaftsrats Gailenkirchen soll gefolgt werden. Es soll eine Neuausweisung Wohnbaufläche erfolgen, da in Gailenkirchen nur noch ca. fünf Wohnbauplätze zur Verfügung stehen.

Ortsvorsteher Pawlitzki spricht sich für die Ausweisung dieser Fläche als Wohnbaufläche aus. Er möchte mit dieser Maßnahme dem demographischen Wandel vorbeugen und auch den weiteren Bestand von Kindertageseinrichtungen und Grundschule sichern.

15.31 - Erweiterung Karl-Kurz-Gelände

Die Gewerbegebietsflächen im Karl-Kurz-Gelände und die der Gemeinde Michelbach sollen arrondiert werden. Mit dieser Maßnahme verbessert sich sowohl die Situation von Gewerbegebieten der Gemeinde Michelbach wie auch die Vermarktung des Karl-Kurz-Geländes.

16.26 - Klinge, Sulzdorf

Ortsvorsteher und Stadtrat Frank wünscht, dass diese Freifläche als Wohnbaufläche ausgewiesen wird.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann hat Bedenken mit dieser Maßnahme den Ausgleich zu gefährden.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, einen Grundstückskauf über die Stadt respektive das Hospital anzustreben, da diese Flächen momentan am Markt sind.

Die Neuausweisung der Fläche als Wohnbaufläche soll erfolgen.

16.29 - Solarpark Dörrenzimmern

Die Neuausweisung der Fläche soll in Erneuerbare Energien Photovoltaik erfolgen. Die Neuausweisung erfolgt aufgrund einer Privatinitiative - ein Landwirt möchte in Photovoltaik investieren. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird in seiner Sitzung am 24.07.12 sein Votum hierzu abgeben.

B_10.1 - Zwischen Johanniter- und Salinenstraße

Geringfügige Vergrößerung der Sonderbaufläche Polizei und Behörden.

18.23 - Im Brühl I/ 18.24 - Im Brühl II/ 18.25 - Grabenäcker, Weckrieden

Sowohl das Landwirtschaftsamt wie auch der Ortschaftsrat Weckrieden erhebt schwere Bedenken einer Ausweisung in „M“. Dies gilt insbesondere für die Nr. 18.25, da sich dort ein aktiver Landwirt befindet.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt spricht sich für die Aufnahme der Fläche aus, da die Infrastruktur erhalten bleiben soll. Insbesondere sollen Nebenerwerbslandwirte die Möglichkeit haben, an der Hofstelle zu bauen.

Herr Plieninger bekräftigt die Bedenken seitens des Landwirtschaftsamts, welches sich regelmäßig gegen Einschränkungen der Betriebstätigkeit von Landwirten ausspricht.

Ergebnis: Aufnahme der Fläche 18.23- Im Brühl I und 18.24 - Im Brühl II in Mischbaufläche, eine Ausnahme erfolgt in der Fläche 18.24 - Im Brühl II bezüglich des Bolzplatzes. Für die Fläche 18.25 - Grabenäcker wird es keine Neuausweisung geben.

10.18 - Heimbach, westlicher Ortsrand

Aufgrund von Naturschutz und artenschutzrechtlichen Bedenken wird die 0,9 ha große Fläche nicht in Mischgebiet umgewandelt. Die Einwände des Naturschutzes sind hier nicht abwägbar.

16.17 - Gewerbegebiet Sauhöhe, Sulzdorf

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass es in Sulzdorf wenig wirtschaftlich zu nutzende Fläche gibt. Er möchte kleineren aufstrebenden Betrieben die Möglichkeit geben, sich dort anzusiedeln. Daher soll eine Neuausweisung in „G“ erfolgen.

14.13 - Ortsmitte Gelbingen

Die Flächen der alten Kegelbahn westlich der B 19 sollten ursprünglich in Mischbauflächen umgewandelt werden. Da das Landratsamt und das Denkmalamt erhebliche Bedenken geäußert haben bleibt diese Fläche Grünfläche.

Stadtrat Reber unterstützt die Ausweisung der Büchelhalde als Wohnbaufläche. Gailenkirchen hat genügend Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Wege der Westumfahrung zur Verfügung gestellt. Auch die Bürgerversammlung hat den Bedarf an Wohnbauplätzen bestätigt. Er spricht sich außerdem für die Ausweisung in Erneuerbare Energien Photovoltaik in Sulzdorf aus, da den Landwirten weitere Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden müssen.

Stadtrat Wanner hinterfragt, ob die Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Wertstoffhof im Westen der Stadt noch aktuell ist.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass sowohl Stadt als auch der Landkreis an der Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Wertstoffhof an dieser Stelle festhalten.

Stadtrat Bay erwartet für die Umwandlung der Flächen 16.26 - Klinge, Sulzdorf keine Schwierigkeiten mit dem Landwirtschaftsamt, da es sich um kleinparzellige Grundstücke handelt.

Stadtrat Vogt bittet, die Themenbereiche Erneuerbare Energien Photovoltaik Dörrenzimmern sowie die Ausweisung der Wohnbaufläche im Bereich Büchelhalde, Gailenkirchen, aus der Abstimmung herauszunehmen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf hat - anderenfalls wird es zu Enthaltungen kommen.

Oberbürgermeister Pelgrim folgt der Bitte von Stadtrat Vogt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisungen 10.28 Erweiterung Reitverein, 15.31 Erweiterung Karl-Kurz Gelände, 13.27 Brunnenteich Gailenkirchen und 16.26 Klinge Sulzdorf, 18.23 - Im Brüh I, 18.24 - Im Brühl II, 18.25 - Grabenäcker Weckrieden in das weitere Verfahren zur Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
    Über die Flächen und 16.29 Solarpark Dörrenzimmern und 13.10 Büchelhalde Gailenkirchen wird in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.07.12 entschieden.

    Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.

    Das Planungsbüro Käser & Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB) entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses beauftragt.
    (einstimmig - 22 -)
     
  2. Über die vorgebrachten Anregungen (14.13 Ortsmitte Gelbingen, B_10.1 Zwischen Johanniter- und Salinenstraße, 10.30 Waldfriedhof Photovoltaik, 10.18 Heimbach, 16.17 Sauhöhe Sulzdorf) wird wie vorgeschlagen entschieden.
    (18 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
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