2286162/meetingminutes/2430248/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 17.08.2012 08:54, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=2430248|paragraph-attribute-mm_id=2286162|paragraph-attribute-number=1|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=1|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=236/12|paragraph-attribute-title=8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände - VORBERATUNG - |paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=2430248|paragraph-attribute-mm_id=2286162|paragraph-attribute-number=151|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=151|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=236/12|paragraph-attribute-title=8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände |paragraph-attribute-statement=<p align="JUSTIFY">
Am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2277782/meetingminutes/2284765/paragraph 28.11.2011] hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall die Aufstellung der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes beschlossen. Diese 8. Fortschreibung hatte den Titel &bdquo;Teilfortschreibung Erneuerbare Energien&ldquo;. Formuliertes Ziel war die Fl&auml;chenausweisung f&uuml;r Windenergie, Solaranlagen und Biogasanlagen. Tats&auml;chlich wurden bisher entsprechend dem Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft bei der durchgef&uuml;hrten fr&uuml;hzeitigen Auslegung und fr&uuml;hzeitigen Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange nur die vier m&ouml;glichen Windpotentialfl&auml;chen als Untersuchungsr&auml;ume dargestellt.</p>
+
Am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2277782/meetingminutes/2284765/paragraph 28.11.2011] hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall die Aufstellung der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes beschlossen. Diese 8. Fortschreibung hatte den Titel &bdquo;Teilfortschreibung Erneuerbare Energien&ldquo;. Formuliertes Ziel war die Fl&auml;chenausweisung f&uuml;r Windenergie, Solaranlagen und Biogasanlagen. Tats&auml;chlich wurden bisher entsprechend dem Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft bei der durchgef&uuml;hrten fr&uuml;hzeitigen Auslegung und fr&uuml;hzeitigen Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange nur die vier m&ouml;glichen Windpotentialfl&auml;chen als Untersuchungsr&auml;ume dargestellt.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Die fr&uuml;hzeitige B&uuml;rgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer &ouml;ffentliche Auslegung statt. Von Seiten der <strong>B&uuml;rgerschaft</strong> gingen <u>keine Bedenken</u> oder Anregungen ein.</p>
 
Die fr&uuml;hzeitige B&uuml;rgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer &ouml;ffentliche Auslegung statt. Von Seiten der <strong>B&uuml;rgerschaft</strong> gingen <u>keine Bedenken</u> oder Anregungen ein.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 &uuml;ber die Planung informiert. Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> gingen insgesamt <u>25 Stellungnahmen</u> ein, die in der angef&uuml;gten Anlage mit Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen dargestellt werden.</p>
 
Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 &uuml;ber die Planung informiert. Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> gingen insgesamt <u>25 Stellungnahmen</u> ein, die in der angef&uuml;gten Anlage mit Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen dargestellt werden.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Aus den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen ergeben sich Ver&auml;nderungen bzw. Pr&auml;zisierungen der bisher dargestellten Untersuchungsr&auml;ume f&uuml;r Windenergienutzung. Diese konkretisierten Fl&auml;chen werden in den angeh&auml;ngten Pl&auml;nen dargestellt. Eine Vorberatung in den jeweils betroffenen Ortschaftsr&auml;ten konnte aufgrund des engen Zeitkorridores nicht erfolgen. Aufgrund der nun folgenden &ouml;ffentlichen Auslegung besteht jedoch noch ausreichend Zeit f&uuml;r eine Beratung im Ortschaftsrat.</p>
 
Aus den Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen ergeben sich Ver&auml;nderungen bzw. Pr&auml;zisierungen der bisher dargestellten Untersuchungsr&auml;ume f&uuml;r Windenergienutzung. Diese konkretisierten Fl&auml;chen werden in den angeh&auml;ngten Pl&auml;nen dargestellt. Eine Vorberatung in den jeweils betroffenen Ortschaftsr&auml;ten konnte aufgrund des engen Zeitkorridores nicht erfolgen. Aufgrund der nun folgenden &ouml;ffentlichen Auslegung besteht jedoch noch ausreichend Zeit f&uuml;r eine Beratung im Ortschaftsrat.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Die Pr&auml;zisierung der Untersuchungsr&auml;ume ergeben sich neben der Abpr&uuml;fung von Ausschlusskriterien wie z. B. Bann- und Schonwald, oder Flugplatz Schw&auml;bisch Hall (siehe hierzu auch die Abw&auml;gungsvorschl&auml;ge), auch aus den angenommenen Mindestabstandsfl&auml;chen zu den Siedlungen.</p>
 
