§ 137 - Einrichtung einer Ganztagesschule an der Grundschule Breitenstein; hier: Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 23.04.12, § 64/1

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 29.06.2011 hat die Stadt Schwäbisch Hall fristgerecht beim Land eine Genehmigung zur Einrichtung einer offenen Ganztagesschule an der Grundschule Breitenstein zum Schuljahr 2012/2013 beantragt.

Mit Schreiben vom 12. April 2012 teilt uns das Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass dem Antrag zur Einrichtung einer Ganztagesschule an der Grundschule Breitenstein nicht entsprochen werden kann, da die Mindestschülerzahl in der Ganztagesschule (mindestens 20 Schülerinnen und Schüler) laut Mitteilung von der Schulleitung nicht erreicht wird.

Anlage: Mitteilung RP Stuttgart

Stadtrat Schorpp kritisiert die hohe Mindestteilnehmerzahl um als Ganztagesschule anerkannt zu werden. Für Schulen im ländlichen Raum ist die Zahl von 20 Schülerinnen und Schülern nahezu nicht erreichbar. Er bittet um Einflussnahme der Stadt über den Städtetag.

Von der Ablehnung des Antrags zur Einrichtung einer Ganztagesschule an der Grundschule Breitenstein durch das Regierungspräsidium Stuttgart wird Kenntnis genommen.
 

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