§ 147 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für die Baugebiete "Mittelhöhe V - VIII" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der weiteren Entwicklung des Wohngebiets Mittelhöhe, Bauabschnitte V bis VIII, beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, das Industriegebiet Stadtheide/ Gewerbepark-West die Baugebiete Mittelhöhe II und Katzenkopf, für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie für das Baugebiet Grundwiesen.

Durch die Erweiterung des Wohngebiets Mittelhöhe sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

In der Anlage 1 ist ein Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrganggebiet Mittelhöhe V bis VIII erstrecken wird, beigefügt.
In der Anlage 2 befindet sich die zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die Abschnitte Mittelhöhe V bis VIII.

Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Abschnittsplan Mittelhöhe I bis VIII

Anlage 3: Satzung

 

Oberbürgermeister Pelgrim möchte den Erlass einer Satzung im Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII. In den bisherigen Baugebieten war die HGE Verkäuferin, somit konnte im privatrechtlichen Kaufvertrag die Nahwärmenutzung mit aufgenommen werden. Dagegen sind im Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII auch andere private Eigentümerinnen und Eigentümer vorhanden - eine zwingende Nutzung der Nahwärme ist daher nur über Satzung möglich.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen hinterfragt, ob von dieser Entscheidung Altfälle betroffen sind.

HGE-Geschäftsführer Lindenmeyer verneint - das Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII ist bisher noch nirgends bebaut.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die weiteren Bauabschnitte Mittelhöhe V bis VIII.
einstimmig (- 17 -)

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