Die Pr&auml;zisierung der Untersuchungsr&auml;ume ergeben sich neben der Abpr&uuml;fung von Ausschlusskriterien wie z. B. Bann- und Schonwald, oder Flugplatz Schw&auml;bisch Hall (siehe hierzu auch die Abw&auml;gungsvorschl&auml;ge), auch aus den angenommenen Mindestabstandsfl&auml;chen zu den Siedlungen.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
Aus immissionsschutzrechtlichen Gr&uuml;nden sind durch Windkraftanlagen Mindestabst&auml;nde zu Siedlungen, insbesondere zu Wohnnutzungen, einzuhalten. Als Grundlage f&uuml;r die Festlegung von Konzentrationszonen werden die Immissionsrichtwerte der &bdquo;Technischen Anleitung zum Schutz gegen L&auml;rm&ldquo;&nbsp; (TA L&auml;rm) auf der Basis von heute g&auml;ngigen Anlagentypen herangezogen.</p>
+
Aus immissionsschutzrechtlichen Gr&uuml;nden sind durch Windkraftanlagen Mindestabst&auml;nde zu Siedlungen, insbesondere zu Wohnnutzungen, einzuhalten. Als Grundlage f&uuml;r die Festlegung von Konzentrationszonen werden die Immissionsrichtwerte der &bdquo;Technischen Anleitung zum Schutz gegen L&auml;rm&ldquo; (TA L&auml;rm) auf der Basis von heute g&auml;ngigen Anlagentypen herangezogen.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Analog zur Abstufung in der TA L&auml;rm wird daher der Abstand zu jeweils planungsrechtlich festgesetzten Wohnbaufl&auml;chen (W), gemischten Baufl&auml;chen (M) und zu gewerblichen Baufl&auml;chen (G) unterschieden. Einzelh&auml;user oder Splittersiedlungen im Au&szlig;enbereich werden hinsichtlich des Schutzabstandes wie gemischte Baufl&auml;chen behandelt. Die zu ber&uuml;cksichtigen Abst&auml;nde sind in der nachfolgend dargestellten Tabelle enthalten.</p>
 
Analog zur Abstufung in der TA L&auml;rm wird daher der Abstand zu jeweils planungsrechtlich festgesetzten Wohnbaufl&auml;chen (W), gemischten Baufl&auml;chen (M) und zu gewerblichen Baufl&auml;chen (G) unterschieden. Einzelh&auml;user oder Splittersiedlungen im Au&szlig;enbereich werden hinsichtlich des Schutzabstandes wie gemischte Baufl&auml;chen behandelt. Die zu ber&uuml;cksichtigen Abst&auml;nde sind in der nachfolgend dargestellten Tabelle enthalten.</p>
 
<table cellpadding="7" cellspacing="0" width="100%">
 
<table cellpadding="7" cellspacing="0" width="100%">
 +
 +
 +
 +
 
 
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="8">
 
<td height="8">
<p style="margin-left:-0.06cm;">
+
<p>
 
<strong>Siedlungen:</strong></p>
 
<strong>Siedlungen:</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 28: Zeile 32:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="9">
 
<td height="9">
<p style="margin-left:-0.06cm;">
+
<p>
 
Wohnbaufl&auml;chen (W im FNP)</p>
 
Wohnbaufl&auml;chen (W im FNP)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 38: Zeile 42:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="9">
 
<td height="9">
<p style="margin-left:-0.06cm;">
+
<p>
 
Gemischte Baufl&auml;chen (M im FNP), Einzelh&auml;user u. Splittersiedlungen</p>
 
Gemischte Baufl&auml;chen (M im FNP), Einzelh&auml;user u. Splittersiedlungen</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 48: Zeile 52:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="9">
 
<td height="9">
<p style="margin-left:-0.06cm;">
+
<p>
 
Gewerbliche Baufl&auml;chen (G)</p>
 
Gewerbliche Baufl&auml;chen (G)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 58: Zeile 62:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td height="8">
 
<td height="8">
<p style="margin-left:-0.06cm;">
+
<p>
 
(dementsprechend auch Darstellung der Abst&auml;nde von Siedlungen in Nachbargemeinden)</p>
 
