2286152/meetingminutes/2413543/paragraph

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Mit der weiteren Entwicklung des Wohngebiets Mittelh&ouml;he, Bauabschnitte V bis VIII, beabsichtigt die Stadt Schw&auml;bisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahw&auml;rme zu versorgen.<br />
Nah- und Fernw&auml;rmevorranggebiete bestehen bereits f&uuml;r den Solpark, das Industriegebiet Stadtheide/ Gewerbepark West die Baugebiete Mittelh&ouml;he II und Katzenkopf sowie f&uuml;r das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie f&uuml;r das Baugebiet Grundwiesen.</p>
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Durch die Erweiterung des Wohngebiets Mittelh&ouml;he sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gew&auml;hrleistet werden. Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH w&uuml;rde dies als Energieversorger &uuml;bernehmen. Dadurch besteht auch die M&ouml;glichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.</p>
 
Durch die Erweiterung des Wohngebiets Mittelh&ouml;he sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gew&auml;hrleistet werden. Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH w&uuml;rde dies als Energieversorger &uuml;bernehmen. Dadurch besteht auch die M&ouml;glichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.</p>
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<u>Stadtrat Prof. Dr. Geisen</u> hinterfragt, ob von dieser Entscheidung Altf&auml;lle betroffen sind.</p>
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Aktuelle Version vom 9. August 2012, 08:37 Uhr

Sachvortrag:

Mit der weiteren Entwicklung des Wohngebiets Mittelhöhe, Bauabschnitte V bis VIII, beabsichtigt die Stadt Schwäbisch Hall, dieses Gesamtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.
Nah- und Fernwärmevorranggebiete bestehen bereits für den Solpark, das Industriegebiet Stadtheide/ Gewerbepark-West die Baugebiete Mittelhöhe II und Katzenkopf, für das Gebiet Katharinen- und Weilervorstadt sowie für das Baugebiet Grundwiesen.

Durch die Erweiterung des Wohngebiets Mittelhöhe sollte auch die zentrale Versorgung von den Heizungs- und Warmwasserverbrauchern gewährleistet werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH würde dies als Energieversorger übernehmen. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

In der Anlage 1 ist ein Lageplan mit den Bereichen, über die sich das Nahwärmevorrganggebiet Mittelhöhe V bis VIII erstrecken wird, beigefügt.
In der Anlage 2 befindet sich die zu beschließende Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die Abschnitte Mittelhöhe V bis VIII.

Die Einzelheiten zu diesem Vorranggebiet wurden mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgestimmt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Abschnittsplan Mittelhöhe I bis VIII

Anlage 3: Satzung

 

Oberbürgermeister Pelgrim möchte den Erlass einer Satzung im Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII. In den bisherigen Baugebieten war die HGE Verkäuferin, somit konnte im privatrechtlichen Kaufvertrag die Nahwärmenutzung mit aufgenommen werden. Dagegen sind im Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII auch andere private Eigentümerinnen und Eigentümer vorhanden - eine zwingende Nutzung der Nahwärme ist daher nur über Satzung möglich.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen hinterfragt, ob von dieser Entscheidung Altfälle betroffen sind.

HGE-Geschäftsführer Lindenmeyer verneint - das Baugebiet Mittelhöhe V bis VIII ist bisher noch nirgends bebaut.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung für die weiteren Bauabschnitte Mittelhöhe V bis VIII.
einstimmig (- 17 -)

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