§ 2 - 7 D. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Neuaufnahme von Flächen - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. August 2012, 08:48 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 29.03.2012 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Inhalt der 7D Fortschreibung sind die Neuausweisung von Zuwachsflächen sowie Berichtigungen und Parallelverfahren von bereits zur Satzung beschlossener Bebauungspläne oder im Verfahren befindlicher Bebauungspläne.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer öffentliche Auslegung statt. Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 über die Planung informiert. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 26 Stellungnahmen ein, die in der angefügten Anlage mit Abwägungsvorschlägen dargestellt werden.

Darüber hinaus haben sich nach der Aufstellung der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, am 29.03.2012 im Gemeinsamen Ausschuss, weitere Entwicklungen  abgezeichnet. Die Verwaltung schlägt daher folgende Flächen für eine Aufnahme in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplanes vor:

10.30 Waldfriedhof Photovoltaik
Inerhalb des Waldfriedhofes soll eine Fläche von insg. 2 ha als Fläche für Photovoltaik dargestellt werden. 0,2 ha dieser Fläche liegen auf Gemarkung Schwäbisch Hall (10.30) und 1,8 ha auf Gemarkung der Gemeinde Michelfeld (30.30). Die Fläche wird für eine Nutzung als Friedhof nicht benötigt und ist bereits erschlossen. Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof festgesetzt. Im Bebauungsplan Streifleswald der Gemeinde Michelfeld ist das Plangebiet ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof ausgewiesen. Bereits in der 7B Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2008 sollte die Fläche als Photovoltaikfläche aufgenommen werden.

Nach Bedenken sowohl des Regierungspräsidiums Stuttgart als auch des Regionalverbandes Heilbronn-Franken wurde die Fläche durch Beschluss des Gemeinderates aus dem Verfahren genommen. Wesentliche Bedenken bestanden damals vor allem darin, dass die geplante Darstellung mit den Zielen der Raumplanung unvereinbar sei, da die Fläche im Regionalplan als „Regionaler Grünzug“ dargestellt ist.
Nach wie vor gibt es Interessenten, die die Fläche als Photovoltaikfläche entwickeln möchten. Im Zuge der immer wichtiger werdenden Bedeutung des Einsatzes von Regenerativen Energien und dem erklärten Ziel der Landesregierung diese verstärkt zu fördern, schlägt die Verwaltung vor, diese Fläche in das Verfahren zur 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Die Gemeinde Michelfeld möchte für ihren Bereich der Gemarkungsfläche (Nr. 30.30) einen gleichlautenden Beschluss fassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Anlage: Lageplan


10.28 Erweiterung Reitverein Freizeitanlage Teurershof
Der Reitverein Schwäbisch Hall hat beantragt die Fläche westlich der bereits geplanten Neuausweisung ebenfalls als Sondergebiet Reitverein auszuweisen und in das Verfahren aufzunehmen. Die Fläche hat eine Größe von 0,5 ha und ist im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Der Reitverein führt aus, dass er die Fläche für weitere bauliche Nutzungen benötigt. Angedacht sind bauliche Nutzungen wie Bergehalle, Offenstall und Longierhalle. Es ist geplant die Maßnahmen mittelfristig zu realisieren. Sie ist nach Ansicht des Reitvereins nur auf dieser Fläche zu realiseren.

Anlage: Lageplan

 

Gottwollshausen

13.27 Brunnenteich
Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt es sich um eine Fläche, die schon derzeit durchgehend locker bebaut ist, im Flächennutzungsplan aber als Außenbereich dargestellt ist. Städtebaulich wird es für sinnvoll erachtet, die Fläche entsprechend ihrer jetzt schon vorhandenen Nutzung als Wohnbaufläche auszuweisen. Die Neuausweisung hat ein Flächengehalt von 0,7 ha und grenzt unmittelbar an die, im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan schon als Wohnbaufläche dargestellte Fläche zwischen Weingasse und Brunnenteichstraße an. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fläche entsprechend dem beigefügten Lageplan in das weitere Verfahren aufzunehmen. Der Ortschaftsrat führt derzeit im Umlaufverfahren eine Vorberatung durch. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Anlage: Lageplan

13. 10 Büchelhalde
Im Rahmen der Aufstellung der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hatte der Ortschaftsrat Gailenkirchen die Ausweisung einer Fläche östlich der bestehenden Flursiedlung als Wohnbaufläche beantragt. Der Gemeinderat hat nach mehrfachen Beratungen die Aufnahme dieser Fläche in das Verfahren mehrheitlich abgelehnt, da eine Änderung der Gebietskulisse des Landschaftsschutzgebietes erforderlich gewesen wäre.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat in seiner Sitzung vom 10.05.2012 mehrheitlich beschlossen, den Antrag auf Aufnahme der Fläche in die 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erneut im Gemeinderat einzubringen.