(dementsprechend auch Darstellung der Abst&auml;nde von Siedlungen in Nachbargemeinden)</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 68: Zeile 72:
 
 
 
</table>
 
</table>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Der Windenergieerlass empfiehlt f&uuml;r die Fl&auml;chennutzungsplanung der Gemeinden einen Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten als Orientierungsrahmen.</p>
 
Der Windenergieerlass empfiehlt f&uuml;r die Fl&auml;chennutzungsplanung der Gemeinden einen Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten als Orientierungsrahmen.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Der Gemeinde steht es jedoch frei, auch gr&ouml;&szlig;ere Mindestabstand festzulegen, die jedoch begr&uuml;ndet werden m&uuml;ssen. So w&auml;re zum Beispiel denkbar einen Mindestabstand plus einen &bdquo;Vorsorgeabstand&ldquo; f&uuml;r zuk&uuml;nftige, heute noch nicht bekannte, Siedlungserweiter&shy;ungen anzunehmen. Das Landratsamt Schw&auml;bisch Hall rechnet z. B. momentan zu den Mindestabst&auml;nden der TA L&auml;rm 200 m als &bdquo;Vorsorgeabstand&ldquo; dazu. Die Gemeinde Mainhardt hat f&uuml;r ihren Fl&auml;chennutzungsplan derzeit einen f&uuml;r Wohnbaufl&auml;chen (W) und Mischbaufl&auml;chen (M) einheitlichen Abstand von 900 m (700 m + 200 m) angenommen.</p>
 
Der Gemeinde steht es jedoch frei, auch gr&ouml;&szlig;ere Mindestabstand festzulegen, die jedoch begr&uuml;ndet werden m&uuml;ssen. So w&auml;re zum Beispiel denkbar einen Mindestabstand plus einen &bdquo;Vorsorgeabstand&ldquo; f&uuml;r zuk&uuml;nftige, heute noch nicht bekannte, Siedlungserweiter&shy;ungen anzunehmen. Das Landratsamt Schw&auml;bisch Hall rechnet z. B. momentan zu den Mindestabst&auml;nden der TA L&auml;rm 200 m als &bdquo;Vorsorgeabstand&ldquo; dazu. Die Gemeinde Mainhardt hat f&uuml;r ihren Fl&auml;chennutzungsplan derzeit einen f&uuml;r Wohnbaufl&auml;chen (W) und Mischbaufl&auml;chen (M) einheitlichen Abstand von 900 m (700 m + 200 m) angenommen.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
In Absprache mit der Verwaltung hat das beauftragte Ingenieurb&uuml;ro K&auml;ser &amp; Reiner die in der Tabelle dargestellten Mindestabstandsfl&auml;chen der TA L&auml;rm angenommen und in die Pl&auml;ne eingearbeitet.</p>
 
