§ 149 - Eigenbetrieb Friedhof; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erstattung eingenommener und fehlender Grabnutzungsgebühren zum 31.12.2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der Zentralisierung der Verwaltung der 13 Friedhöfe in Schwäbisch Hall wurde für alle belegten Grabstellen die tatsächlich bezahlten Grabnutzungsgebühren nach den entsprechenden Satzungen von 1966 bis heute zu Grunde gelegt. Die Erfassung erfolgt über das Friedhofsverwaltungsprogramm WinFried.
Auf den Friedhöfen in Schwäbisch Hall sind somit insgesamt 14.447 Grabstellen erfasst, davon sind derzeit 7.691 Grabstellen belegt und 6.756 Grabstellen frei. Dabei handelt es sich um Reihen- und Wahlgräber für Erd- und Urnenbestattung, Rasen-Reihen- und Rasen-Wahlgräber für Erd- und Urnenbestattungen, Rasen-Urnenwahlgräber unter Bäumen (Baumbestattung/ Naturbestattung unter Bäumen), Reihen- und Wahlgräber zur Erdbestattung nach muslimischer Tradition (offener Sarg), sowie um anonyme Erd- und Urnengräber.
Mit der erstmaligen Auswertung der ergebniswirksamen Auflösungsbeträge aus Grabnutzungsgebühren zum 01.01.2011 stellten wir fest, dass insgesamt Gebühren in Höhe von 3.980.256,71 € einbezahlt wurden, die in Zukunft noch zu Erträgen führen werden.

Mit der Gründung des Eigenbetriebs Friedhöfe zum 01.01.2006 wurden die nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufzulösenden Grabnutzungsgebühren ermittelt. Die einbezahlten Grabnutzungsgebühren konnten nur für den Waldfriedhof sowie für die Friedhöfe in Hessental und Steinbach in ihrer tatsächlichen Höhe ermittelt werden. Die anderen Teilortsfriedhöfe wurden zu diesem Zeitpunkt noch von den Bezirksämtern verwaltet und betreut, die Bestattungsleistungen und Grabutzungsgebühren wurden manuell abgerechnet. Für diese Friedhöfe wurden die Gebühren nur hochgerechnet. Zum 31.12.2010 sind aus dieser Berechnung Grabnutzungsgebühren in Höhe von 3.360.154,41 € in der Bilanz berücksichtigt.

Bei der Stadtkasse sind also 620.102,30 € mehr an Grabnutzungsgebühren in den Jahren bis 2010 eingezahlt worden, sodass sich für den Eigenbetrieb Friedhöfe Forderungen an die Stadt Schwäbisch Hall ergeben. Diese sollten bis zum Jahresabschluss 2012 ausgeglichen werden, um auch in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs Friedhöfe die tatsächlichen ergebniswirksamen Grabnutzungsgebühren ausweisen zu können.

Die Betriebsleitung schlägt dem Gemeinderat vor, die Differenz von 620.102,30 € an fehlenden Grabnutzungsgebühren von der Stadt Schwäbisch Hall an den Eigenbetrieb Friedhöfe außerplanmäßig bereitzustellen.


Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass die Stadt aus den Nutzungsverträgen von verschiedenen Grabstellen 620.000 € eingenommen hat. Diese Gebühren stammen hauptsächlich aus den Teilortsfriedhöfen, die jetzt Eingang in den Eigenbetrieb Friedhöfe gefunden haben. Diese Gebühren müssen nun dem Eigenbetrieb Friedhöfe zugeführt werden, dort werden sie entsprechend dem Nutzungszeitraum dem jeweiligen Jahr als Einnahme zugeschlagen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat stimmt zu, dass dem Eigenbetrieb Friedhöfe die eingenommenen und fehlenden Grabnutzungsgebühren aus der Vergangenheit in Höhe von 620.102,30 € zum 01.07.2012 erstattet werden.
einstimmig (- 17 -)

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