In einer Stellungnahme des Bau- und Umweltamtes des Landratsamtes Schwäbisch Hall zur  Frage einer möglichen Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes in diesem Teilbereich, führt dieses u. a. aus: „Auch ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zufahrt zu diesem neuen Baugebiet schwierig gestaltet. Dies wird wohl erhebliche Eingriffswirkungen mit sich bringen. Ob diese Eingriffswirkungen in einem entsprechenden Verhältnis zur Gewinnung weiterer Wohnbebauung stehen, muss noch geprüft werden.
Es muss diskutiert werden, ob ein geringer Zuwachs an Wohnbebauung, der nach den Aussagen der Stadtverwaltung ja dann der letzte in Gailenkirchen sein müsste, die Aufhebung des dortigen Landschaftsschutzgebietes rechtfertigt. Auch müssten im Vorfeld eines Aufhebungsverfahren die notwendigen artenschutzrechtlichen Untersuchungen vorgenommen werden, weil auch der Artenschutz ein wesentliches Abwägungsmoment bei der Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist.“ Außerdem wird eine entsprechende Untersuchung gefordert, die belegt, dass es keine weiteren Baumöglichkeiten in Gailenkirchen gibt.

Anlage: Lageplan

 

Hessental

15.31 Erweiterung Karl-Kurz-Gelände
Zwischen der im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan bereits dargestellten Gewerbegebietsfläche des Karl-Kurz Geländes und dem auf Gemarkung Michelbach bis zur Gemarkungsgrenze bereits rechtsverbindlich dargestellten Gewerbegebiet, befindet sich eine ca. 2 ha große Fläche, die als Außenbereich dargestellt ist. Im Zuge eines möglichen Interkommunalen Gewerbegebietes mit der Gemeinde Michelbach erscheint es sinnvoll diese Fläche als Gewerbegebiet darzustellen. Es wird vorgeschlagen die Fläche in das weitere Verfahren aufzunehmen.

Anlage: Lageplan

 

Sulzdorf

16. 26 Klinge
Am 23.05.2012 hat der Gemeinderat beschlossen, diese Fläche in das weitere Verfahren zur 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Um die gesamte Flächenbilanz nicht weiter zu belasten, schlägt die Verwaltung vor diese Fläche erst in eine später folgende Fortschreibung einzubringen.

Anlage: Lageplan

16.29 „Solarpark Dörrenzimmern“
Von Seiten eines privaten Eigentümers wurde beantragt die im beigefügten Lageplan dargestellte Fläche von 7,4 ha als Photovoltaikfläche auszuweisen. Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird den Wunsch noch vorberaten, das Ergebnis wird mündlich vorgetragen.

Anlage: Lageplan

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Anlage: Abwägungsvorschläge

Anlage: Lageplan Zwischen Johanniter- u. Salinenstraße

Anlage. Lageplan Im Bühl/ Grabenäcker Weckrieden

Anlage: Lageplan Heimbach/ westl. Ortsrand

Anlage: Lageplan Sauhöhe Sulzdorf

Anlage. Lageplan Ortsmittel Gelbingen

Beschluss:

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen, entschieden. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Neuausweisungen 10.30 Waldfriedhof Photovoltaik, 10.28 Erweiterung Reitverein, 13.27 Brunnenteich, 13.10 Büchelhalde, 15.31 Erweiterung Karl-Kurz Gelände und 16.29 Solarpark Dörrenzimmern, in das weitere Verfahren zur Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Die Fläche 16.26 Klinge Sulzdorf wird für ein späteres Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zurückgestellt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.

Das Planungsbüro Käser + Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB), entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses, beauftragt.

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