In Absprache mit der Verwaltung hat das beauftragte Ingenieurb&uuml;ro K&auml;ser &amp; Reiner die in der Tabelle dargestellten Mindestabstandsfl&auml;chen der TA L&auml;rm angenommen und in die Pl&auml;ne eingearbeitet.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Einhaltung dieser Mindestabst&auml;nde noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsf&auml;higkeit des konkreten Vorhabens ergibt, die erforderlichen Abst&auml;nde k&ouml;nnen je nach Anlagenart usw. deutlich h&ouml;her sein.</p>
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Einhaltung dieser Mindestabst&auml;nde noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsf&auml;higkeit des konkreten Vorhabens ergibt, die erforderlichen Abst&auml;nde k&ouml;nnen je nach Anlagenart usw. deutlich h&ouml;her sein.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
Wie oben beschrieben wurde f&uuml;r das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bisher nur Fl&auml;chen f&uuml;r m&ouml;gliche Windenergienutzungen untersucht. Um eine rechtssichere Darstellung von m&ouml;glichen Konzentrationsfl&auml;chen f&uuml;r Photovoltaik- und Biogasanlagen zu gew&auml;hrleisten, w&auml;re wie bei der Windenergienutzung eine fl&auml;chendeckende Untersuchung des gesamten Fl&auml;chennutzungsplangebietes der Verwaltungsgemeinschaft notwendig. Dies ist aufgrund der vorgegebenen Zeitachsen nicht m&ouml;glich und w&uuml;rde die Ausweisung von Windenergiefl&auml;chen gef&auml;hrden. Es wird daher vorgeschlagen die 8. Fortschreibung des Fl&auml;chen&shy;nutzungsplanes als reine &bdquo;Teilfortschreibung Windenergie&ldquo; weiter zu f&uuml;hren und die schon bekannten gew&uuml;nschten Photovoltaik- und Biogasanlagenfl&auml;chen als m&ouml;gliche Einzelfl&auml;chen in die Fortschreibung 7D, wie ja schon bereits erfolgt, aufzunehmen.</p>
+
Wie oben beschrieben wurde f&uuml;r das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungs&shy;gemeinschaft bisher nur Fl&auml;chen f&uuml;r m&ouml;gliche Windenergienutzungen untersucht. Um eine rechtssichere Darstellung von m&ouml;glichen Konzentrationsfl&auml;chen f&uuml;r Photovoltaik- und Biogasanlagen zu gew&auml;hrleisten, w&auml;re wie bei der Windenergienutzung eine fl&auml;chendeckende Untersuchung des gesamten Fl&auml;chennutzungsplangebietes der Verwaltungsgemeinschaft notwendig. Dies ist aufgrund der vorgegebenen Zeitachsen nicht m&ouml;glich und w&uuml;rde die Ausweisung von Windenergiefl&auml;chen gef&auml;hrden. Es wird daher vorgeschlagen die 8. Fortschreibung des Fl&auml;chen&shy;nutzungsplanes als reine &bdquo;Teilfortschreibung Windenergie&ldquo; weiter zu f&uuml;hren und die schon bekannten gew&uuml;nschten Photovoltaik- und Biogasanlagenfl&auml;chen als m&ouml;gliche Einzelfl&auml;chen in die Fortschreibung 7D, wie ja schon bereits erfolgt, aufzunehmen.</p>
<p>
+
<p align="JUSTIFY">
 
Die Ortschaftsr&auml;te Bibersfeld und Gailenkirchen beraten die Angelegenheit in ihren Sitzungen am 19.07.2012</p>
 
Die Ortschaftsr&auml;te Bibersfeld und Gailenkirchen beraten die Angelegenheit in ihren Sitzungen am 19.07.2012</p>
 
<p>
 
<p>
Zeile 88: Zeile 92:
 
<p>
 
<p>
 
Anlage 4: [[Media:12-236_OestlMichelbach.pdf{{!}}Lageplan &Ouml;stlich Michelbach]]</p>
 
Anlage 4: [[Media:12-236_OestlMichelbach.pdf{{!}}Lageplan &Ouml;stlich Michelbach]]</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
+
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt in das Thema ein. Bei den Abstandsfl&auml;chen zwischen Wohnbaufl&auml;chen und Windkraftanlage gilt die Empfehlung des Landes aus dem Windenergieerlass 2012 von 700 m.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Herr Plieninger</u> nimmt Bezug auf die Beschlussfassung im Gemeinderat vom 23.05.2012, &sect; 102/1. Hier wurden so genannte Voruntersuchungsfl&auml;chen festgelegt. Zum Thema der Errichtung von Windkraftanlagen wurden f&uuml;r diese Fl&auml;chen die &Ouml;ffentlichkeit und die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Fl&auml;chen wurden nun konkretisiert:<br />
 +
<u>Karte 1 - Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;: </u><br />
 +
Die Konzentrationszone ist rot schraffiert und mit EE Windkraft (= Erneuerbare Energien Windkraft) bezeichnet. Die Fl&auml;che wurde in Bezug zu den Voruntersuchungsfl&auml;chen aufgrund des Verkehrslandeplatzes Schw&auml;bisch Hall reduziert.<br />
 +
<u>Karte 2 - Konzentrationszone &bdquo;Westlich Gailenkirchen&ldquo;: </u><br />
 +
Auch diese Konzentrationszone wurde aufgrund des Landschaftsschutzgebietes reduziert.<br />
 +
<u>Karte 3 - Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo;: </u><br />
 +
Hier ist eine Sondersituation zu verzeichnen: Der Regionalverband selbst weist Vorrangfl&auml;chen aus, welche durch die Verwaltungsgemeinschaft erweitert wurde.<br />
 +
Nach entsprechendem Beschluss im Gemeinderat erfolgt der Auslegungsbeschluss und eine erneute Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Reber</u> h&auml;lt den Bereich westlich von Gailenkirchen aus eigener Erfahrung f&uuml;r einen guten Standort.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> weist darauf hin, dass seitens des Regionalverbands eine interkommunale Zusammenarbeit gew&uuml;nscht wird. Er findet es schade, dass aus Vellberg negative Signale gekommen sind. F&uuml;r ihn sind Waldfl&auml;chen sowohl f&uuml;r die Windkraft als auch f&uuml;r deren Erschlie&szlig;ung m&ouml;glichst zu vermeiden. Er ist froh dar&uuml;ber, dass der Ausschlussgrund regionaler Gr&uuml;nz&uuml;ge durch das Gerichtsurteil vom Tisch ist.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> ist etwas entt&auml;uscht dar&uuml;ber, dass nur so wenig Fl&auml;chen verbleiben, die f&uuml;r die Windkraft in Frage kommen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Herr Plieninger</u> f&uuml;hrt aus, dass noch gen&uuml;gend substanzieller Raum vorhanden ist um Windparks auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall umzusetzen. Er verschweigt nicht, dass weitere Reduzierungen vorgenommen werden m&uuml;ssen, nachdem die artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung abgeschlossen ist.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt die Einsch&auml;tzung, dass auf den Fl&auml;chen Waldenburg/ westlich Gailenkirchen, Sittenhardt/Oberrot, wie auch &ouml;stlich Michelbach Windr&auml;der umgesetzt werden k&ouml;nnen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Neidhardt</u> lobt den bereits weit fortgeschrittenen Abw&auml;gungsprozess auch hinsichtlich dem Ziel, im Jahr 2030 den Energiebedarf durch 100 % Erneuerbare Energien zu decken.</p>
 +
|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen, entschieden. Die Abgren&shy;zungen der Windpotentialfl&auml;chen werden entsprechend den Darstellungen ver&auml;ndert. Die beschriebenen Mindestabstandsfl&auml;chen nach TA L&auml;rm werden dabei wie vorgeschlagen &uuml;bernommen. Die 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes wird als &bdquo;Teilfortschreibung Windenergie&ldquo; weitergef&uuml;hrt.</p>
 
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen, entschieden. Die Abgren&shy;zungen der Windpotentialfl&auml;chen werden entsprechend den Darstellungen ver&auml;ndert. Die beschriebenen Mindestabstandsfl&auml;chen nach TA L&auml;rm werden dabei wie vorgeschlagen &uuml;bernommen. Die 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes wird als &bdquo;Teilfortschreibung Windenergie&ldquo; weitergef&uuml;hrt.</p>
 
<p>
 
<p>
 
Der Oberb&uuml;rgermeister der Stadt Schw&auml;bisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.</p>
 
Der Oberb&uuml;rgermeister der Stadt Schw&auml;bisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.</p>
 
<p>
 
<p>
Das Planungsb&uuml;ro K&auml;ser &amp; Reiner wird mit der weiteren Durchf&uuml;hrung des Verfahrens (Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 4 BauGB), entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses, beauftragt.</p>
+
Das Planungsb&uuml;ro K&auml;ser &amp; Reiner wird mit der weiteren Durchf&uuml;hrung des Verfahrens (Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 4 BauGB) entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses beauftragt.<br />
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände - VORBERATUNG - |paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=16.07.2012|paragraph-template-backlink=2286162/0/meetingminutes|}}
+
(einstimmig - 22 -)</p>
 +
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 +
1 A. Amt 61
 +
1 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Flächennutzungsplan, Windkraft|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände |paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=16.07.2012|paragraph-template-backlink=2286162/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|2430248]]
 
[[Category:TYP:P|2430248]]
[[Category:MMID:2286162|#########1##########]]
+
[[Category:MMID:2286162|#######151##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Flächennutzungsplan|8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände  (16.07.2012, Bau- und Planungsausschuss)]]
 +
[[Category:Index:Windkraft|8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft/ Windenergie, Abwägung frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung; hier: Auslegungsbeschluss und Festlegung der Mindestabstände  (16.07.2012, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2012-07-16]]
 
[[Category:Startdate|2012-07-16]]

Aktuelle Version vom 17. August 2012, 08:54 Uhr

Sachvortrag:

Am 28.11.2011 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall die Aufstellung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese 8. Fortschreibung hatte den Titel „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“. Formuliertes Ziel war die Flächenausweisung für Windenergie, Solaranlagen und Biogasanlagen. Tatsächlich wurden bisher entsprechend dem Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft bei der durchgeführten frühzeitigen Auslegung und frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nur die vier möglichen Windpotentialflächen als Untersuchungsräume dargestellt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 14.05.2012 bis 25.05.2012 in Form einer öffentliche Auslegung statt. Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 14.05.2012 bis 14.06.2012 über die Planung informiert. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 25 Stellungnahmen ein, die in der angefügten Anlage mit Abwägungsvorschlägen dargestellt werden.

Aus den Abwägungsvorschlägen ergeben sich Veränderungen bzw. Präzisierungen der bisher dargestellten Untersuchungsräume für Windenergienutzung. Diese konkretisierten Flächen werden in den angehängten Plänen dargestellt. Eine Vorberatung in den jeweils betroffenen Ortschaftsräten konnte aufgrund des engen Zeitkorridores nicht erfolgen. Aufgrund der nun folgenden öffentlichen Auslegung besteht jedoch noch ausreichend Zeit für eine Beratung im Ortschaftsrat.

Die Präzisierung der Untersuchungsräume ergeben sich neben der Abprüfung von Ausschlusskriterien wie z. B. Bann- und Schonwald, oder Flugplatz Schwäbisch Hall (siehe hierzu auch die Abwägungsvorschläge), auch aus den angenommenen Mindestabstandsflächen zu den Siedlungen.

Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen sind durch Windkraftanlagen Mindestabstände zu Siedlungen, insbesondere zu Wohnnutzungen, einzuhalten. Als Grundlage für die Festlegung von Konzentrationszonen werden die Immissionsrichtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) auf der Basis von heute gängigen Anlagentypen herangezogen.

Analog zur Abstufung in der TA Lärm wird daher der Abstand zu jeweils planungsrechtlich festgesetzten Wohnbauflächen (W), gemischten Bauflächen (M) und zu gewerblichen Bauflächen (G) unterschieden. Einzelhäuser oder Splittersiedlungen im Außenbereich werden hinsichtlich des Schutzabstandes wie gemischte Bauflächen behandelt. Die zu berücksichtigen Abstände sind in der nachfolgend dargestellten Tabelle enthalten.

Siedlungen:

Mindestabstand

Wohnbauflächen (W im FNP)

700m

Gemischte Bauflächen (M im FNP), Einzelhäuser u. Splittersiedlungen

500m

Gewerbliche Bauflächen (G)

300m

(dementsprechend auch Darstellung der Abstände von Siedlungen in Nachbargemeinden)

 

Der Windenergieerlass empfiehlt für die Flächennutzungsplanung der Gemeinden einen Vorsorgeabstand von 700 m zu Wohngebieten als Orientierungsrahmen.

Der Gemeinde steht es jedoch frei, auch größere Mindestabstand festzulegen, die jedoch begründet werden müssen. So wäre zum Beispiel denkbar einen Mindestabstand plus einen „Vorsorgeabstand“ für zukünftige, heute noch nicht bekannte, Siedlungserweiter­ungen anzunehmen. Das Landratsamt Schwäbisch Hall rechnet z. B. momentan zu den Mindestabständen der TA Lärm 200 m als „Vorsorgeabstand“ dazu. Die Gemeinde Mainhardt hat für ihren Flächennutzungsplan derzeit einen für Wohnbauflächen (W) und Mischbauflächen (M) einheitlichen Abstand von 900 m (700 m + 200 m) angenommen.

In Absprache mit der Verwaltung hat das beauftragte Ingenieurbüro Käser & Reiner die in der Tabelle dargestellten Mindestabstandsflächen der TA Lärm angenommen und in die Pläne eingearbeitet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Einhaltung dieser Mindestabstände noch nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des konkreten Vorhabens ergibt, die erforderlichen Abstände können je nach Anlagenart usw. deutlich höher sein.

Wie oben beschrieben wurde für das gesamte Gebiet der vereinbarten Verwaltungs­gemeinschaft bisher nur Flächen für mögliche Windenergienutzungen untersucht. Um eine rechtssichere Darstellung von möglichen Konzentrationsflächen für Photovoltaik- und Biogasanlagen zu gewährleisten, wäre wie bei der Windenergienutzung eine flächendeckende Untersuchung des gesamten Flächennutzungsplangebietes der Verwaltungsgemeinschaft notwendig. Dies ist aufgrund der vorgegebenen Zeitachsen nicht möglich und würde die Ausweisung von Windenergieflächen gefährden. Es wird daher vorgeschlagen die 8. Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes als reine „Teilfortschreibung Windenergie“ weiter zu führen und die schon bekannten gewünschten Photovoltaik- und Biogasanlagenflächen als mögliche Einzelflächen in die Fortschreibung 7D, wie ja schon bereits erfolgt, aufzunehmen.

Die Ortschaftsräte Bibersfeld und Gailenkirchen beraten die Angelegenheit in ihren Sitzungen am 19.07.2012

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Lageplan Westlich Gailenkirchen

Anlage 3: Lageplan Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach

Anlage 4: Lageplan Östlich Michelbach

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein. Bei den Abstandsflächen zwischen Wohnbauflächen und Windkraftanlage gilt die Empfehlung des Landes aus dem Windenergieerlass 2012 von 700 m.

Herr Plieninger nimmt Bezug auf die Beschlussfassung im Gemeinderat vom 23.05.2012, § 102/1. Hier wurden so genannte Voruntersuchungsflächen festgelegt. Zum Thema der Errichtung von Windkraftanlagen wurden für diese Flächen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Flächen wurden nun konkretisiert:
Karte 1 - Konzentrationszone „Östlich Michelbach“:
Die Konzentrationszone ist rot schraffiert und mit EE Windkraft (= Erneuerbare Energien Windkraft) bezeichnet. Die Fläche wurde in Bezug zu den Voruntersuchungsflächen aufgrund des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall reduziert.
Karte 2 - Konzentrationszone „Westlich Gailenkirchen“:
Auch diese Konzentrationszone wurde aufgrund des Landschaftsschutzgebietes reduziert.
Karte 3 - Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“:
Hier ist eine Sondersituation zu verzeichnen: Der Regionalverband selbst weist Vorrangflächen aus, welche durch die Verwaltungsgemeinschaft erweitert wurde.
Nach entsprechendem Beschluss im Gemeinderat erfolgt der Auslegungsbeschluss und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Stadtrat Reber hält den Bereich westlich von Gailenkirchen aus eigener Erfahrung für einen guten Standort.

Stadtrat Dr. Pfisterer weist darauf hin, dass seitens des Regionalverbands eine interkommunale Zusammenarbeit gewünscht wird. Er findet es schade, dass aus Vellberg negative Signale gekommen sind. Für ihn sind Waldflächen sowohl für die Windkraft als auch für deren Erschließung möglichst zu vermeiden. Er ist froh darüber, dass der Ausschlussgrund regionaler Grünzüge durch das Gerichtsurteil vom Tisch ist.

Stadträtin Herrmann ist etwas enttäuscht darüber, dass nur so wenig Flächen verbleiben, die für die Windkraft in Frage kommen.

Herr Plieninger führt aus, dass noch genügend substanzieller Raum vorhanden ist um Windparks auf der Gemarkung Schwäbisch Hall umzusetzen. Er verschweigt nicht, dass weitere Reduzierungen vorgenommen werden müssen, nachdem die artenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt die Einschätzung, dass auf den Flächen Waldenburg/ westlich Gailenkirchen, Sittenhardt/Oberrot, wie auch östlich Michelbach Windräder umgesetzt werden können.

Stadtrat Neidhardt lobt den bereits weit fortgeschrittenen Abwägungsprozess auch hinsichtlich dem Ziel, im Jahr 2030 den Energiebedarf durch 100 % Erneuerbare Energien zu decken.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie vorgeschlagen, entschieden. Die Abgren­zungen der Windpotentialflächen werden entsprechend den Darstellungen verändert. Die beschriebenen Mindestabstandsflächen nach TA Lärm werden dabei wie vorgeschlagen übernommen. Die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird als „Teilfortschreibung Windenergie“ weitergeführt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Stimmabgabe im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall entsprechend der Beschlusslage des Gemeinderates autorisiert.

Das Planungsbüro Käser & Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB) entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses beauftragt.
(einstimmig - 22 -)

Meine Werkzeuge